Hund in Eigentumswohnung nach neuestem Urteil?

Laut neustem Urteil des BGH (Az. VIII ZR 168/12) dürfen Hunde und Katzen in Mietwohnungen ja nicht mehr generell verboten werden.
Wie würde es sich denn in einer Eigentumswohnung, wo die Eigentümerversammlung eine Hundehaltung untersagt, verhalten?
Könnte man auf Grund des Urteils auch in einer Eigentumswohnung jetzt einen Hund halten?

Hi,

Könnte man auf Grund des Urteils auch in einer
Eigentumswohnung jetzt einen Hund halten?

man lese die Anmerkung unter
http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/ne…

Gruss
E.

Hallo,

eine Hundehaltung müßte auf der Eigentümerversammlung, die ja wegen der Neufestsetzung des zu zahlenden monatliches Wohngeldes immer im Frühjahr von der Verwaltung anberaumt wird (bei uns jedenfalls), auf Antrag von den Wohnungseigentümern abgestimmt und beschlossen werden.

Könnte man auf Grund des Urteils auch in einer
Eigentumswohnung jetzt einen Hund halten?

Wenn du ein krankes Kind hast mit einer Empfehlung des Arztes einen kleinen
Hund als Gefährten anzuschaffen und alle anderen Mitbewohner dies befürworten,
ja dann hast du gute Chancen.

Der Plem

Und dann?
Wo ist die Antwort auf die Frage?

Hi Plem Plem,

Blindenhunde müssen auch geduldet werden :smiley:

Blindenhunde müssen auch geduldet werden :smiley:

Nach welchem neuesten Urteil?

Einen Hund halten kann man „aufgrund des Urteils“ sowiso in keinem Fall, weil der BGH hierzu nichts gesagt, sondern nur erklärt hat, dass der Vermieter es nicht per AGB ausschließen kann.

Und hieraus ergibt sich auch der Unterschied zur WEG. Der BGH hat eine formularvertragliche Klausel, also eine AGB, wegen Verstoßes gegen die §§ 305 ff. BGB für unwirksam erklärt. Zwischen der WEG und den Wohnungseigentümern gibt es solche aber nicht, weil hier die Teilungserklärung, die Eigenstümerbeschlüssse und das Wohnungseigentumsgesetz gelten, was mit AGB nichts zu tun hat.

Gruß
Dea