Hallo Leute,
wir wollen uns nen Hundi anschaffen, wohnen aber zu Miete in einem grossen Mietshaus, es ist ein einfamilienhaus und rundeherum wohnen auch Hunde. In wie weit kann mein Vermieter mir das Verbieten???
Bitte dringend um Antwort
Hallo Leute,
wir wollen uns nen Hundi anschaffen, wohnen aber zu Miete in einem grossen Mietshaus, es ist ein einfamilienhaus und rundeherum wohnen auch Hunde. In wie weit kann mein Vermieter mir das Verbieten???
Bitte dringend um Antwort
hallo,
was steht denn im Mietvertrag drin? Kein Hund erlaubt, kannst du dir auch keinen anschaffen.
lisa
also es ist nicht verboten, es stand nach absprache drin, ich wollte jetzt wissen, in wie weit er nein sagen kan und in wie weit die es einem Erlauben. Meine Angst ist, da sie schlechte Erfahrungen mit den Vormietern gemacht haben, die auch einen Hund hatten, dass sie zu uns sagen geht nicht…
also es ist nicht verboten, es stand nach absprache drin, ich
wollte jetzt wissen, in wie weit er nein sagen kan und in wie
weit die es einem Erlauben. Meine Angst ist, da sie schlechte
Erfahrungen mit den Vormietern gemacht haben, die auch einen
Hund hatten, dass sie zu uns sagen geht nicht…
hallo,
kann ich nur sagen, wenn er nein sagt,sagt er nein,oder eben ja…das muss der Vermieter ganz alleine wissen
lisa
Moin!
Der Vermieter kann sofort und gänzlich das Halten von Hunden in der Mietswohnung verbieten.
Wenn man einen Hund in der Wohnung haben will, MUSS man VORHER den Vermieter (bei Firmen auch die Hausverwaltung) um Erlaubnis BITTEN.
Und ich würde, wäre ich Mieter in einem Mietshaus, auch VORHER die anderen Mieter um Erlaubnis BITTEN, denn es kann ja sein, daß da jemand z.B. ALLERGISCH auf Hundehaare reagiert. Oder generell Angst vor Hunden hat (Phobie).
Ganz zu schweigen von dem Schmutz und dem Gebelle im Haus…
Gruß
Moin,
na, dann hoffe ich mal, dass wir grünes Licht bekommen, denn nachgefragt habe ich heute früh schon.Mitmieter des Hauses habe ich hier nicht, denn wir haben ein ganzes Haus mit 160qm für uns mit Hof und Garten für uns…Also es ist ein Eingang und der ist uns…
Zuerst im Mietvertrag und in der Hausordnung nachlesen, ob die Haltung eines Hundes genehmigungspflichtig ist.
Nicht genehmigte Hundehaltung ist ein Grund für die Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter!
Die Haltung größerer Hunde kann auch generell im Mietvertrag oder in der Hausordnung ausgeschlossen werden.
Eine Genehmigung der Hundehaltung kann durch den Vermieter jederzeit widerrufen werden, wenn es zu negativen Vorfällen kommt!
Aus der Tatsache, dass andere Mieter Hunde halten NICHT geschlossen werden, dass man auch einen Hund halten darf.
Hier gibt es keinen Gleichheitsgrundsatz sondern es ist immer eine Einzelfallentscheidung des Vermieters.
Wenn wegen der Hundehaltung nichts im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht, kann ein Hund gehalten werden,
aber nur so lang wie es zu keiner Belästigung durch den Hund kommt!
Auch wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung nichts zur Hundehaltung steht, würde ich IMMER VORHER den Vermieter fragen!
Hallo,
es kommt nicht darauif an, ob in der Umgebung auch Hunde leben. Der Vermieter kann grundsätzlich die Haltung von Tieren (ausgenommen Kleintiere, wie Meerschweinchen, Hamster etc.) verbieten. Dies liegt daran, dass größere Tiere das Mietobjekt beschädigen könnten, indem ein Hund beispielsweise an den Türen kratzt o.ä.
Auf folgender Seite finden Sie weitere interessante Informationen zum Thema Tierhaltung in Mietwohnungen: http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3…
Gruß
hausblick
Ja! die Hundehaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters. Handeln Sie ohne dessen Zustimmung kann er die Hundehaltung mit Frsitsetzung für die Abschaffung des Tieres abmahnen und Sie danach, falls der Hund sich weiter im Hause oder auf dem Grundstück befindet, fristlos kündigen.