Hund in Mietwohnung

hallo,
was muß ich beachten, wenn ich einen kleinen Hund in meine Wohnung mit aufnehmen will. Im Vertag steht: es bedarf die schriftliche Genehmigung des Vermieters.
Danke, Gruß
Larah

Hallo,

den Vermieter um Zustimmung bitten.

Gruss Günter

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Hallo Larah,

am besten schon bevor der Hund einzieht, den Vermieter umd die Erlaubnis bitten, sich das aber schriftlich geben lassen. Wenn du dem Vermieter sagst, das es nur ein kleiner Schosshund ist, sollte es idR keine Probleme geben. Ich kenne einige, die sone kleinen Hundis haben (und vom Vermieter auch dürfen). :wink:

LG Erika

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Wenn im Hause schon längere Zeit andere Hunde wohnen, muss auch dein Hund akzeptiert werden, selbst wenn im Mietvertrag was anderes steht (es sei denn es ist ein Blindenhund o.Ä.). Eine Bitte um Erlaubnis ist dann überflüssig. Ich würde es trotzdem ankündigen.

Bei uns z.B. steht im Mietvertrag, dass Haustiere nicht erlaubt seien. Unser Nachbar hatte aber (bei unserem Einzug) einen Riesenköter, und zwar schon seit Jahren. Daher konnte und durfte der Vermieter unsere Katzen nicht ablehnen.

☼ Markuss ☼

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hallo larah,
hier ein einblick:

Alles über Tiere in der Wohnung
Darf man in der Mietwohnung eine Katze, einen Hund, Goldfische oder gar Schlangen halten? Diese Fragen beschäftigt viele Mieter. Hier die Antworten der Experten:
● Im Mietvertrag ist Tierhaltung erlaubt. Für welche Tiere gilt das?
Dazu gehören die üblichen Haustiere wie Katzen, Hunde, Meerschweinchen und auch der Goldfisch im Aquarium. Gefährliche Tiere wie etwa Gift- und Würgeschlangen, a-ber auch Kampfhunde ohne Unbedenklichkeitszeugnis gehören nicht dazu.
● Darf ich auch keinen Goldhamster im Käfig haben, wenn Tierhaltung ausdrück-lich verboten ist?
Doch. Die Haltung von Kleintieren, die im Käfig leben, ist erlaubt. Das gehört zum ver-tragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Allerdings scheiden sich die Geister bei ungifti-gen Schlangen im Terrarium.
Und, es haben trotz Verbot schon Hundehalter Recht bekommen, wenn das Tier keine konkrete Störung verursacht.
● Und wenn trotz Verbot schon mehrere Hunde im Haus leben?
Dann kann der Vermieter trotzdem einen weiteren Hund ablehnen.
● Was tun, wenn im Mietvertrag nichts über Tierhaltung steht?
Dann sollten Sie mit Ihrem Vermieter sprechen, bevor Sie sich einen Hund oder eine Katze anschaffen. Eine Katze ist selten ein Problem. Ausnahme: wenn es nicht zu viele sind oder sich die anderen Mieter gestört fühlen (Katzengeschrei). Auch dazu gab es schon viele Streitfälle, aber kein einhelliges Urteil.
Es wird von einer Zustimmung des Vermieters ausgegangen, wenn er längere Zeit ein Tier stillschweigend geduldet hat.
● Welche Gründe sprechen gegen eine Tierhaltung?
Unbestritten gewichtige Gründe dagegen sind z. B. eine Allergie des Nachbarn oder die Gefährlichkeit eines Tieres. Unzumutbar ist auch das stundenlange grelle Pfeifen eines Papageis oder das tierische Missverständnis, das Treppenhaus sei ein Katzenklo.
● Was ist mit Kampfhunden?
Ihre Haltung kann grundsätzlich verboten werden. Das gilt auch, wenn normale Hunde-haltung erlaubt ist.
● Mehr Infos
findest du in der Broschüre „Mieterrechte und Mieterpflichten“, Preis 5 Euro. Sie er-halten Sie beim örtlichen Mietverein. Sie können auch beim DMB-Verlag, 10169 Ber-lin, bestellt werden. Telefon: 22 32 30, Internet: http: // www.mieterbund.de

viel spaß mit deinem hündchen.

Hallo,

was muß ich beachten, wenn ich einen kleinen Hund in meine
Wohnung mit aufnehmen will. Im Vertag steht: es bedarf die
schriftliche Genehmigung des Vermieters.

bei dieser Formulierung hat der Vermieter der Tierhaltung grundsätzlich zuzustimmen. Nur aus gewichtigen Gründen kann die Tierhaltung versagt werden.

Gruss, Niels

Hallo Niels,

der Vermieter hat grundsätzlich keine Zustimmung zu erteilen. Wäre dies der Fall und müsste er auf jeden Fall immer zustimmen, könnte man auf die Passage „Tierhaltung ( Hunde) bedarf der Zustimmung“ verzichten. Michi hat aus einer Broschüre einige Texte aus einigen Urteilen dargestellt. Zur rechtlichen Bewertung im Einzelfall reichen zwar solche Hinweise nicht aus, aber sie können doch jederzeit als Hinweis und Anhaltspunkt genommen werden.

Gruss Günter

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Hallo,

der Vermieter hat grundsätzlich keine Zustimmung zu erteilen.
Wäre dies der Fall und müsste er auf jeden Fall immer
zustimmen, könnte man auf die Passage „Tierhaltung ( Hunde)
bedarf der Zustimmung“ verzichten.

ich bin eben von solchen Infos ausgegangen:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/haus/faq/recht_haus…
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1haustiere.html
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bw023.htm
http://www.mieturteile.de/Urteile/Haustiere/haustier…

Gruss, Niels