Hund JA oder NEIN?

Hallo

angenommen Person A und B wollen sich einen welpen in einer Mietwohnung in dem der Vermieter acuh wohnt zulegen. Ein Mischling der ausgewachsen 25cm wird und im Mietvertrag steht, dass halten von Tieren außer Kleintieren mit dem Vermieter abgesprochen werden muss. Vermieter meinte mündlich beim Einzug, dass es kein problem sei, wenn der Hund regelmäßig ausgeführt wird. Jetzt ist es soweit und Person A und B wollten beim Vermieter die genehmigung nochmals einholen. von der mündlichen Aussage wollte er nichts mehr wissen und daraufhin verneint er dies mit dem Argument, dass der Hund bellen könnte. Eine Mieterin vor Person A und B hatte auch schon ein Hund gehalten, dann darf er Person A und B dies nicht verweigern oder? Vermieter hält selbst ein Hund. Gegenüber ist noch ein Mehrfamilienhaus von dem Vermieter und dort dürfen auch zwei Katzen gehalten werden. Vermieter darf es doch nur bei einem wichtigen Grund, wie Allergien oder ähnliches ablehnen oder? Und ob der Welpe später mal bellt kann man nicht sagen, es kommt ja auf die Erziehung drauf an und wenn es doch so sein sollte, kann der vermieter erst dann was machen. Außerdem zählt ein Hund der Größe zu Kleintieren oder?

Bitte um schnelle antwoten.

Vielen Dank!

Ein Hund von 25 cm zählt nicht zu Kleintieren wie z.B. ein Hamster.
Ein VM darf die Hundehaltung verbieten, sonst würde die Genehmigungspflicht aus dem Mietvertrag ja keinen Sinn machen. Der VM muss seine Ablehnung auch nicht begründen. Er darf auch eine früher bei einem anderen Mieter getroffene Entscheidung revidieren. Er darf das sogar bei dem selben Mieter.
Ein VM im selbst bewohnten Zweifamilienhaus darf sogar einem Mieter, einfach so ohne Grund, kündigen. (Nur so zur Info)

vnA

Hallo,

nur weil ein Hund klein sein kann, ist es noch lange nicht ein Kleintier!:wink:

Vermutung liegt hier nahe, das A und B mit dem Vermieter Probleme haben, die sich im laufe der Zeit aufgebaut haben.

Ob er die Haltung verbieten kann ist fraglich, da der Vermieter selbst einen Hund hat und auch andere Mieter.

VG René

Hi, zu Kleintieren gehören Meerschweinchen, Kanarienvögel, Mäuse etc. aber keine Hunde und seien diese noch so klein.
Wenn im MV steht, dass Tiere nur mit Einverständnis des MV gehalten werden dürfen, dann hat der Mieter dies zu akzeptieren. Es ist dabei unerheblich wenn der VM selbst Hunde hält oder diese im Nachbarhaus erlaubt sind.
Falls dies ein Zweifamilienhaus ist, in dem auch der VM wohnt, sollte der Mieter nicht vergessen, dass ihm, ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten, seitens des VM gekündigt werden kann.
MfG ramses90

Hallo

im Grunde ist schon alles durch meine Vorschreiber geklärt…nur hier mit einigen Untertiteln nochmal:

angenommen Person A und B wollen sich einen welpen in einer
Mietwohnung in dem der Vermieter acuh wohnt zulegen. Ein
Mischling der ausgewachsen 25cm wird und im Mietvertrag steht,
dass halten von Tieren außer Kleintieren mit dem Vermieter
abgesprochen werden muss.

Handelt es sich dabei um eine gültige Klausel?
http://www.tierrecht-aktuell.de/index.php?option=com…

Vermieter meinte mündlich beim
Einzug, dass es kein problem sei, wenn der Hund regelmäßig
ausgeführt wird. Jetzt ist es soweit und Person A und B
wollten beim Vermieter die genehmigung nochmals einholen. von
der mündlichen Aussage wollte er nichts mehr wissen und
daraufhin verneint er dies mit dem Argument, dass der Hund
bellen könnte.

Besser wäre es gewesen der Mieter hätte darauf bestanden das dann auch im Mietvertrag festzuhalten. Die Beweisbarkeit bei mündlichen Absprachen ist häufig schwierig.
Natürlich darf ein Hund wenn er denn dann mal da wäre auch bellen…nur eben nicht eine Stunde oder mehr am Stück. Hier liegt es im Ermessen des Halters was er dem Hund zugestehen möchte und wie gut er den Hund erziehen kann.
Tägliche Abwesenheit des Halters/Mieters über mehr als 4 Std wäre auch nicht im Sinne des Hundes erst recht nicht im Sinne eines Welpen, denn man gar nicht in dieser Form täglich alleine lassen sollte (und das auch erst lernen muss)…vielleicht hat der VM auch in diese Richtung Bedenken…

Eine Mieterin vor Person A und B hatte auch
schon ein Hund gehalten, dann darf er Person A und B dies
nicht verweigern oder? Vermieter hält selbst ein Hund.

Er kann die Zusagen oder Absagen individuell halten.

Gegenüber ist noch ein Mehrfamilienhaus von dem Vermieter und
dort dürfen auch zwei Katzen gehalten werden. Vermieter darf
es doch nur bei einem wichtigen Grund, wie Allergien oder
ähnliches ablehnen oder? Und ob der Welpe später mal bellt
kann man nicht sagen, es kommt ja auf die Erziehung drauf an
und wenn es doch so sein sollte, kann der vermieter erst dann
was machen. Außerdem zählt ein Hund der Größe zu Kleintieren
oder?

Nein, die Größe spielt bei einem Hund nur eine sehr untergeordnete Rolle, dennoch ist die Zuteilung zu Kleintier oder kein Kleintier von vielen Faktoren abhängig…zum Schmunzeln:
http://www.werra-meissner.de/buergerservice/aemter/r…

und ernsthaft:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/yy/yorksh…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierha…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Gruß
Maja

PS vielleicht liesse sich der VM auf ein älteres ruhigeres Tier ein? Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte.