Hallo
im Grunde ist schon alles durch meine Vorschreiber geklärt…nur hier mit einigen Untertiteln nochmal:
angenommen Person A und B wollen sich einen welpen in einer
Mietwohnung in dem der Vermieter acuh wohnt zulegen. Ein
Mischling der ausgewachsen 25cm wird und im Mietvertrag steht,
dass halten von Tieren außer Kleintieren mit dem Vermieter
abgesprochen werden muss.
Handelt es sich dabei um eine gültige Klausel?
http://www.tierrecht-aktuell.de/index.php?option=com…
Vermieter meinte mündlich beim
Einzug, dass es kein problem sei, wenn der Hund regelmäßig
ausgeführt wird. Jetzt ist es soweit und Person A und B
wollten beim Vermieter die genehmigung nochmals einholen. von
der mündlichen Aussage wollte er nichts mehr wissen und
daraufhin verneint er dies mit dem Argument, dass der Hund
bellen könnte.
Besser wäre es gewesen der Mieter hätte darauf bestanden das dann auch im Mietvertrag festzuhalten. Die Beweisbarkeit bei mündlichen Absprachen ist häufig schwierig.
Natürlich darf ein Hund wenn er denn dann mal da wäre auch bellen…nur eben nicht eine Stunde oder mehr am Stück. Hier liegt es im Ermessen des Halters was er dem Hund zugestehen möchte und wie gut er den Hund erziehen kann.
Tägliche Abwesenheit des Halters/Mieters über mehr als 4 Std wäre auch nicht im Sinne des Hundes erst recht nicht im Sinne eines Welpen, denn man gar nicht in dieser Form täglich alleine lassen sollte (und das auch erst lernen muss)…vielleicht hat der VM auch in diese Richtung Bedenken…
Eine Mieterin vor Person A und B hatte auch
schon ein Hund gehalten, dann darf er Person A und B dies
nicht verweigern oder? Vermieter hält selbst ein Hund.
Er kann die Zusagen oder Absagen individuell halten.
Gegenüber ist noch ein Mehrfamilienhaus von dem Vermieter und
dort dürfen auch zwei Katzen gehalten werden. Vermieter darf
es doch nur bei einem wichtigen Grund, wie Allergien oder
ähnliches ablehnen oder? Und ob der Welpe später mal bellt
kann man nicht sagen, es kommt ja auf die Erziehung drauf an
und wenn es doch so sein sollte, kann der vermieter erst dann
was machen. Außerdem zählt ein Hund der Größe zu Kleintieren
oder?
Nein, die Größe spielt bei einem Hund nur eine sehr untergeordnete Rolle, dennoch ist die Zuteilung zu Kleintier oder kein Kleintier von vielen Faktoren abhängig…zum Schmunzeln:
http://www.werra-meissner.de/buergerservice/aemter/r…
und ernsthaft:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/yy/yorksh…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierha…
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Gruß
Maja
PS vielleicht liesse sich der VM auf ein älteres ruhigeres Tier ein? Ein Bild sagt oft mehr als tausend Worte.