Hi
Angenommen, es existiert eine studentische 6er-WG, in welcher
Person A seit Februar wohnt. Person A hat eine Katze und sich
extra für diese WG entschieden, da es einen großen Garten gibt
und sich die Katze hier artgerecht halten lässt.
Hmm, Katzen lassen sich wohl auch ohne Garten artgerecht halten, sonst würde die Hauskatze wohl Gartenkatze heißen sollen.
Vor
Unterzeichnung des Mietvertrags wurde dabei geklärt, dass auch
die Katze hier wohnen darf.
Bei WG´s wäre es Vorteilhaft, wenn nicht demokratisch sondern einstimmig Entscheidungen vorgenommen werden. Die Minderheit würde ggf. sonst fortlaufend ausgetauscht. ES kommt aber darauf an, welche Regeln sich die WG gegeben hat.
Nun möchte sich Vermieterin B, welche ebenfalls in der WG
wohnt, im Oktober einen Hund zulegen. Person A hat deshalb
große Angst wegen ihrer Katze, zumal die Katze aus dem
Tierheim stammt und sehr empfindlich reagiert.
Wenn die Katze ein Freigänger wäre, so würde sie auch Hunde kennengelernt haben. Die neurotischen Katzen aus dem Heim müssen sich früher oder später sowieso in der Welt durchsetzen lernen. Es könnte ja auch mal ein Hund zu besuch kommen.
Dass B einmal
einen Hund haben möchte, war zum Zeitpunkt des Einzugs nicht
klar.
Hmm, jede/r kann sich jederzeit für einen andern Lebensweg entscheiden. Hier in der WG wäre wohl eine Absprache erforderlich, wenn man friedlich zusammen weiterleben möchte. Bei einem Hund wäre ggf. noch eine Zustimmung des VM nötig, wenn im MV ein Hund nicht zugelassen wurde.
Meine Frage lautet: Darf Person B einfach so einen Hund
anschaffen?
ja, muß aber ggf. die Konsequenzen tragen, oder die Zustimmung aller nötigen Beteiligten liegt vor
nein, dann geht man allen Komplikationen aus dem Weg
Hat Person A irgendein besonderes Kündigungsrecht
in diesem Fall (wegen Unzumutbarkeit etc.)?
Nur weil es einer Katze nicht so gut gehen könnte hat man kein Sonderkündigungsrecht. Es bleibt der Weg über die normale Kündigung, in einer WG könnte dies innerhalb von 14 Tagen möglich sein.
vlg MC