Hund-Katze

Hallo zusammen, vielleicht weiß hier jemand Rat.

Angenommen, es existiert eine studentische 6er-WG, in welcher Person A seit Februar wohnt. Person A hat eine Katze und sich extra für diese WG entschieden, da es einen großen Garten gibt und sich die Katze hier artgerecht halten lässt. Vor Unterzeichnung des Mietvertrags wurde dabei geklärt, dass auch die Katze hier wohnen darf.
Nun möchte sich Vermieterin B, welche ebenfalls in der WG wohnt, im Oktober einen Hund zulegen. Person A hat deshalb große Angst wegen ihrer Katze, zumal die Katze aus dem Tierheim stammt und sehr empfindlich reagiert. Dass B einmal einen Hund haben möchte, war zum Zeitpunkt des Einzugs nicht klar.

Meine Frage lautet: Darf Person B einfach so einen Hund anschaffen? Hat Person A irgendein besonderes Kündigungsrecht in diesem Fall (wegen Unzumutbarkeit etc.)?

Vielen Dank,
Hannes

Hallo.

Aus eigener Erfahrung: Einen Hund steckt eine Katze locker weg.

Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich für derartige Fälle nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine WG ein Hund anschafft,
wenn nicht alle Bewohner einverstanden sind…
Ich würde einfach die Mehrheit entscheiden lassen :wink:

Hi

Angenommen, es existiert eine studentische 6er-WG, in welcher
Person A seit Februar wohnt. Person A hat eine Katze und sich
extra für diese WG entschieden, da es einen großen Garten gibt
und sich die Katze hier artgerecht halten lässt.

Hmm, Katzen lassen sich wohl auch ohne Garten artgerecht halten, sonst würde die Hauskatze wohl Gartenkatze heißen sollen.

Vor
Unterzeichnung des Mietvertrags wurde dabei geklärt, dass auch
die Katze hier wohnen darf.

Bei WG´s wäre es Vorteilhaft, wenn nicht demokratisch sondern einstimmig Entscheidungen vorgenommen werden. Die Minderheit würde ggf. sonst fortlaufend ausgetauscht. ES kommt aber darauf an, welche Regeln sich die WG gegeben hat.

Nun möchte sich Vermieterin B, welche ebenfalls in der WG
wohnt, im Oktober einen Hund zulegen. Person A hat deshalb
große Angst wegen ihrer Katze, zumal die Katze aus dem
Tierheim stammt und sehr empfindlich reagiert.

Wenn die Katze ein Freigänger wäre, so würde sie auch Hunde kennengelernt haben. Die neurotischen Katzen aus dem Heim müssen sich früher oder später sowieso in der Welt durchsetzen lernen. Es könnte ja auch mal ein Hund zu besuch kommen.

Dass B einmal
einen Hund haben möchte, war zum Zeitpunkt des Einzugs nicht
klar.

Hmm, jede/r kann sich jederzeit für einen andern Lebensweg entscheiden. Hier in der WG wäre wohl eine Absprache erforderlich, wenn man friedlich zusammen weiterleben möchte. Bei einem Hund wäre ggf. noch eine Zustimmung des VM nötig, wenn im MV ein Hund nicht zugelassen wurde.

Meine Frage lautet: Darf Person B einfach so einen Hund
anschaffen?

ja, muß aber ggf. die Konsequenzen tragen, oder die Zustimmung aller nötigen Beteiligten liegt vor

nein, dann geht man allen Komplikationen aus dem Weg

Hat Person A irgendein besonderes Kündigungsrecht
in diesem Fall (wegen Unzumutbarkeit etc.)?

Nur weil es einer Katze nicht so gut gehen könnte hat man kein Sonderkündigungsrecht. Es bleibt der Weg über die normale Kündigung, in einer WG könnte dies innerhalb von 14 Tagen möglich sein.

vlg MC

Eine Katze in der Wohnung zu halten ist definitiv nicht artgerecht, ebenso wenig wie einen Vogel im Käfig oder eine Schlange im Terrarium. Aber das nur am Rande.

Hallo, soviel zeit muß sein

Eine Katze in der Wohnung zu halten ist definitiv nicht
artgerecht,

Definitiv heißt basta. Keine gute Basis zum unterhalten.

O-Ton vom Tierarzt:
Wenn ein Tier in einer festen Umgebung lebt und nichts anderes kennenlernt, so wäre dies keine Einschränkung der Lebensqualität.

Dies gilt insbesondere für Haustierarten…
…weil zB dafür gezüchtet wurden.

ebenso wenig wie einen Vogel im Käfig oder eine
Schlange im Terrarium. Aber das nur am Rande.

Hmm, her verbirgt sich wohl ein mil. Tierschützer :smile:

vlg MC

Hi

Person A hat eine Katze und sich
extra für diese WG entschieden, da es einen großen Garten gibt
und sich die Katze hier artgerecht halten lässt. Vor
Unterzeichnung des Mietvertrags wurde dabei geklärt, dass auch
die Katze hier wohnen darf.

Nun möchte sich Vermieterin B, welche ebenfalls in der WG
wohnt, im Oktober einen Hund zulegen.

wenn es ein junger Hund ist oder ein Hund der Katzen kennt und ignoriert wäre das eher kein Problem, zumal die Katze ja raus und dem Hund damit aus dem Weg gehen kann

Person A hat deshalb
große Angst wegen ihrer Katze, zumal die Katze aus dem
Tierheim stammt und sehr empfindlich reagiert.

Dann sollte Person A mit Person B zusammen eine Flasche Wein oder blutorangensaft oder Milch köpfen und mit B reden ob sie evtl. nach einem katzenverträglichen Hund schauen könnte

mein Fussler kommt auch aus dem Tierheim (bzw. Katzenhilfe - war/ist hochneurotisch :wink: aber mit Hunden in der Wohnung hat er kein Problem … sind sie ihm zu hektisch verprügelt er sie und knurrt sie zur Wohnung raus … verhalten sie sich ruhig, dürfen sie sogar sein Nassfutter fressen *anbiet* und werden einfach ignoriert

Meine Frage lautet: Darf Person B einfach so einen Hund
anschaffen?

wenn sie die Vermieterin ist und die mitbewohner nichts dagegen haben : ja

Hat Person A irgendein besonderes Kündigungsrecht
in diesem Fall (wegen Unzumutbarkeit etc.)?

nö ist ja nur für die Katze möglicherweise unzumutbar - nicht für den Menschen

sprich redet miteinander und dann probierts aus
Gruß H