Hund kind gebissen

meine tochter (5jahre) wurde auf der geburtstagsfeier meines nachbarn von dessen schäferhund ins gesicht gebissen. nach der erstversorgung im krankenhaus wurden wir in die kinderklinik verwiesen, wo wir uns auch bis gestern (6tage) aufhalten durften.alles in allem hatte meine tochter riesen glück gehabt, eine wunde knapp überm auge, und zwei tiefere stellen an der schläfe.
nun aber zu meiner eigentlichen frage, es is ja erstens mein nachbar, und zweitens von meiner tochter der beste freund und ziehopa, müssen wir eine zivilklage einreichen um von seiner versicherung schmerzensgeld erstattet zu bekommen? übernimmt seine hundhalterhaftpflicht alle kosten, auch die fahrtkosten jeden tag ins krankenhaus?

vielen dank für eure hilfe

mfg

ich denke nicht das eine klage zwingend notwendig ist, weil die versicherung vielleicht auch so zahlt, tut sie das jedoch nicht dann können sie es sicher einklagen und er is so denke ich zumindest wegen verletzung der aufsichtspflicht und ähnlichem dran.
die kosten für die fahrtkosten denke ich jedoch kriegen sie nur sehr schwer bis gar nicht erstattet :confused:
am besten sie versuchen eine außergerichtliche einigung zu erlangen, das ist immer angenehmen für beide partein, jedoch müssen sie im endeffekt entscheiden wie weit sie gehen wollen.
viel erfolg und gute besserung
ps: mich wundert was den hund dazu getrieben hat zu beißen?!
mfg

Hallo Mondfahrer,
erstmal tut es mir sehr leid, dass Deine Tochter von dem Hund gebissen wurde und ich hoffe sie verkraftet es sehr gut und es bleiben keine Schäden zurück.
Wenn ich an Eurer Stelle wäre würde ich bevor ich Zivilklage einreichen würde, erstmal die Versicherung kontakieren und fragen welche Kosten sie übernehmen.Es ist sicher so, dass sie für alle anfallenden Kosten eintreten müssen. Also auch Fahrtkosten. Falls sich die Versicherung quer stellt, kannst Du sie ja darauf hinweisen, dass Du Dir in einem solchen Fall einen Anwalt nimmst. Sicher habt Ihr auch Anrecht auf Schmerzensgeld. Aber wie gesagt bevor ich jetzt klagen würde, gerade da Ihr anscheinend sonst gute Freunde seit, versucht Euch mit der Versicherung zu einigen ohne Prozess. Ist sicher für das freundschaftliche Verhältnis und für Eure Nerven besser. Da so ein Prozess auch sehr viel Nerven kostet.
Ich wünsche Euch viel Erfolg und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja

Hallo,
erst einmal wünsche ich deiner Tochter gute Besserung !
Versicherungstechnische Auskünfte kann ich dir leider nicht geben.
Die werden das schon so drehen, dass sie am wenigsten bezahlen müssen.
Hoffe ihr bekommt euer Geld. Allerdings ist das nicht alles und deine Tochter hat keine bleibenden Schäden, auch Psychischer Art.
Redet mit eurem Nachbarn (wenn nicht schon geschehen) und nehmt euch eventuell Rechtsbeistand .
Gruß

Hallo,
dass deine Tochter von einem Schäferhund gebissen wurde, tut mir leid. Zu Fragen der Versicherung kann ich leider nichts sagen, gehe doch zu deinem Nachbar, ganz ohne Groll und kläre die Punkte mit ihm. Er wird sich in seiner Situation sicher sehr unwohl fühlen. Da ihr ein freundschaftliches Verhältnis habt, sollte das doch möglich sein. Hast du eine Tochter mal gefragt, warum der Hund sie gebissen hat? Oder hat ein Erwachsener es beobachtet? es haben nicht immer die Hunde die Schuld. Auch Kinder können falsch reagiert haben, oder ihn sogar drangsaliert haben. In das Gesicht beißen Hunde, weil bei einem Kind das Gesicht am nahesten ist. Vielleicht wollte er nur kundtun, jetzt ist genug… Aber ein ruhiges Gespräch mit deinem Nachbarn würde Beiden guttun, denn der liebt seinen Hund und ist sicher ganz unglücklich über den Vorfall. Ich wünsche euch Kraft
lg
uschimacnuschi

Hallo Mondfahrer190376,

ich bin zwar selber Vater mehrerer Kinder, aber leider kein Versicherungsvertreter noch jemals in dieser Situation gewesen. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir hier, erstmal Kontakt mit der Hundeversicherung aufnehmen, Vorgang schildern und die Reaktion abwarten.
Zur Not rufen Sie Ihren Versicherungsvertreter für Ihre Haftpflichtversicherung an und erkundigen sich dort.
Viel Glück

Mit freundlichem Gruß
der Kloes aus Tippe

Hallo Mondfahrer,
sorry, dass ich mich jetzt erst melde, aber ich frage meine Mails nicht regelmäßig ab.
Zuerst möchte ich mein Bedauern über dieses Unglück ausdrücken; es tut mir sehr leid, dass sowas passiert.
Zur eigentlichen Frage:
Eine Zivilklage einreichen muss man sicher nicht, wenn man sich außergerichtlich einigen kann. Ich denke, dass man darüber mit dem Hundehalter und seiner Haftpflichtversicherung, die er hoffentlich hat, offen verhandeln muss. Sollte das nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen, wäre mein nächster Schritt sicher, mich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Mehr kann ich dazu (zum Glück mangels Erfahrung) nicht beitragen.
Deiner Tochter wünsche ich einen guten Heilungsverlauf.

Viele Grüße
Hermy

Hallo,

wenn Euer Nachbar das der Versicherung meldet, sollte es eigentlich auch ohne Klage gehen! Auch die Übernahme der Kosten sollte kein Problem darstellen, denn für solche Fälle hat man als Tierhalter ja so eine Versicherung.

Wünsche Eurer Tochter alles Gute!

MfG
Svadlari

Ich denke, dass man - nachdem anscheinend ein sehr gutes Verhältnis zum Hundehalter besteht - über ein klärendes Gespräch am meisten erreicht. Da kann man, eventuell auch durch Einsicht in die Versicherungsunterlagen, am ehesten herausfinden, was alles übernommen wird. Eine andere Möglichkeit wäre auch, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, was denn erwartet werden kann. Klagen würde ich erst, wenn es wirklich nicht anders geht - denn das Verhältnis zum Nachbarn würde dadurch sicher belastet, vielleicht unnötig.