Hallo,
angenommen, ein Hundehalter lässt seinen großen Hund (z.B. Bernersennenhund) fast den ganzen Tag frei vor seinem Grundstück laufen / liegen. Das Haus befindet sich in einem Wohngebiet mit einer verkehrsberuhigten Zone.
Der Hund liegt (immer unangeleint) meist mitten auf der Straße. Die Hundehalter sind nicht in Sichtweite.
Gerade in den dunklen Wintermonaten ist der Hund abends mitten auf der Straße kaum zu erkennen, so dass er auch für langsame Autofahrer eine Gefahr darstellen könnte. Der Hund rennt auf einen anderen Hund / das Auto / das Herrchen zu oder wird in der Dunkelheit schlicht und einfach übersehen.
Zudem kann ein unangeleinter und unbeaufsichtigter Hund bei Kindern und ängstlichen Personen Unbehagen auslösen.
Gegen welche Regelungen und Gesetze verstößt der Hundehalter in diesem Fall?
Gruß
Tato