wie verhält es sich, wenn ein Hund der Person A in dem Haus der Person B im Flur (Alle andere Türen sind zu) 1-2Stunden verbleibt, da Person A der Person B auf dessen Grundstück beim Bauen hilft. Wärend dieser Zeit fahren Person A und B zum Baumarkt um Baumaterial zu besorgen, deshalb bleibt der Hund im Haus. Während dieser Zeit beschädigt der Hund mehrere Türen. Die Hundehaftpflichtversicherung lehnt die Zahlung ab, da man davon ausgehen müsste dass der Hund Schaden macht. Und ihn von empfindlichen sachen fernhalten müsste.(er war ja nur in Flur). Außerdem müsste Person B damit rechnen, sobalb sie einen Hund ihn ihr Haus lässt, dass er Schaden macht und würde dann keinen Anspruch haben.
Hat Person A nicht die Aufischtspflicht verletzt und die Versicherung müsste dann zahlen? Der Hund war schon mehrere Male in der Haus alleine und hat dort nie Schaden gemacht (nur zur Erklärung ;o) )
Ich hoffe ihr könnt mir helfen…
LG
Na ja, einen Hund mehrere Stunden in einem engen, fremden Flur einsperren; nach Möglichkeit noch ohne Licht und Wasser. Dann muss man man wohl damit rechnen, dass das Tier in Panik gerät und heraus will und an den Türen kratzt. Das ist vorhersehbar und damit wohl ein bedinger Vorsatz, der Versicherungsleistungen ausschließt.
Aber trotzdem nicht so schnell aufgeben und die Ansprüche verfolgen.
Hi,
ich hatte es etwas unverständlich formuliert. Es handelt sich um ein Haus mit einem sehr großem Flur, Fenster und Futter und Trinknapf war natürlich auch da. Er ist fast jedes Wochenende dort. Keine Ahnung was ihn „gestört“ hat… ;o)