Hallo,
Gestern sind meine Hunde wegen einem freilaufendem Hund von unserem Hof auf die Straße gerannt. Beide wurden von einem Auto schlimm angefahren. Wir bangen noch um sie. Wie ist es denn dann mit der Rechtslage? Vorallem ist der Autofahrer einfach weiter gefahren Habe aber das Kennzeichen, hat sich ein Nachbar gemerkt!
LG Birgit
Hallo Birgit,
das mit deinen Hunden tut mir wirklich leid. Genau weiß ich darüber nicht bescheid, aber der Hund von unseren Vermietern wurde auch von einem Auto angefahren, als er hinter einer Katze her war und auf die Straße gelaufen ist. Bei denen war das so, das sie sogar noch für den Schaden am Auto hätte bezahlen müssen, wenn was gewesen wäre.
Mehr kann ich Dir leider nicht sagen. Hoffe aber das beste für Deine Hunde.
Gruß Melanie
Hallo Birgit,
da kennen wir uns leider nicht aus, deswegen möchten wir auch nicht einfach
spekulieren. Wir wünschen Euch alles Gute für Euren Beiden!
Herzlichst, Hannes
Hi,
sorry, dass ich erst jetzt schreib. Hoff mal deinen Beiden gehts besser.
Mein erster Gedanke war so ein A…! Bei der Rechtslage kenn ich mich ehrlich gesagt kaum aus.
Weiß nur, dass es im umgekehrten Fall (Hund heil, Auto Schrott) meist auf die jeweilige Verordnung der Kommunen zum Leinenzwang ankommt. Hund verletzt läuft, wenn ich richtig informiert bin, auf "Sach"beschädigung raus, warum versteh ich ehrlich nicht.
Viele Grüße und vorallem Gute Besserung für deine Kleinen!!!
Cathy
Hallo Birgit,
ich hoffe es geht deinen Hunden ein wenig besser.
Ich bin zwar mit der Rechtslage nicht sehr vertraut, habe aber (leider) volgendes für dich im Netz gefunden:
Zusammenprall mit Auto
Läuft ein Hund plötzlich auf die Straße und kommt es dadurch zu einem Zusammenprall mit dem Auto, so haftet der Hundebesitzer in voller Höhe für den Schaden, der beim Unfall entstanden ist. Amtsgericht Landstuhl, Az.:2 C 293/95
http://www.boxer-von-der-einoede-stockmann.de/hund_u…
Ich kann nicht sagen in wieweit der Halter des freilaufenden Hundes in die Verantwortung gezogen werden kann, denke aber das dieser nicht für den Unfall haftet. Deine Hunde hätten nicht die Möglichkeit haben dürfen auf die Strasse zu laufen ( Aufsichtspflicht).
Der Autofahrer ist ein Arsch wenn er nicht anhält, aber rechtlich kann er auch nicht belangt werden, denke ich. Da ein Hund rechtlich als Sache behandelt wird, gilt ein Unfall als Sachbeschädigung.
http://www.cosmiq.de/qa/show/2314320/Ist-es-Fahrerfl…
Die Frage ist nur ob er dann belegen kann das er nicht am Unfall schuld war und für euch weitere Kosten entstehen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Ich hoffe ich konnte helfen und es geht deinen Hunden bald wieder besser.
Gruß
Lars L.
HALLO
vielen lieben Dank für die Antwort! Hundis sind auf dem Weg der Besserung, zwar langsam aber es geht Bergauf!
Beide wurden von einem
Auto schlimm angefahren. Wir bangen noch um sie. Wie ist es
denn dann mit der Rechtslage?
Hallo,
Es tut mir sehr leid für deine Fellnasen, aber die Rechtslage sieht nicht rosig aus für dich.
Da heißt es, daß du als HH immer mit solchen Situationen rechnen mußt, sprich: die Hunde im absoluten Gehorsam auch durch Solche leiten können mußt. Ist öhne Leine kein absoluter Gehorsam gewährleistet, müssen Hunde an Straßen IMMER an der Leine geführt werden. Es kann sogar sein, daß dich der Autofahrer sogar auf Schadenersatz verklagt. Das wird vielleicht etwas abgeschwächt durch die Fahrerflucht. Liegt aber im Ermessen der Richter.
Ich drücke dir die Daumen, und es wäre schön, wenn du mir den tatsächlichen Ausgang mitteilen würdest.
Viel Glück und gute Besserung.
Hallo Birgit,
wenn Deine Hunde auf die Straße gerannt sind, haftet der Fahrer des Autos eher nicht, da Du dafür verantwortlich bist, wenn Deine Hunde einen Schaden (Sachschaden z.B. am PKW) verursachen.
Ich glaube nicht, das der Fahrer wegen z.B. der Tierarztkosten belangt werden kann. Im Gegenteil, wenn er auch nur einen Kratzer an der Stoßstange hat, musst Du diesen ersetzen.
Gruß
Dirk, auch 2-facher Hundebesitzer.