Hund pinkelt auf Wiese

Hallo Zusammen,
folgendes Szenario beschäftigt mich:
Haus mit 10 Wohnungen, alles Eigentümer, Wiese vor dem Haus, mit 1/10 Anteil. Hund von 1 Eigentümer pinkelt dort ständig hin, Eigentümer sagt, zu 1 /10 gehört die Wiese mir also kann mein Hund da hin pinkeln (nicht das große Geschäft!)

Darf Eigentümer mit Hund, seinen Hund auf die Wiese pinkeln lassen, was können andere Eigentümer dagegen tun?

Lieben Dank und Gruß
Plö

Hallo,

dass der Typ im Unrecht ist, ist m.E. klar. Er hat vielleicht ein Gemeinschaftseigentum an der Wiese, aber das ist nicht zugeordnet, das gehört allen. Wie damit umzugehen ist, bestimmt i.d.R. die Hausordnung.

Ich würde den „Opfern“ raten, sich mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen, diese wird ihm dann (zur Not über die Eigentümergemeinschaft) Druck machen.

Wenn er auf seiner Meinung beharrt, gibts noch die anarchische Methode:
Das Treppenhaus ist ja auch Gemeinschaftseigentum. Wenn er aber auf seiner Sicht beharrt, könnte ich ja hergehen und behaupten, genau das Stück Treppenhaus vor der Wohnungstür meines Feindes gehört mir und das kann ich verschmutzen, wie ich will…

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,
wieso ist er im „Unrecht“?
So viel ich weiß ist eine Hausordnung nicht bindend, heißt ein Eigentümer ist zu garnichts verpflichtet?

Wie verstehe ich „Druck“ machen? Was konkret kann man machen wie sieht Druck aus?

Sorry, aber als „Laie“ kenne ich mich nicht so aus und auch eine Hausverwaltung wie in diesem Fall, wäre mit irgendeiner Form von „Druck“ schon überlastet und würde einmal schreiben und es dann auf sich beruhen lassen.

Was ausser auf einer Etw Versammlung lieb drum bitten, kann man noch machen?

Danke und Gruß
Plö

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Hallo

Was ausser auf einer Etw Versammlung lieb drum bitten, kann
man noch machen?

Es wäre bestimmt gut herauszufinden, inwiefern die Sache denn konkret stört.

Wenn die Wiese anschließend irgendwelche unangenehmen Gerüche verströmt, oder der Rasen irgendwie leidet, dann wirken entsprechende Argumente bestimmt überzeugender auf den Hundebesitzer, als wenn man weder etwas sieht, riecht oder sonst irgendwie spürt, sondern nur der Gedanke daran Ekel oder anderen Widerwillen auslöst.

In Anbetracht der Tatsache, dass auch Vögel, Regenwürmer, Igel, Katzen, Mäuse, Fliegen, Eichhörnchen und viele anderen Tiere dort eventuell ihre Notdurft verrichten, ist es vielleicht auch nicht wirklich sinnvoll, dagegen vorzugehen. Oder gibt es dort durch Gifteinsätze keine anderen Lebewesen? Oder ist der Rasen sehr klein und sehr nah am Haus? Oder ist es kein reiner Zier-Rasen, sondern einer, der auch als Liegewiese o.ä. benutzt wird?

Viele Grüße
Simsy

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Hallo,

„im Unrecht“ war etwas missverständlich ausgedrückt. Er ist mit der Ansicht im Unrecht, dass er mit Gemeinschaftseigentum machen kann, was er will, nur weil ihm ein Teil gehört.

Gruss Hans-Jürgen
***

PS

Oder wenn sich einer sehr stark davor ekelt, kann er sich ja weigern, dann noch den Rasen zu mähen. Wäre das vielleicht ein Argument?

Moin, Plö,

der Hund wird wohl nicht durch einen Zaun abgehalten? Dann pinkeln andere Tölen dort auch, und der Haushund verhält sich völlig artgerecht: Er markiert drüber.

Eigentümer sagt, zu 1 /10 gehört die Wiese mir also kann
mein Hund da hin pinkeln

Die Begründung ist bescheuert. Ihm klarzumachen, was Gemeinschaftseigentum bedeutet, dürfte ihn wohl überfordern.

Darf Eigentümer mit Hund, seinen Hund auf die Wiese pinkeln
lassen

Ja.

was können andere Eigentümer dagegen tun?

Nichts, wenn die Sünden keine größeren sind. Doch, eines: Nicht mehr grüßen.

Gruß Ralf

Hallo!

Gottchen, über was sich manche Menschen aufregen können. Gegen wen wollen sie nun vorgehen, wenn ein Frosch drauf kackt?

Gruß daggi!

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Nanu?
Moin,

So viel ich weiß ist eine Hausordnung nicht bindend, heißt ein
Eigentümer ist zu garnichts verpflichtet?

In der Regel wurde die Hausordnung auf einer Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen und ist damit sehr wohl bindend.

Gruss Jakob

Hallo Jacob,
lt unserem Hausverwalter einem Rechtsanwalt in anderer Sache, ist die Hausordnung für Eigentümer nicht bindend.
Für die Mieter ja, für Eigentümer nicht.
Und was will man auch machen, wenn Eigentümer sagt, ich putze Treppe nicht, dann putzt er sie halt nicht (solche Idioten gibt es, glaub mir!) dann kannst du die Hausordnung nehmen und damit wedeln und du kannst sie auch gleich in die Tonne klatschen.

Fall:
EIgentümer A macht zu Tag und Nacht krach, in Hausordnung steht Mittagsruhe 13-15 h, Rechtsanwalt sagt, Hausordnung nicht bindend kann Krach gemacht werden, außer Mieter die haben Ruhezeiten einzuhalten.
Fall so erlebt!

Und wenn mein Hausverwalter und mein Rechtsanwalt mir das so sagen, wem soll ich nun Glauben schenken? :wink:

Ein Beleg das es anders ist? Gerne rüber damit…
Lieben Gruß
Plö

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Hi,

also das soll der RA aber mal erklären wie er das rechtlich halten will.
Das würde mich wirklich mal interessieren.
Das es in der Praxis zu den von Dir beschriebenen Fällen kommt ist eh klar.
Damit ist es aber rechtlich dennoch nicht korrekt.
Sofern etwas in der Eigentümerversammlung beschlossen wurde gilt das natürlich auch für die Eigentümer, deshalb heisst es ja auch Eigentümerversammlung.
Ob der Eigentümer die Wohnung selbst bewohnt oder vermietet hat ist ohne Belang. Er hat die beschlossenen Regelungen entweder selbst zu befolgen oder kann, soweit vermietet, diese dem Mieter in bestimmten Bereichen (wie. z.B. Treppenhausreinigung) auferlegen.

Gruss Jakob