Hund rempelt Frau an

Hallo,

ich bin gestern mit meinem Hund spazieren gewesen. Da habe ich einen Freund getroffen. Um mit ihm eine zu rauchen und zu plaudern band ich meinen Hund an eine Laterne fest. Ich stand die ganze Zeit direkt neben meinem Hund. Dann kamen zwei Leute vorbei und in dem Moment als sie an meinem Hund vorbeigingen machte der einen Satz nach vorne sodass der Ring des Geschirs abbrach und er daraufhin die Frau anrannte. Ich habe daraufhin mich sofort entschuldigt und um ENtschuldigung gebeten. Heute ging die Frau zu meinem Freund und sagte sie wolle Anzeige erstellen.

Nun meine Frage, ist das eine Anzeige wert, und wegen was sollte die mich Anzeigen?

Ich habe große Angst meinen Hund zu verlieren deswegen. Ich bitte um eure Hilfe.
Achja mein Hund ist ein ROttweiler- Dobermann Rüde der noch nie aggresiv auffiel.

Lg, Robert

Paar Fragen
Hallo

Hallo

Dann kamen zwei Leute vorbei und in dem Moment als sie an meinem Hund vorbeigingen machte der einen Satz nach vorne sodass der Ring des Geschirs abbrach und er daraufhin die Frau anrannte.

Ich kann mir das nicht richtig vorstellen. Weswegen hat er den Satz gemacht? Wollte er die Frau anspringen? Oder etwas anderes? Oder hat er sich vor irgendwas erschrocken?

Heute ging die Frau zu meinem Freund und sagte sie wolle Anzeige erstellen.

Kennt ihr die Frau, oder wie kommt sie darauf, deinen Freund anzusprechen? Wieso spricht sie nicht dich an?

Ich glaube, dass sie das nicht tun wird, denn warum kündigt sie es dann an?

Ich habe große Angst meinen Hund zu verlieren deswegen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man seinen Hund wegen Anrempelns verliert. Oder hätte er irgendwie Maulkorbpflicht oder sowas? Einen Wesens- bzw. Eignungstest, den er bzw. du nicht ha(s)t?

Viele Grüße

Also ich weiß nicht genau wieso er „losgerannt“ ist. Ich habe ihn die ganze Zeit gestreichelt sodass er die ganze Zeit auf mich fixiert war. KAnn gut sein das er sich wegen den zwei erschrocken hat. Dann is er eben nach vorne sodass der scheis Ring gebrochen bzw verformt worden ist und er sie eben angerempelt hat und dann auch in den garten meines freundes gelaufen ist. Der Hund als Rottweiler- DObermann Mischling braucht weder Wesenstest noch Maulkorbpflicht in Baden Württemberg. Ich mach mir nur Sorgen darum, dass sie eben vl. schmerzen hat und auf Schmerzensgeld aus ist. Ist ja kein kleiner Hund und kein leichter. Und wir haben niemals darüber nachgedacht ihn zu versichern da er niemals irgendwie aggresiv war.

Hallo,

versichern tut man seinen Hund auch wegen Unfällen ect. und nicht nur, wenn er aggressiv ist!

Kennt dein Freund die Frau?

Ein bekannter von mir hatte so ein ähnliches Erlebnis. Sein Hund (Labrador-Mix)hatte ein Kind angesprungen…Anzeige= Leinenpflicht!

Wieso hast du deinen Hund angebunden? zum Rauchen brauch ich nur eine Hand.

Vielleicht hast du ja Glück und die Frau hat es nur so gesagt, passiert ist ja nichts-zum Glück.
Kennst du sie auch? Vielleicht gehst du dann noch mal zu ihr hin und entschuldigst dich noch mal…

Viel Glück und denk an eine VErsicherung.

Hallo,

Nun meine Frage, ist das eine Anzeige wert

Natürlich ist es das. Ein Hund - noch dazu in dieser Größe - der einen Menschen anspringt/ anrempelt stellt eindeutig eine Gefahr dar. Dabei interessieren die Umstände in den meisten Fällen keinen. Allein die Tatsache, dass es geschehen ist, genügt. Du bist als Hundehalter dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dein Hund niemanden verletzt oder belästigt.

Und: Keine Haftpflichtversicherung für einen Hund haben, ist ziemlich fahrlässig. Stell’ dir vor, dein Hund rennt auf die Straße und verursacht einen Unfall mit Verletzten: Da wirst du dich dumm und dusselig zahlen. Zudem sind Versicherungen auch dazu da, eventuell unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Ich habe große Angst meinen Hund zu verlieren deswegen.

Das wird nicht passieren. So schnell werden Hunde nicht weggenommen. Was dir aber mit hoher Wahrscheinlichkeit blühen wird, wird ein Leinen- möglicherweise auch ein Maulkorbzwang sein. Wenn du Glück hast, kriegst du die Chance, über einen Wesenstest wieder davon befreit zu werden - das muss aber nicht so sein.

Die Rasse deines Hundes könnte in den Augen der Behörden leider schon zu einer kritischeren Begutachtung führen, als es bei einem Golden Retriever der Fall sein würde.

In jedem Fall solltest du schleunigst eine Versicherung abschließen. Für diesen Fall ist es zwar zu spät, für mögliche folgende aber vielleicht deine Rettung vor dem finanziellen Ruin.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo!

Du solltest Deinen Hund immer versichern. Ansonsten kann Dich das Tier lebenslang ruinieren! Stell Dir mal vor, er reisst sich los und läuft vor ein Auto und verursacht eine Massenkarambolage. Das kann schnell in astronomische Summen gehen, gerade wenn Schmerzensgeld im Spiel ist. Natürlich hofft jeder, dass so etwas nicht passiert, aber Tiere sind eben manchmal unberechenbar. Auch die Größe des Hundes ist dabei völlig unerheblich!

Ich glaube nicht, dass man Dir den Hund gleich wegnehmen kann. Er war ja sogar angebunden (auch wenn Du dafür verantwortlich bist, dass das Geschirr auch sicher ist!). Wenn sie Dich anzeigen sollte, kann es vielleicht sein, dass Du eine Verwarnung evtl. sogar Geldstrafe bekommst. Aber das sind Spekulationen, da Du ja nicht einmal sagen kannst, ob sie verletzt wurde.

Ich würde auf jeden Fall mit einem Blumenstrauss zu der Dame gehen, mich nochmals entschuldigen und ihr das Missgeschick mit dem kaputten Geschirrhaken erklären. Vielleicht lenkt sie ein, wenn sie merkt, dass Du zu Deiner Verantwortung für den Hund stehst und den Unfall nicht abtust. Erkundige Dich auch, ob, sie sich wehgetan hat. Da Du das am Unfallort offensichtlich nicht getan hast, erkläre ihr, dass Du auch ein wenig unter Schock gestanden hast, da sich Dein Hund noch nie so verhalten hat…

Viel Erfolg
Inge2

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Hallo,

Nun meine Frage, ist das eine Anzeige wert

Natürlich ist es das.

und meine Frage ist: Warum sollte angezeigt werden? Ich sehe kein strafbares bzw. ordnungswidriges Handeln in dem Verhalten des Hundehalters. Es ist zwar lästig, dass ein Hund jemanden anrempelt, aber das macht auch mancher Mensch, auch wenn er sich danach entschuldigt. Ob durch dieses Anrempeln eine grundsätzliche Gefahr des Hundes begründet wird, ist fraglich und dürfte keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen nach sich ziehen.
Ich würde aber eher dazu tendieren, diese Frage im Rechtsbrett zu vertiefen.

Gruss

Iru

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Hallo Irubis,

Hallo,
Ich sehe kein strafbares bzw. ordnungswidriges Handeln in dem Verhalten des Hundehalters.

Die Gerichte sehen das höchst unterschiedlich. Nach meiner Erfahrung ist der Hundehalter fast immer dran, wenn durch seinen Hund ein Mensch zu Schaden kommt - und wenn der sich nur vor dem Hund erschrickt.

Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden verursacht. Amtsgericht Frankfurt (Az.: 32 C 2314/99-48).

Es ist zwar lästig, dass ein Hund jemanden anrempelt, aber das macht auch mancher Mensch, auch wenn er sich danach entschuldigt. Ob durch dieses Anrempeln eine grundsätzliche Gefahr des Hundes begründet wird, ist fraglich

Man kann sogar dran sein, wenn der Hund nur im Weg stand - zwar nur mit Teilschuld, aber die immerhin immer noch mit höherem Anteil:

Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hund nähert, muss sein Tempo verringern. Behält er sein Tempo bei und stürzt über den Hund, kann für den entstandenen Schaden die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters nicht zu 100, sondern nur zu 70 Prozent herangezogen werden. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. Wenn ein Jogger über einen Hund joggt, trifft den Sportler eine Mitschuld (Az. 5 U 27/03)

Und da war der Hund noch nicht mal „aktiv“ beteiligt.

In jedem Fall werden sich aber das Ordnungsamt und das Veterinäramt dafür interessieren. Sie sind es in der Regel auch, die einschränkende Maßnahmen wie Leinenzwang und/ oder einen Verhaltenstest anordnen.

Ich würde aber eher dazu tendieren, diese Frage im Rechtsbrett zu vertiefen.

Das ist sicher kein Fehler.

Schöne Grüße,
Jule

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Hallo Jule,

Die Gerichte sehen das höchst unterschiedlich. Nach meiner
Erfahrung ist der Hundehalter fast immer dran, wenn durch
seinen Hund ein Mensch zu Schaden kommt - und wenn der sich
nur vor dem Hund erschrickt.

da stimme ich mit überein, nur - auf den Fall des UP bezogen - welcher Schaden ist entstanden?

Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden verursacht. Amtsgericht Frankfurt (Az.: 32 C 2314/99-48).

s. o.

Man kann sogar dran sein, wenn der Hund nur im Weg stand -
zwar nur mit Teilschuld, aber die immerhin immer noch mit
höherem Anteil.

s.o.

Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hund nähert, muss sein Tempo verringern. Behält er sein Tempo bei und stürzt über den Hund, kann für den entstandenen Schaden die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundehalters nicht zu 100, sondern nur zu 70 Prozent herangezogen werden. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. Wenn ein Jogger über einen Hund joggt, trifft den Sportler eine Mitschuld (Az. 5 U 27/03)

einverstanden, entspricht der ständigen Rechtsprechung.

In jedem Fall werden sich aber das Ordnungsamt und das
Veterinäramt dafür interessieren. Sie sind es in der Regel
auch, die einschränkende Maßnahmen wie Leinenzwang und/ oder
einen Verhaltenstest anordnen.

der Hund war angeleint, nur war die Leine offenbar ungeeignet. Wenn die Ordnungsbehörden polizeiliche Anordnungen treffen, dann müssen sie das begründen und sie können im Rahmen des Verwaltungsstreitverfahren gekippt werden.
Die von dir aufgeführten Urteile sind mit durchaus bekannt und entsprechen der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Wer einen Hund unangeleint führt, nimmt in aller Regel einen Schaden - und damit ein Haftungsrisiko - eher in Kauf als bei einem angeleinten, die „Betriebsgefahr“ ist eben höher. Nur ist in all den entschiedenen Fällen jemand zu Schaden gekommen; in Fall des UP aber nicht. Und man kann eben nicht darauf schließen, dass, nur weil ein Jogger über einen unangeleinten Hund stolpert und zu Schaden kommt, auch ein Rechtsanspruch deswegen besteht, weil einem ein Hund folgenlos angerempelt hat.

Gruss

Iru

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Hallo Iru,

ich will dir gar nicht widersprechen, zumal ich keine Rechtskundige bin. Ich spreche lediglich aus meiner Erfahrung als Gutachterin für gefährliche Hunde.

Ich habe im Rahmen dieser Tätigkeit eine Menge Hunde begutachten müssen, die weit weniger „angestellt“ hatten. Das Problem ist dabei häufig die Rasse und Größe des Hundes. Erschrockene Betroffene zum einen und unwissende Verwaltungsleute zum anderen neigen diesbezüglich zu Überreaktionen.

In einem Fall wie dem des UP wäre der Defekt des Halsbandes vermutlich weniger das Problem. Es könnte aber z.B. hinterfragt werden, warum und in welcher Absicht der Hund nach vorne gesprungen ist. Mit entsprechender Wahrnehmung und Schilderung der Betroffenen könnte man daraus einen grundlosen Angriff ableiten.

Damit stellt sich die Frage nach der potentiellen Gefährlichkeit des Hundes. Und auch wenn aus der Sache keine Schadensersatzansprüche o.ä, geltend gemacht werden mögen, so steht dennoch die Möglichkeit im Raum, dass dieser Hund ein Risiko für andere Menschen sein könnte.

Im Zuge des allgemeinen Kampfhundhysterie ist es durchaus wahrscheinlich, dass zumindest eine Überprüfung angeordnet wird. Das wäre nach meiner Erfahrung der günstigste Fall, da ein Hund ohne diesbezüglich bedenkliche Verhaltensweisen den Test auch bestehen wird. Allerdings wundern sich auch manche Hundebesitzer, dass ihr Hund Verhaltensweisen zeigt, die sie nicht an ihm vermutet hätten, und die lediglich einer bestimmten Provokation bedürfen, um gezeigt zu werden.

Manchmal versieht die Ordnungsbehörde den Hund aber auch per Schnellschuss mit einem Leinen- und/oder Maulkorbzwang, um nicht Gefahr zu laufen, den Schwarzen Peter zu kriegen, falls der Hund irgendwann zubeißen sollte. Dann hat man es als Hundbesitzer u.U. (sehr abhhängig von der Einstellung der entsprechenden Beamten) schwer, überhaupt die Möglichkeit zu bekommen, per Test die Harmlosigkeit seines Hundes zu beweisen. Hier hilft nur, hartnäckig zu bleiben.

@UP: Meist gibt es mehrere Gutachter im Einzugebereich einer Behörde. Es ist ratsam, sich vorher kundig zu machen, wie gut diese qualifiziert sind. Davon hängt letzten Endes möglicherweise das Testergebnis ab.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo Jule,

Manchmal versieht die Ordnungsbehörde den Hund aber auch per Schnellschuss mit einem Leinen- und/oder Maulkorbzwang, um nicht Gefahr zu laufen, den Schwarzen Peter zu kriegen, falls der Hund irgendwann zubeißen sollte. Dann hat man es als Hundbesitzer u.U. (sehr abhhängig von der Einstellung der entsprechenden Beamten) schwer, überhaupt die Möglichkeit zu bekommen, per Test die Harmlosigkeit seines Hundes zu beweisen. Hier hilft nur, hartnäckig zu bleiben.

das ist die nach dem UP einzige „Gefahr“ die besteht. Es könnte durchaus sein, dass die Ordnungsbehörde versucht, eine Scheingefahr mit echten gefahrenabwehrenden Maßnahmen zu bekämpfen. Aber da die Behörden ja nach dem Verwaltungsrecht handeln (müssen), ist ein Widerspruch gegen die Maßnahmen immer möglich und oft auch sehr sinnvoll. Eine „Einstellung“ eines Beamten ist dabei nebensächlich.
Allerdings, so muss ich einschränkend sagen, sind bei der deutschen Rechtspflege Sachen möglich, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun haben. Aber nun Schluss damit, sonst werden wir noch wegen OT gesperrt. :wink:

Gruss

Iru

Versicherung
Hallo,

zu einer Hundeversicherung würde ich dringend raten. Mein - leider verstorbener - PRT Dabbel war ein ausgesprochener Menschenfreund, aber passionierter Jäger. Und so kam es, dass er versuchte, den unter einer Motorhaube versteckten Marder zu schnappen. Dabei zerbiss er zwei Kotflügel, zerkratzte die Motorhaube und hinterließ auch dort Bissspuren. Gut dass wir versichert sind; der Versicherungsvertreter war zwar sauer und drohte mit Rausschmiss aus der Versicherung, aber trotzdem haben sie mehrere tausend Euro bezahlt(und versichert sind wir immer noch).
Merke: Hunde können nicht nur Verletzungen, sondern auch Sachschäden verursachen, auch wenn sie Menschenfreunde sind.:smile:

Gruss

Iru

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Nach der Aktion werde ich meinen Versicherungsvertreter heute kontaktieren…

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