Hallo,
dann wäre es nur logisch den Dackel zu überfahren anstatt anzuhalten.
Siehe Sachverhalt
Gruß
Hallo,
dann wäre es nur logisch den Dackel zu überfahren anstatt
anzuhalten.
na, dazu hätte er aber wenden müssen … ;o)
Siehe Sachverhalt
Eben. Der Hund war irgendwo hinter ihm; für den Radfahrer bestand zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Gefahr.
Beste Grüße
=^…^=
Der Hundehalter hat dafür zu sorgen dass von seinem Hund keine Gefährdung ausgeht.
Wenn ich mit meinem Hund ausgehe dann wird er bei mir unbekannten Leuten kurzgenommen. Auch wenn mir ein unbekannter Hund entgegen kommt. Ich muss ein Stück Landstrasse laufen bevor ich auf die Feldwege komme und wenn ich da ein Auto sehe oder von hinten höre bleibe ich stehen und nehme den Hund am Halsband. Kennen wohl viele Autofahrer auch schon und grüßen.
Aber gegenseitige Rücksichtnahme sind in diesem Lande mittlerweile wohl Fremdwörter. Da muss man in Frankfurt nicht lange suchen angesichts rasender Radlfahrer in der Fußgängerzone. Aber jetzt wird es ot.
Gruß
Der Hundehalter hat dafür zu sorgen dass von seinem Hund keine
Gefährdung ausgeht.
Ja, das ist schon klar.
Allerdings hat die Situation, so wie sie hier geschildert wurde, bei mir den Eindruck hinterlassen, als hätte der Radfahrer die Sache selbst zur Eskalation gebracht - ist er vielleicht abgestiegen, um den Hundehalter zu beschimpfen? Hat er dabei eventuell wild gestikuliert? Der Hund könnte einfach nur sein Herrchen verteidigt haben … ;o)
Und selbst bei den besterzogendsten Hunden ist derlei nicht auszuschließen - ich habe selbst einmal eine hochgradig kritische Sitauation erlebt, als des Nachts plötzlich und unvermutet ein Mann um eine Ecke herum und direkt auf mich zugerannt gekommen ist. Es war nur ein verspäteter Pizza-Bote, aber das konnte mein Schäfertier ja nicht ahnen … ;o))
Wenn ich mit meinem Hund ausgehe dann wird er bei mir
unbekannten Leuten kurzgenommen. Auch wenn mir ein unbekannter
Hund entgegen kommt. Ich muss ein Stück Landstrasse laufen
bevor ich auf die Feldwege komme und wenn ich da ein Auto sehe
oder von hinten höre bleibe ich stehen und nehme den Hund am
Halsband.
Das sehe ich auch so. Allerdings würde ich ihn, wenn ich denke, der Fahrradfahrer ist ja schon vorbei, wieder loslassen.
Und irgendwie kann ich mir nicht helfen: Selbst wenn der Radfahrer gänzlich ohne eigenes Zutun in die Situation geraten wäre - ein bisschen überreagiert hat er doch wohl schon. Ein Dackel, der am Hosenbein hängt, ist jetzt nicht gerade eine Lebensgefahr … ;o)
Beste Grüße
=^…^=
Hallo,
als Besitzer zweier Hunde sind das Sachverhalte, mit denen ich mich notgedrungen auch schon beschäftigen musste (wobei meine Hunde ausser einem Einbrecher noch nie jemand gebissen haben).
Die Situation ist nicht gerade sehr aufschlussreich. Dennoch:
Bei dem geschilderten Sachverhalt sieht es für den Radfahrer mit den Rechtfertigung aus dem StGB schlecht aus. Jedoch könnte das BGB was bieten (§228). Dass eine Gefahr, und sei es nur für den Straßenverkehr, vom Dackel ausgegangen ist, steht außer Frage. Jedoch stellt sich die Frage, ob der Dackel in der geschilderten Situation überhaupt in der Lage gewesen wäre, den Radfahrer einzuholen. Radfahrer sind meist schneller als ein Dackel. Es wäre aber möglich, dass der Radfahrer infolge der „Hundeattacke“ unsicher wurde, absteigen und sich der Bissgefahr aussetzen musste, da er ansonsten hingefallen wäre. Auch wenn der „Biss“ nicht so schlimm war, er stellte eine Gefahr für den Radfahrer dar, die er abwenden durfte.
Aber auch hier ist das Mittel auf die „Erforderlichkeit“ abgestellt. Ein Tritt zur Abwehr - ok. Aber den Hund mehrfach treten bis er tot ist - nein.
Wie schon in der Schilderung steht „da dreht der radfahrer durch“; ein Durchdrehen wird weder Straf- noch Zivilrechtlich gerechtfertigt.
Da kommt der Radfahrer selbst mit dem StGB, dem Tierschutzgesetz (und ggf. mit den Fäusten des Hundebesitzers) in Konflikt.
Gruss
Iru
Der Hundehalter wurde nach Sachverhalt aufgefordert, den Hund weg zu nehmen. Ich denke spätestens danach könnte man in den Halter einen Überwachergarant sehen.
Wenn wir dann nah am Sachverhalt bleiben entnehmen wir ihm, das der Radfahrer erst den Halter aufgefordert hat und der Hund ihn plötzlich angegriffen hat. Wes wegen der Fahrer angehalten hat ist erstmal unerheblich, den Halter aufzufordern den Hund zu zügeln sollte durchaus ein brauchbares Mittel zur Gefahrenabwehr sein.
Was noch intersant zu wissen wäre ist, wo der fiktive Vorfall statt gefunden hat bzw. ob da eine Leinenpflicht gilt.
gruss
Der Hundehalter hat dafür zu sorgen dass von seinem Hund keine
Gefährdung ausgeht.Ja, das ist schon klar.
Allerdings hat die Situation, so wie sie hier geschildert
wurde, bei mir den Eindruck hinterlassen, als hätte der
Radfahrer die Sache selbst zur Eskalation gebracht - ist er
vielleicht abgestiegen, um den Hundehalter zu beschimpfen? Hat
er dabei eventuell wild gestikuliert? Der Hund könnte einfach
nur sein Herrchen verteidigt haben … ;o)
Allerdings hat die Situation, so wie sie hier geschildert
wurde, bei mir den Eindruck hinterlassen, als hätte der
Radfahrer vor dem Hund Angst gehabt und es war eine ältere (wenn auch rüstige) Dame die in ihrer Jugend von einem Hund gebissen wurde und seit dem sehr grosse Angst vor Hunden hat. Daher stand sie sehr verängstig an ihrem Fahrrad und der Hundehalter hat ihr angstliches Bitten den Hund weg zu nehmen nicht beachtet.
Das sind beides schöne Geschichten, aber bei so Fragen sollte man nah am Sachverhalt bleiben 
Wenn ich mit meinem Hund ausgehe dann wird er bei mir
unbekannten Leuten kurzgenommen. Auch wenn mir ein unbekannter
Hund entgegen kommt. Ich muss ein Stück Landstrasse laufen
bevor ich auf die Feldwege komme und wenn ich da ein Auto sehe
oder von hinten höre bleibe ich stehen und nehme den Hund am
Halsband.Das sehe ich auch so. Allerdings würde ich ihn, wenn ich
denke, der Fahrradfahrer ist ja schon vorbei, wieder
loslassen.
Hier gehts aber darum, das der Halter den Hund eben nicht zügelt 
Und irgendwie kann ich mir nicht helfen: Selbst wenn der
Radfahrer gänzlich ohne eigenes Zutun in die Situation geraten
wäre - ein bisschen überreagiert hat er doch wohl schon. Ein
Dackel, der am Hosenbein hängt, ist jetzt nicht gerade eine
Lebensgefahr … ;o)
Ich kenn viele Leite die Angst vor Hunden haben und ich kann es verstehen, das sich jemand wehrt, weil er Angst hat das aus dem „kleinen“ Biss auch mehr werden kann.
gruss
OT. Hundephobie - Kynophobie - Canophobie
Hallo,
davon abgesehen, dass es sicher kein Problem gewesen wäre, den kleinen Dackel mit dem Fahhrad abzuhängen.
Es soll Menschen geben, die an Hundephobie leiden. Ich habe zwar keine Ahnung, wie Hundephobiker auf Hunde reagieren, könnte mir aber vorstellen, dass der eine oder andere „durchdreht“ und umsich tritt.
Wäre es kein Dackel, sondern eine kleine Kampfhunde Rasse, würde man den Fall subkjektiv sicher womöglich anders beurteilen.
So ein Tritt an falscher Stelle kann ja vielleicht schon zum Genickbruch führen.
TM
Nachtrag OT
Wie oben schon angeführt, bin ich recht hundeerfahren.
Ich halte es für einen Hundehalter - egal wie sich die Sitaution entwickelt - unverantwortlich, wenn der Hund frei herumläuft und NICHT abrufbar ist. Die Abrufbarkeit ist absolute Bedingung für das freie Laufen des Hundes.
Ich selbst kenne genügend Fälle, in denen der freilaufende Hund als lieb bezeichnet wird und er „doch nur spielen will“. Nun, der „liebe“ Hund ist dann über einen angeleinten hergefallen und hat ihn getötet. Zwar war der Halter entsprechend über das Verhalten seines Hundes erschüttert „das macht der sonst nie…“, musste aber für den gesamten Schaden haften.
Abgesehen von tatsächlichen Schäden ist nicht jeder Mensch a) hundererfahren und kann das Hundeverhalten in etwa einschätzen, oder b) mag sich nähernde Hunde. U.U. könnten dadurch auch Überreaktionen hervorgefuren werden.
In dme geschilderten Fall dürfte der Dackel sich auch dem Zugriff seines Herrn entzogen und eigene Wegen gbeschritten haben.
Das müsste sich der Hundehalter bei einer etwaigen Schadenersatzforderung sicherlich vorwerfen lassen.
Gruss
Iru
Wie oben schon angeführt, bin ich recht hundeerfahren.
Ich halte es für einen Hundehalter - egal wie sich die
Sitaution entwickelt - unverantwortlich, wenn der Hund frei
herumläuft und NICHT abrufbar ist. Die Abrufbarkeit ist
absolute Bedingung für das freie Laufen des Hundes.
Das müssten wir jetzt mal diskutieren.
Wie ich schon dargelegt habe, könnte man an einen Angriff durch Unterlassen und damit durchaus an Notwehr denken.
Recht hast du natürlich damit, dass, wenn der Radfahrer noch auf den Hund eintrat, als dieser schon außer Gefecht gesetzt war, insoweit eine Rechtfertigung ausscheidet. Aber:
-
Die Frage ist, ob nicht der Radfahrer in diesem Moment auf einen bereits toten Hund eintrat. Dann fehlt es nämlich schon an der Tatbestandsmäßigkeit, und der Angriff auf den lebenden Hund war womöglich vollständig gerechtfertigt.
-
Wenn der Hund zu diesem Zeitpunkt noch lebte (wofür allerdings In dubio pro reo gilt), wäre - nur - im Fall vorheriger Notwehr an eine Entschuldigung nach § 33 StGB zu denken.
Der Sachverhalt gibt nicht genug her, als dass man das abschließend beurteilen könnte. Dogmatisch halte ich diese Hinweise aber für richtig.
Levay
Das müssten wir jetzt mal diskutieren.
Wie ich schon dargelegt habe, könnte man an einen Angriff durch Unterlassen und damit durchaus an Notwehr denken.
Ich denke nicht, dass es sich um einen Angriff durch Unterlassen handelt. Angriff durch Unterlassen dürfte erst dann zutreffen, wenn es der Hundehalter, sehend dass der andere verletzt wird, dennoch darauf verzichtet, den Hund abzurufen bzw. mit Gewalt zurückzuholen.
Die Frage wäre auch, wie groß überhaupt die Möglichkeit des Hundehalters war, um ggf. handeln zu können. Allerdings gibt der Sachverhalt kaum Ansatzpunkte, dies zu beurteilen.
- Die Frage ist, ob nicht der Radfahrer in diesem Moment auf einen bereits toten Hund eintrat. Dann fehlt es nämlich schon an der Tatbestandsmäßigkeit, und der Angriff auf den lebenden Hund war womöglich vollständig gerechtfertigt.
Kann durchaus sein, evtl. Zeuge, dass der Hund beim zweiten oder dritten Tritt noch quiekte.
- Wenn der Hund zu diesem Zeitpunkt noch lebte (wofür allerdings In dubio pro reo gilt), wäre - nur - im Fall vorheriger Notwehr an eine Entschuldigung nach § 33 StGB zu denken.
Könnte auch sein.
Der Sachverhalt gibt nicht genug her, als dass man das abschließend beurteilen könnte.
Stimmt
Gruss
Iru
Hallo,
auf einmal wird der radfahrer von einem dackel verfolgt der bellt
und gauzt.–> Dackel von hinten
Von hinten, auf Höhe des Hinterrades? Anhalten, damit der Hund nicht in die Speichen gerät? Wie schnell war denn das Fahrrad - man ist doch nicht gezwungen, schneller als ein Dackel zu fahren? Wie lange dauerte es denn, bis man die Situation überblicken konnte?
Ganz so einfach ist es vielleicht doch nicht.
Gruß
loderunner
und auserdem ist es ja nur ein hund !?
NUR EIN HUND ???
Schade um den Hund - warum hat der Radfahrer eigentlich nicht den offensichtlich doofen Besitzer getreten?
Aber viel besser ein toter Hund als ein totes Kind.
Hundebesitzer mit so schlecht erzogenen Hunden schaden Allen. Es sollte einen Hundeführerschein geben, der diesem Besitzer mal für ein paar Jährchen entzogen werden sollte. Dann MPU (Idiotentest wie beim Auto, richtig teuer).
Bitte nicht ganz ernst nehmen, aber ich bin nicht objejktiv. Die kleine Tochter meines Freundes wurde von einem Hund ins Gesicht gebissen - mit bleibenden Spuren…