Hund totgetretten

hallo

mal angenommen jemand fährt mit seinem fahhrad durch die gegend.

auf einmal wird der radfahrer von einem dackel verfolgt der bellt und gauzt. der radfahrer steigt ab und der hund bellt weiter und fängt an zu knurren und kommt langsam immer näher.

der besitzer kommt langsam in die nähe und der radfahrer verweisst ihn auf sein hund das er ihn wegnehmen soll.

der hund greift plötzlich nach dem radfahrer und beisst leicht in seine bein.

da dreht der radfahrer durch und kickt den hund mehrmals hin und her bis er liegen bleibt.

der besitzer stellt fest das er tot ist.

nachdem die polizei gerufen wurde will der bsitzer strafantrag stellen.

der radfahrer fragt sich gegen was ? er setze sich zur wehr und auserdem ist es ja nur ein hund !?

was hat der radfahrer zu erwarten ?

der hund greift plötzlich nach dem radfahrer und beisst leicht in seine bein.

Der Radfahrer wurde vom Hund gebissen? War der Radfahrer beim Arzt und hat sich das belegen lassen?

liebe Grüße

nein, so schlimm war der biss ja nicht. gab nichtmal spuren danach. nur die hose war etwas angerissen

nein, so schlimm war der biss ja nicht. gab nichtmal spuren
danach. nur die hose war etwas angerissen

das TierSchG sollte einen Teil der Antwort liefern.

Ich denke, es koennte eine Ordnungswidrigkeit gemaess TierSchG §18 Abs 1 Nr. 5 in Frage kommen, aber … ich bin ja kein Anwalt.

Gruss
norsemanna

Hallo!

der radfahrer fragt sich gegen was ?

Eher: Wegen was? Wegen Sachbeschädigung.

er setze sich zur wehr

Hier lautet die Frage: Wegen was? Notwehr setzt einen Angriff eines Menschen voraus. Und, die Frage wird gestellt werden, wie wäre es mit einfachem Wegfahren gewesen?

und auserdem ist es ja nur ein hund !?

was hat der radfahrer zu erwarten ?

Wegen des blöden Spruches zumindest Fegefeuer.

Wie sieht es denn mit Nothilfe aus?

Ich bin jetzt nicht so ganz firm im BGB, aber ich kenne die Ersatzvornahme bei Sachen. Also quasi, wenn ein Haus brennt und keiner da ist, der die Tür aufmacht, treten wir sie halt ein (Ersatzvornahme).

Wenn ich das auf Hund (Sache) mal so umleite. Wenn mein Rechtsgut Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum (Hose) gefährdet ist und der Eigentümer/Besitzer (Hundehalter) seine gefährliche Sache nicht beseitigt, dann trete ich halt den Hund ein.

Was meint Ihr dazu? Rein rechtlich betrachtet? Ich mag Hunde, also bitte don´t feed the trolls!

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Hier lautet die Frage: Wegen was? Notwehr setzt einen Angriff
eines Menschen voraus.

Das schon, aber

http://dejure.org/gesetze/BGB/228.html

gilt ja wegen der Einheit der Rechtsordnung auch im Strafrecht.

Levay

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Hallöchen,

Wie sieht es denn mit Nothilfe aus?

Nothilfe ist ja die Notwehr zugunsten eines Dritten. Da hier ja aber schon keine Notwehr - so worldwidefab - vorlag, weil diese nur MenschMensch gilt, kann es doch idS auch keine Nothilfe geben.

Meine persoenliche Meinung: Wenn du zugunsten z.B. eines wehrlosen Kindes, in das sich ein Hund verbissen hat, diesen erschlägst, wird dich moralisch sicherlich keiner angreifen.

Wenn ich das auf Hund (Sache) mal so umleite. Wenn mein
Rechtsgut Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum (Hose)
gefährdet ist und der Eigentümer/Besitzer (Hundehalter) seine
gefährliche Sache nicht beseitigt, dann trete ich halt den
Hund ein.

Ob du zum Schutz von Ehre und Eigentum den Hund erschlagen darfst, ist m.M. nach fraglich.

Was meint Ihr dazu? Rein rechtlich betrachtet? Ich mag Hunde,
also bitte don´t feed the trolls!

Ich mag auch Hunde, insbesondere im chinesischen Restaurant gleich um die Ecke … Autsch, nicht schlagen :wink:

Gruss
norsemanna

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Hallo worldwidefab und Levay,

http://dejure.org/gesetze/BGB/228.html

was aber wenn der „Totschlaeger“ die Gefahr selber verschuldet hat?
Und fuer welche Faelle gilt dann ueberhaupt das von mir genannte TierSchG ?

Gruss
norsemanna

was aber wenn der „Totschlaeger“ die Gefahr selber verschuldet
hat?

Steht ja im Gesetz: Dann gilt’s auch, aber er muss den Schaden ersetzen.

Allerdings liegt hier wie gesagt keine Notwehr vor, und darum sind die Verteidigungsmöglichkeiten beschränkt. Ich glaube eher nicht, dass die BGB-Vorschrift hier durchgreift, der Fahrradfahrer hätte wirklich einfach wegfahren können.

Levay

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Hallo,

was aber wenn der „Totschlaeger“ die Gefahr selber verschuldet
hat?

Wodurch denn? Anhalten musste er, damit der Hund nicht ins Fahrrad läuft und ihn zu Fall bringt. Seine Anwesenheit allein kann ja wohl auch nicht reichen, um die Gefahr zu verschulden, er hat sich ja nicht verbotenerweise dort aufgehalten.

Das einzige Problem bleibt die Verhältnismäßigkeit. Und dazu müsste man jetzt wissen, wie genau das ganze abgelaufen ist, wie oft er getreten hat etc.
Und der Hundebesitzer muss sich vermutlich eine Teilschuld zurechnen lassen, der Hund war nicht an der Leine und wohl auch noch schlecht erzogen.

Gruß
loderunner (ianal)

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Im Strafrecht gibt es keine „Teilschuld“.

Levay

Noch was
Man könnte an Notwehr denken, wenn der Angriff, was ich doch denke, auch durch Unterlassen erfolgen kann. Wenn es also das Herrchen pflichtwidrig unterlassen hat, den Hund beiseite zu halten, wäre das ein Angriff; dann ginge auch die Verteidigungsmöglichkeit viel weiter als bei § 228 BGB.

Levay

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…ohne wichtigen Text. Nur ein „t“ entfernt wg. Auffindbarkeit im Archiv.
Volker

Hallo Levay,
eine frage wie sieht es eigentlich mit dem sog. Verteidigungsnotsatnd aus?

da der Hund hier ja doch als Sache gewertet wird (von der eine Gefahr ausgeht) könnte das doch hinhauen.

Oder was meinst Du
Gruß Katie
(Die es haßt wenn beim Joggen der Besitzer des Hundes ruft:
Der will doch nur spielen und bleiben sie halt stehen dann tut er nichts)

Guten Abend,
Du bist der Jurist und hast da wohl recht. Aber bei der „Schwere der Schuld“ folgt ihr Juristen doch den gleichen Gedankengängen auch wenn ihr es anders nennt.
Das Argument dass der Radfahrer sich hätte doch entfernen können wie es in diesem thread auch aufgetaucht ist finde ich voll daneben.
Wenn noch nicht einmal das Schild „Warnung vor dem Hunde“ den Tierhalter vor der Haftung schützt. Es wäre doch Sache des Tierhalters gewesen SOFORT einzugreifen.
http://www.swr.de/swr4/bw/giessbert/haus/-/id=258168…
Gruß
Markoliner

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Hallo,

Anhalten musste er, damit der Hund nicht ins
Fahrrad läuft und ihn zu Fall bringt.

nicht wirklich:

auf einmal wird der radfahrer von einem dackel verfolgt der bellt
und gauzt.

–> Dackel von hinten

der radfahrer steigt ab und der hund bellt weiter und
fängt an zu knurren und kommt langsam immer näher.

–> Zeit, um wieder auf das Fahrrad zu steigen

Imho hätte der Radfahrer der Situation leicht entfahren können.

Beste Grüße

=^…^=

Hallo,

wie sieht es aber aus, wenn jemand an einem bereits wüst geifernden Hund vorbeikommt und trotzdem das Grundstück betritt?

Gruß

=^…^=

Hallo,
keine Ahnung. Aber soweit ich den Beitrag in dem link verstanden habe muss der Hundehalter durch Verschliessen der Tür den ungehinderten Zutritt verwehren.
Gruß

Hallo,

das wäre aber interessant, denn ich sehe da durchaus eine Parallele zu dem Sachverhalt mit dem Fahrradfahrer: Der Dackel hat schließlich hinter ihm hergebellt (und ein durchschnittlicher Dackel ist langsamer als ein durchschnittliche Fahrradfahrer), und der Fahrradfahrer hat sich ohne zwingenden Grund in die Situation hineinbegeben.

Beste Grüße

=^…^=