Laut unseres Mietvertrages ist die Hundehaltung bei uns verboten - dazu mussten wir sogar einen Extrazusatz unterzeichnen.
Jetzt möchten wir aber doch gern einen Hund anschaffen - aus therapeutischen Gründen, für unser ältestes Kind.
Wir hatten diese Überlegung bereits Ende letzten Jahres bei der Hausverwaltung angesprochen. Die hat aber kategorisch abgewunken und mit fristloser Kündigung gedroht.
Nun ist ja vergangene Woche das BGH-Urteil zum geberellen Verbot von Hunden erfolgt und hat dies für rechtswidrig erklärt. Es müsse nun „im Einzelfall“ entschieden werden.
Was heißt das denn konkret? Die Hausverwaltung wirdauf ihrer Meinung beharren, wir auf unserer.
Wir möchten einen Zwergpudel und wir wohnen in einem Reihenhaus. In der Vergangenheit haben Mieter hier auch schon (illegal bzw. vertragswidrig) Hunde gehalten.
Wie gehen wir vor? Wir würden z.B. auch eine Hundehalterhaftpflicht (inkl. Schadensersatz bei Mietschäden) abschließen usw.
Danke -