Hund verstorben: Was muss das Ortsamt wissen?

Wenn ein Hund stirbt, ist die Frage, ob das Ortsamt überhaupt einen Rechtsanspruch darauf hat zu wissen, was mit dem Tier passiert, sprich: wo es beerdigt wurde.

Es müsste reichen, wenn man sagt, das Tier sei verstorben, und weiter keine Auskunft gibt, richtig?
Wer kennt sich damit aus?

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Hallo Claudia,

nehmen wir mal an, ich hätte einen Hund.
Und nehmen wir mal an, ich möchte keine Hundesteuer zahlen.
Und nehmen wir noch an, ich würde behaupten, dass der Hund verstorben sei.

Es müsste reichen, wenn man sagt, das Tier ist verstorben, und weiter keine Auskunft gibt, richtig?
Wer kennt sich damit aus?

Das Orstamt hat nicht nur mit gesetzestreuen Bürgern wie Dir zu tun, die immer ehrlich sind, sondern auch mit so Leuten, wie ich sie oben skizziert habe. Ich kann das Ortsamt verstehen, wenn es einen Nachweis möchte, was mit dem Hund geschehen ist.

Gruß
Jörg Zabel

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Die Frage ist doch, auf welche rechtliche Grundlage sie sich berufen können.

Sie können mich gerne besuchen, aber ich finde, sollte ich vorhaben, das Tier selbst zu beerdigen, dass es das Amt nichts angeht.
Da gehts mir eher ums Prinzip.

Zwingen kann man mich eh nicht, dann bin ich eben ein vergesslicher Mensch. Was will man mir dann noch. Mich macht das ziemlich sauer gerade.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo,

sie können mich gerne besuchen, aber ich finde, sollte ich vorhaben, das Tier selbst zu beerdigen, dass es das Amt nichts angeht.

WO willst du denn das Tier beerdigen?
Denn das darfst du weder in deinem Garten noch in der freien Natur.

Gruß
Elke

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Hallo Claudia,

Die Frage ist doch, auf welche rechtliche Grundlage sie sich berufen können.

Ich weiß es nicht. Aber es würde mich nicht wundern, wenn es in den Hundesteuer-Regularien eine Regelung zur Auskunftspflicht des Halters geben würde.

Da gehts mir eher ums Prinzip.

Prinzipienreiterei ist meist der eigentlichen Sache nicht dienlich.

Gruß
Jörg Zabel

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Ich habe was gefunden, im Hundesteuergesetz, Paragraph 17:

(2) Der Hundehalter ist bei Abschaffung oder Tod des Hundes berechtigt, das Steuerzeichen für einen anderen von ihm gehaltenen Hund zu verwenden, wenn die Steuerpflicht für diesen erst nach Fortfall der Steuerpflicht für den bisher gehaltenen Hund eingetreten ist.

Und § 15:
An- und Abmeldung

(2) Abgeschaffte, abhanden gekommene oder gestorbene Hunde sind innerhalb zweier Wochen abzumelden.

Das sagt alles! Also bleibe ich bei den Prinzipien. :smile:

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Guten Morgen,

Denn das darfst du weder in deinem Garten noch in der freien
Natur.

Wer sagt denn sowas? Das kommt immer auf die Gegend an.

Grüßerle
Richard

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[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

ich habe zwar nie beim Ordnungsamt gearbeitet, meine aber, daß die über den Tod des Hundes informiert werden wollen (allein schon wegen der Hundesteuer).

Ich würde es wohl einfach mit einem völlig formlosen Schreiben erledigen.

[MOD] Vollzitat entfernt

Ich habe mal beim Ordnunsamt meiner Stadt gegoogelt, was die für Unterlagen bei der Abmeldung haben wollen:

Nachweis über den Besitzer/-innenwechsel,
Nachweis des Tierarztes über den Tod des Tieres

In welcher Gegend ist es denn erlaubt, bzw in welchem Bundesland?
Und wo überhaupt nicht? In Bremen habe ich gelesen, geht es wegen dem Grundwasser nicht.

Nehmen wir ma an, jemand ist wie Du geschildert hast.
Der würde sein Tier wohl erst gar nicht bei der Steuer anmelden!
Das ist sicherlich etwas was richtig ist wenn es bestraft wird.
Aber nicht wenn man sich Gedanken macht, und nicht jeder will sein Tier verbrannt wissen, sondern ihm einen würdigen Tod und auch ein schönes Grab wissen

Hi,

schau doch mal im Tierkörperbeseitigungsgesetz nach, vllt findest Du da was.

Gruß
Didi

hallo,

In welcher Gegend ist es denn erlaubt, bzw in welchem
Bundesland?

Es ist überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist :smile:
Unterschiede von Kreis zu Kreis und Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Grüßerle
Richard

Hallo Richard,

wo kann man das denn nachlesen wo es erlaubt ist?

Wenn ich also sage er ist auf einem Privatgrundstück in RLP vergraben, dann reicht das?

Gruss
Claudia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wo kann man das denn nachlesen wo es erlaubt ist?

Du musst Dich auf Deiner Gemeinde erkundigen. Ob Landkreis oder gar Land da auch noch mitmischen, weiß ich nicht. Aber das Rathaus weiß da sicher Rat.

Grüßerle
Richard

Hallo,

wegen der Diskussion weiter unten, ob ein Tier im Garten vergraben werden darf, wollte ich ergänzen hinzufügen, dass dies unterscheidlich geregelt wird.

http://www.juraforum.de/lexikon/Tierk%C3%B6rperbesei…

Soweit ich weiß, hängt es in einigen Fällen auch von der Größe des Tieres ab. Ein Pferd im Garten zu begraben ist ja was anderes, wie ein Hamster.

TM

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

das Steueramt will die Steuer haben. Um die Steuer zu bekommen, muss sie nachweisen, dass der besteuerte Gegenstand – der Hund – existiert. Wie will sie das, wenn der Hund tot ist? Wenn der Hundehalter den Tod des Tieres anzeigt, dann bleibt der Steuerbehörde keine andere Wahl, als ihm das zu glauben – oder das Gegenteil zu beweisen.
Meist klappt das ja reibungslos, der Hundehalter meldet den Hund an oder ab und bekommt den Steuerbescheid bzw. eine Rückzahlung.

Gruß

Iru