Hund vors Fahrrad gelaufen, Radfahrer stürzt

Hallo an alle,

Kurze Schilderung:

Ein Radfahrer fährt auf einen geteilten Rad / Gehweg.
Auf der rechten Seite befindet sich eine Frau mit einem mittelgroßen Hund in dem moment wo der Radfahrer vorbei fahren möchte läuft der Hund plötzlich nach links direkt vors Rad der Radfahrer macht eine Bremsung und stürzt daraufhin übern Lenker fuhr aber nicht sehr schnell.

Achja der Hund war nicht angeleint.

Die Person vom Rad liegt nachdem sturz mehrere Tage im Krankenhaus.

Nun meine Fragen sind schon ein paar mehr…
1.es handelte sich um einen Wegeunfall von der Arbeit nach Hause übernimmt in so einem Fall trotzdem die Berufsgenossenschaft?

2.Und hat in diesem Fall der Radfahrer eine chance auf Schadenersatz also wie zb Schmerzensgeld oder ähnliches es handelt sich um folgende Verletzungen : Mittelfinger splitterbruch, Schädelhirntrauma mit Blutgerinsel, diverse starke Prellungen / Blutergüsse vor allem im Gesicht aber auch an der Schulter, Ellenbogen, Hand; sowie mehrere Schürfwunden im Gesicht mit Narbenbildung, Am Ohr ist oberhalb ein Riss… wie sieht in so einem Fall überhaupt das Schmerzengeld aus lohnt es sich überhaupt da einen Anspruch zu stellen oder sollte sich die Person sich gar Rechtsbeistand suchen sie hat aber keine Rechtschutzversicherung…?

3.An wen muss man sich in so einen Fall wenden an den Hundebesitzer ist klar aber übernimmt so etwas die Haftpflicht?

  1. Die Person die vom Rad gestürzt ist hat auch eine private Unfallversicherung muss die Person es dieser auch anzeigen?

Für eure Antworten bedanke ich mich schonmal.

Freundlichen Gruss

Hi,

1.es handelte sich um einen Wegeunfall von der Arbeit nach
Hause übernimmt in so einem Fall trotzdem die
Berufsgenossenschaft?

Ja

2.Und hat in diesem Fall der Radfahrer eine chance auf Schadenersatz

Ja

lohnt es sich überhaupt da einen Anspruch zu stellen oder

Ja

sollte sich die Person sich gar Rechtsbeistand

Sehr zu empfehlen

3.An wen muss man sich in so einen Fall wenden an den
Hundebesitzer ist klar aber übernimmt so etwas die
Haftpflicht?

Der Hundehalter haftet, ob er eine Tierhalterhaftpflichtvers. hat oder nicht.

  1. Die Person die vom Rad gestürzt ist hat auch eine private
    Unfallversicherung muss die Person es dieser auch anzeigen?

Unbedingt.

Gruß und gute Besserung
Keki

Also, ich würde unverzüglich einen Rechtsanwalt ggfls. die örtlich zuständige - fast kostenlose - öffentliche Rechtsauskunft konsultieren. Sie wird ggfls. enen Rechtsanwalt vermitteln, der, wenn die Voraussetzungen vorliegen, beim zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe für die evtl. notwendige Führung eines Schadensersatzprozesses beantragen kann.

Die angemessene Höhe einer Schmerzensgeldforderung kann m.E. nur ein Rechtsanwalt beurteilen.

Ferner glaube ich, dass eine private Unfallversicherung grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Schuldfrage eintritt. M. W. gibt es dort auch keinen Schadensfreiheitsrabatt, den man verlieren könnte.

Wenn man sich mit dieser Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzt, dürfte sie auch die anderen gestellten Fragen beantworten (?). Sie dürfe aber auch grundsätzlich dazu raten, einen Anwalt einzuschalten.

Auch die Krankenkasse des Radfahrers ist sicherlich daran interessiert, ihre Aufwendungen ersetzt zu bekommen und ganz bestimmt ansprechbar !

Hundehalter haben doch regelmäßig eine Haftpflichtversicherung (?).

Ferner glaube ich, dass eine private Unfallversicherung
grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Schuldfrage eintritt.

Dein Glaube hat dir geholfen. Es ist so :smile:

Auch die Krankenkasse des Radfahrers ist sicherlich daran
interessiert, ihre Aufwendungen ersetzt zu bekommen und

nimmt ganz bestimmt Regress

Hundehalter haben doch regelmäßig eine Haftpflichtversicherung
(?).

Sollte man meinen… „Mein Hund ist lieb, der tut niemandem was…!“

Hallo

1.es handelte sich um einen Wegeunfall von der Arbeit nach
Hause übernimmt in so einem Fall trotzdem die
Berufsgenossenschaft?

Ja

Hier würde ich meinen - ja, ABER. Und zwar nur, wenn der direkte Weg von der Arbeit nach Hause genommen wurde. Ein Umweg zum Einkaufen wäre nicht mehr gedeckt, ebenso eine Unterbrechung der Heimfahrt in der Kneipe, die direkt auf dem Weg liegt.

Stimmts?

Hans

…Und zwar nur, wenn der direkte Weg von der Arbeit nach Hause genommen wurde.

Stimmts?

Hi,

100 % agree

Gruß Keki

Hallo,

ist der Unfall auf dem Fahrradweg passiert oder auf dem Gehweg?
Ein Hund muss angeleint sein, aber ein Fahrradfahrer darf aucn nicht auf dem Gehweg fahren - auch nicht auf dem Weg zum Fahrradweg.

Viele Grüße

Hallo,

ist der Unfall auf dem Fahrradweg passiert oder auf dem
Gehweg?
Ein Hund muss angeleint sein,

in einigen Bundesländer besteht keine Anleinpflicht für Hunde!

aber ein Fahrradfahrer darf aucn
nicht auf dem Gehweg fahren - auch nicht auf dem Weg zum
Fahrradweg.

Viele Grüße

Gruß

Hallo,

ist der Unfall auf dem Fahrradweg passiert oder auf dem Gehweg?
Ein Hund muss angeleint sein, aber ein Fahrradfahrer darf aucn nicht auf dem Gehweg fahren - auch nicht auf dem Weg zum Fahrradweg.

Viele Grüße

>>>>Hallo,

nun es handelte sich bei meiner Schilderung um einen geteilten Geh/Radweg also rechts für Fussgänger und links für Radfahrer… Der radfahrer kahm auf der linken Seite zum Sturz nachdem der Hund nach links gelaufen war.

Viele Grüße zurück

Hier würde ich meinen - ja, ABER. Und zwar nur, wenn der direkte Weg von der Arbeit nach Hause genommen wurde. Ein Umweg zum Einkaufen wäre nicht mehr gedeckt, ebenso eine Unterbrechung der Heimfahrt in der Kneipe, die direkt auf dem Weg liegt.

>>>>>>>Nun es handelte sich in meiner Schilderung um den direkten weg nach Hause es gibt nur diesen einen Weg um von den Arbeitsplatz nach Hause zu fahren.

Also, ich würde unverzüglich einen Rechtsanwalt ggfls. die
örtlich zuständige - fast kostenlose - öffentliche
Rechtsauskunft konsultieren. Sie wird ggfls. enen Rechtsanwalt
vermitteln, der, wenn die Voraussetzungen vorliegen, beim
zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe für die evtl.
notwendige Führung eines Schadensersatzprozesses beantragen
kann.

Die angemessene Höhe einer Schmerzensgeldforderung kann m.E.
nur ein Rechtsanwalt beurteilen.

Ferner glaube ich, dass eine private Unfallversicherung
grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Schuldfrage eintritt. M.
W. gibt es dort auch keinen Schadensfreiheitsrabatt, den man
verlieren könnte.

OK hoffen wir mal das keine bleibenden Schäden zurück bleiben.

Wenn man sich mit dieser Versicherungsgesellschaft in
Verbindung setzt, dürfte sie auch die anderen gestellten
Fragen beantworten (?). Sie dürfe aber auch grundsätzlich dazu
raten, einen Anwalt einzuschalten.

Auch die Krankenkasse des Radfahrers ist sicherlich daran
interessiert, ihre Aufwendungen ersetzt zu bekommen und ganz
bestimmt ansprechbar !

Hundehalter haben doch regelmäßig eine Haftpflichtversicherung
(?).

Genau das weis ich auch nicht ob die überhaupt Pflicht ist, Die Polizei Beamten konnten darüber nichts sagen nur halt Adressdaten weitergegeben.

Nun das sind ja echt viele Rennereien die man nach so einen Unfall hat ist ja wahnsinn, ich bedanke mich für diese Hilfreiche Antwort zu meiner Frage.
Nun weis ich der nächste Schritt zu einem Rechtsanwalt.

Gruss