Hund, welche Rechte habe ich

Schönen guten Abend!
Habe folgendes Problem. Ich wohne seit 4 Jahren auf einer Hofschaft mit genau 3 Häusern. In einem davon sind wir Mieter. Seit etwa 3 Jahren haben wir einen Hund. Unser Grundstück hat ein Fläche von 35 Tausend Quadratmeter. Vor 5 Tagen haben mein Mann und ich uns einen zweiten Hund gekauft. In unserem Mietvertrag steht nichts drin, bezüglich der Tierhaltung. Mein Vermieter duldet aber keinen zweiten Hund und gibt uns genau 3 Tage zeit, den Hund zu verkaufen, sonst werden wir gekündigt. Welche Rechte haben wir??
Bin für alle Antworten dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Jessica

Leider kann ich Dir da nicht helfen.

hallo jessica727,

ich habe maol gegoogelt, eine sichere rechtliche grundlage scheint es nicht zu geben; aber vielleicht gibt der link: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mieterrecht-… ein wenig auskunft

gruß schnueffel

Hallo Jessica,
leider weiss ich auch nicht so ganz genau wie sich das rechtlich exakt verhält, aber ich denke ich habe mal gesehen dass das ausdrücklich in dem Mietvertrag verboten sein muss?!?! Aber vielleicht kennt sich da ein Anwaöt etc besser aus.
Viel Glück
LG Silke

Hallo Jessica,

der Vermieter muss der Haltung von größeren Tieren (Katzen, Hunden usw.) grundsätzlich zustimmen.
In vielen Mietverträgen gibt es dazu eindeutige Klauseln. Sollte dies bei Euch nicht der Fall sein, muss mit dem Vermieter die Haltung von Hunden abgestimmt werden.
In Eurem Fall ist die Frist von drei Tagen natürlich nicht angemessen, aber der Vermieter ist durchaus zur Abmahnung bei Hundehaltung ohne Genehmigung berechtigt.

Außerdem ist natürlich Hund auch nicht gleich Hund und es kommt bei den Verhandlungen mit dem Vermieter auch auf die Größe des bzw. der Hunde an!

An Eurer Stelle würde ich versuchen, mit dem Vermieter zu einer verträglichen Lösung zu kommen!

Viel Glück!!!

Hallo,

was nicht verboten ist, ist erlaubt. Es gilt nur, was im Mietvertrag steht…

MfG

schwierig.
grundsätzlich musste der alte hund geduldet werden, wie es ja ist. ein neuer hätte mit dem vermieter abgesprochen werden müssen, evtl ist eine kündigung möglich. jedoch nicht in einer so kurzen frist! ich rate zum mietrverein! ein hund, kein problem, bei zweien???
mfg,
udo

Hallo Jessica,

wenn im Mietvertrag nicht explizit steht, dass Haustiere nicht erwünscht sind hat der Vermieter schlechte Karten! So lange er Ihnen keine Zuchtabsicht nachweisen kann (gewerblich) kann er da nichts machen! Aber vielleicht gelingt es Ihnen ja doch ihn etwas aufzumuntern, indem sie ihn irgendwie mit einem oder beiden Hunden „versöhnen“ :smile:

LG jetme

Hallo Jessica,

entscheidend sind zunächst die im Mietvertrag getroffenen Regelungen zur Tierhaltung. Wenn dort keine Regelung getroffen ist, dann dürfte die Hundehaltung grundsätzlich zulässig sein. Ob etwas anderes gilt, wenn es sich um einen 2.Hund handelt, insbesondere im ländlichen Raum bzw. Umgebung vermag ich nicht zu beurteilen. Es handelt sich meines Erachtens um eine Einzelfallabwägung, d.h. ob und ggf. welche Beeinträchtigungen gegen vom 2.Hund aus.

Die weitere Hundehaltung berechtigt m.E. auch nicht sofort zur Kündigung. Zunächst müsste der VM die weitere Hundehaltugn untersagen udn versuchen diese gerichtlich durchzusetzen. Erst wenn die Hundehaltung gerichtlich untersagt wurde udn Sie sich nicht daran halten dürfte ein Grund zur fristgemäßen Kündigung vorliegen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo Jessica,

leider kenne ich mich da garnicht so wirklich aus. Ich weiß nur das Tiere eigentlich genehmigt werden müssen. Aber habt ihr keine Rechtschutzversicherung? Da könnt ihr euch kostenlos erkundigen, was für Rechte ihr habt.

Gruß Melanie

Ich hab da keine Idee.
Ich kann euch nur raten einen Anwalt für Mietrecht zu kontacktieren.
Am besten über den nächsten Mieterverein

Danke an alle Antworten die ich erhalten habe. Leider kommen wir nicht drum rum, den Hund abzugeben, da der Hund über 40 cm schulterhöhe bekommen wird. Ist eine sehr schwierige Entscheidung, hatten auch schon über einen Umzug nachgedacht, leider auch nicht ganz so einfach, da ich meine Pferde direkt hinterm Haus stehen hab. Wenn ich Glück habe, kommt der kleine Racker (gerade 8 Wochen alt) zu bekannten von uns! Würde mich sehr beruhigen, da ich weiß, das er dort in Gute Händen ist. Wünsche euch allen noch ein schönes Wochenende. lg

Danke für Deine Rückantwort.
Tut mir echt leid das Euch da keiner, konstruktiv, helfen konnte.
Ich hab da auch keinerlei Vertsändnis für den Vermieter.
Aber ich finde Eure Entscheidung vernünftig.
Ich wünsch dem kleinen Racker, bei seiner neuen Fam, alles Gute.

Lieber Gruß aus Kassel