Hallo,
mal angenommen ein Hund wird gebissen und man kennt den Hund nicht der gebissen hat. Man meldet diesen Versicherungsfall seiner Hundeopversicherung weil der Schaden an seinem Hnd nur operativ entfernt werden kann.Danach macht man die Operationskosten geltend bei der Hundeopversicherung. Macht man sich dabei strafbar wenn man doch im nachhinein erfährt wem der beißende Hund gehört und dieser Hundebesitzer diesen Schaden seiner Haftpflicht meldet und diese Haftpflicht bereit wäre den Schaden zu regeln? Oder darf man den Schadensfall auch seiner Hundeopversicherung melden weil es sich ja hierduch um eine Zusatzversicherung handelt?
ich würde vermuten, dass die „hundeopversicherung“ sich das geld von der haftpflicht zurück holen wird. wo man sich da strafbar machen sollte, weiß ich jetzt nicht. immerhin hat man ja zum jeweiligen zeitpunkt nach dem jeweiligen wissenstand gehandelt. man müsste natürlich der hundeopversicherung melden, wer der „täter“ war. und die versicherung würde dann das weitere übernehmen. vielleicht das gespräch mit der versicherung suchen?
Hi,
Macht
man sich dabei strafbar wenn man doch im nachhinein erfährt
wem der beißende Hund gehört und dieser Hundebesitzer diesen
Schaden seiner Haftpflicht meldet und diese Haftpflicht bereit
wäre den Schaden zu regeln? Oder darf man den Schadensfall
auch seiner Hundeopversicherung melden weil es sich ja
hierduch um eine Zusatzversicherung handelt?
Wenn Du doppelt kassieren willst nennt man das Betrug.
Gruß,
Anja
Danke für die Antwort. Das war auch meine Gedanke.
Schönen Sonntag noch!!