Hund zu Besuch trotz Allergie des Vermieters

Hallo.

Und zwar ist es folgendermasen:
In einer Wohnung ist Hundehaltung verboten weil der Vermieter eine Allergie hatt.
Eine Oma (Besuch) hatt einen kleinen Mischling und er verbietet ihr mit dem Hund das Haus zu betretten wegen der Haare im Treppenhaus dann.
Sie hat auch schon versucht eine „Transportbox“ zu nehmen und den Hund drausen vor der Türe reinsetzen und in der Wohnung wieder rauslassen, aber passt ihm auch nicht.

Ist das rechtens? Meines Wissens nach darf er doch keinen Besuch verbieten?

Dankeschonmal. Grüße

Hallo,

der VM kann idR einen Besuch mit Hund nicht verbieten, aber regelmäßiger/andauernder Besuch, oder Hundesitting werden unter Umständen mit einer Hundehaltung gleichgesetzt:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/hundebesuch-…
http://www.hausverwalter-abc.de/tierhaltung.html

Noch zur Wohnsituation, die hier nicht deutlich wird…handelt es sich um ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohungen von denen eine der VM bewohnt?
Wenn ja, würde ich es nicht darauf ankommen lassen wollen, und schauen, ob der Hund nicht doch zuhause bleiben kann.
Wenn der VM hoch allergisch ist und zB nach einem allergisch bedingten Asthma-Anfall -aufgrund Hundebesuch- könnte dem Mieter bei dieser geschilderten Wohnkonstellation eine Kündigung zugehen…
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Unabhängig davon, ob Hundebesuch verboten werden kann oder nicht.

Ich kann jetzt nicht beurteilen, wie allergisch genau der Fiktive VM ist, aber ich kann mir gut vorstellen, dass man bei hochgradiger Allergie und ggfs Asthma durchaus Todesängste haben kann, was man verständlicherweise gerne zu vermeiden versucht.

Gruß
M.

Handelt es sich um ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohungen von denen eine der VM bewohnt ist, dann bedarf es keinerlei Grund für die Kündigung. Da reicht es für die Kündigung auf den VM einfach nur nicht zu hören, oder falsch angezogen zu sein, oder zu rauchen, oder einen Hund zu Besuch zu haben, oder, oder.

vnA

Handelt es sich um ein Gebäude mit nicht mehr als zwei
Wohungen von denen eine der VM bewohnt ist, dann bedarf es
keinerlei Grund für die Kündigung. Da reicht es für die
Kündigung auf den VM einfach nur nicht zu hören, oder falsch
angezogen zu sein, oder zu rauchen, oder einen Hund zu Besuch
zu haben, oder, oder.

Das ist richtig.
Ich wollte vor allem darauf hinweisen, dass das Risiko dass ein VM von der Möglichkeit einer erleichterten Kündigung Gebrauch macht steigt, je mehr er sich beeinträchtigt fühlt.

(Hier vielleicht Todesangst (bei schwerer Allergie) das wäre für mich sogar ein ziemlich nachvollziehbarer Motivator.)

Gruß
Maja

In dem Haus wohnen die besagten Mieter ganz oben, im Stock drunter der Vermieter und ganz unten hatte der VM einen Laden welcher nun von Bekannten von ihm bewohnt wird.

So wie ich das mitbekommen habe ist es bei seiner Allergie so das wenn er direkten Kontakt mit Hunden hatt muss er sich scheins Spritzen lassen.

Okay also Danke für die Info, dann ist das was er macht rechtens.

Nur mal so rein Interesse halber, könnte der Mieter eigentlich auch vom Vermieter verlangen keinen Hundebesuch zu bekommen bei einer Allergie von der Mieter seite? Oder gilt dieses Recht nur dem VM?

Grüße

Hallo,

ein Vermieter kann einen Hundebesuch nicht grundsätzlich verbieten, aber regelmäßig wiederkehrende oder andauerne Besuche werden einer Tierhaltung gleichgesetzt und die kann der VM verbieten.

Er kann sogar eine einmal erteilte Haltungserlaubnis widerrufen, wenn der Hund Mietmieter erheblich stört oder gefährdet (dies beinhaltet auch eine vorhandene Allergie).
Denn der VM hat die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html

Ein Mieter mietet immernoch das Eigentum eines Vermieters.
Verschlechtert sich die Mietsache aber, hat der Mieter das Recht diese Verschlechterung anzumahnen und Abhilfe zu fordern, wieder mit:
http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html

Aber bei Wohnhaus/2 Parteien/ einer davon VM wieder der Hinweis auf: http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

In dem Haus wohnen die besagten Mieter ganz oben, im Stock
drunter der Vermieter und ganz unten hatte der VM einen Laden
welcher nun von Bekannten von ihm bewohnt wird.

Wurde der Laden denn inzwischen als Wohnraum umgewandelt? Das Gewerbemietrecht weicht vom Wohnungsmietrecht ab und auch steuerlich wird Gewerbe meines Wissens anders bewertet.
Ob eine erleichterte Kündigung auch hier möglich wäre, weiß ich nicht.

Gruß
M.