Hunde abschaffen

Guten Abend
hätte da mal eine Frage…

Habe heute Nachmittag einen Anruf von meinem Vermieter erhalten, ich habe eine Woche Zeit, meine Beiden Hunde abzugeben, sonst bekomme ich Post von seinem Anwalt.
Einer der anderen Bewohner im Haus hatte ein Schreiben verfasst und im Namen aller Anderen Hausbewohner gesprochen. Habe bei den anderen Hausbewohnern gefragt, warum niemand mal was gesagt hat und warum diese dann zum Teil sogar so freundlich sind, meinen Hunden immer Leckerlies geben zu wollen. Dort erhielt ich die Antwort: „Ich weiß nicht´s von dem Schreiben, wenn Sie wollen, gebe ich Ihnen das auch gern schriftlich.“ Am Dienstag erhielt ich einen Anruf vom Amt für Steuern, ich solle einen Nachweis bringen, dass meine Hunde wirklich Französische Bulldoggen sind und keine andere Rasse mit drinsteckt. Man hat dort den Hinweis (vermutlich von dem Selben) bekommen, ich würde mir Kampfhunde halten.
In meinem Mietvertrag steht, dass Hunde nur mit Erlaubnis zu Halten sind, habe damals bei der Besichtigung sogar die Hunde mitbringen sollen und dann wollte man entscheiden, ob ich die Wohnung beziehen darf. Der Hausmeister wird mir dies morgen schriftlich bestätigen.
Man wirft mir vor, die Hunde würden permanent nur bellen… mein Nachbar will ein Protokoll geführt haben, zum Teil werden dort Tage geführt, an denen ich und meine Hunde nicht einmal da waren, ich im Krankenhaus und meine Hunde bei meinen Eltern…

Habe mit meinem Vater gesprochen, was ich tun soll, er meinte: „Schreib die Kündigung und such Dir eine neue Wohnung, aber die Hunde bleiben solange bei Dir.“

Habe ich eventuelle Rechte als Mieter, schneller ausziehen zu können?
Zumal meine Hunde nicht bellen, außer wenn es klingelt.

Achso: Muss dazu sagen, mit dem Mieter, der sich beschwert hat, habe ich seit längerem ein Problem, er beschimpfte mich und bedrohte mich, klopfte mitten in der Nacht an meiner Tür - alles polizeilich gemeldet. Der große Streit kam erst, als ich ihn an einem Sonntag Abend gegen 23.30 Uhr darauf hingewiesen habe, bitte die Musik leiser zu machen, da ich um 4.00 Uhr auf Arbeit musste, dort stieß er mich weg, mit den Worten: „Ich mach gar nichts, erst Recht nicht für Dich und Deine Köter, Du …! Pass mal lieber auf was Deine Viecher draußen fressen“ Seitdem hatten wir kein Wort mehr gewechselt und sind uns aus dem Wege gegangen…

beschäftigt mich halt…

Hoffe Sie könnt mir Ratschläge geben…
Ausziehen werde ich definitiv…

Die Hundehaltung bedarf der Zustimmung durch den Vermieter. Er kann auch eine erteilte Genehmigung widerrufen. In Ihrem Falle scheint das ganze auf eine Eskalation rauszulaufen, in der sie letztlich keine Chance haben, Ihre Auffassung durchzusetzen. Reden Sie mit dem Vermieter und schildern Sie ihm Ihre Argumente. Bringt dieses Gespräch nichts, dann kündigen Sie mit der frist von 3 Monaten und suchen sich eine andere Wohnung. Aus der erfahrung sollten Sie aber die Lehre ziehen, dass Sie sich bei einem neuen Vermieter die Hundehaltung vorher genehmigen lasssen. Geschützt vor einem Widerruf sind Sie aber auch dann nicht, wenn ein anderer Mitmieter sich über die Haltung der Hunde beschwert und der Vermieter daraufhin die Genehmigung zur Haltung widerruft.

Hallo aus Bernburg,

befolgen Sie was das Amt verlangt und den Rat Ihres Vaters. Vermieter sind verpflichtet zu handeln und so ist diesem kein Vorwurf zu machen. Viele Vermieter leben von den Mieteinnahmen und deshalb liegt diesem an Frieden im Haus.

Schönes Wochenende, es soll ja ganz tolles Wetter werden, wünscht der Bernburger

P.S. am Wochende raus mit den Tieren und richtig lange Auslauf - sind sie ermüdet schlafen sie und im Haus ist es ruhiger

Hallo,
wenn die Hunde seit Mietbeginn mit in der Wohnung waren und der Vermieter keinen Einspruch eingelegt hat, dann brauchen Sie erst einmal nichts zu machen.
Bei falschen Anschuldigungen widersprechen Sie schriftlich beim Vermieter, denn er ist in der Beweispflicht für Störungen/Beanstandungen durch den Mieter. Hier könnte sich ein Rechtsstreit anbahnen, deswegen ist Ihre Entscheidung vertretbar, aber ohne jegliche Hast und Eile. Ihnen kann nicht ohne Weiteres gekündigt werden.
Eine persönliche Anmerkung:
Mit meiner langjährigen Erfahrung mit Wohnungsvermietung bin ich grundsätzlich Gegner einer Hundehaltung in der Wohnung, noch dazu große Hunde !! Sie sind immer wieder Anstoß für Streit und Ärger in Mehrfamilienhäusern.
Nichts für ungut!!?
Gruß suver

Hallo,
als erstes würde ich mir von den anderen Mietern mit Unterschrift bestätigen lassen, dass sie keine Einwände gegen die Hunde haben (Schriftstück verfassen und alle unterschreiben lassen). Dann würde ich den Vermieter darüber informieren, dass es nur einen im Haus gibt, den die Hunde stören und ihn namentlich benennen. Folgender Maßen schreiben: „…Falls die Beschwerde von Herrn …ist, weise ich Sie darauf hin, dass ich mit ihm bereits in der Vergangenheit diverse Auseinandersetzungen führen musste, weil… Ich sehe dann seine Anzeige bei Ihnen, als einen weiteren Akt der Willkür, um mich zu kompromitieren“. Bitte nicht direkt die Person beschuldigen, da er sonst eine Anzeige wegen Verleudmung machen könnte.
Sollte allerdings der Entschluss feststehen, dass Du ausziehen willst, dann teile Deinem Vermieter mit, dass Du die Hunde nicht abschaffen wirst. Resultat wäre dann eine fristlose Kündigung und Du wärst dann eher aus dem Mietvertrag raus. Aber Vorsicht! Wenn Du dann eine neue Wohnung anmieten möchtest, könnte es sein, dass Du eine Vorvermieterbescheinigung ausfüllen musst. Dann müsstest Du unter Umständen angeben, dass Dir gekündigt wurde und das könnte sich negativ auf die Entscheidungsfindung des neuen Vermieters auswirken.

Hallo, liebe Noreia

im allgemeinen ist die Haltung von Hunden und Katzen im Mietvertrag geregelt. Da
Daheißst, das die Haltung von Hunden der zusimmung des Vermieters bedarf. Ist die Haltung genehmig, hat der Vermieter das Recht bei Beeinträchtigung der Mietsache oder sofern Klagen über die Tierhaltung von Mitbewohnern vorgetragen werden den Beschwerden nach zu gehen. Er sollte dem Tierhalter entsprechend auffordern, die Beeinträchtigungen durch das Tier zu vermeiden. Selbstverständlich kann der Vermieter auch die Zustimmung zur Haltung von Tieren wiederrufen und bei nicht befolgen das Mietverhältnis kündigen.
Sicher hat Dein Vater nicht Unrecht, wenn er der Ansicht ist, dass es am Besten ist, sich eine andere Wohnung zu suchen. Dies kann ich auch nur Dir empfehlen. In dieser Wohngemeinschaft wird es hinsichtlich der beiden Tiere keine Ruhe geben. Ein Unruhestifter findet sich immer.
Ich füge Dir einen Auszug aus einer Veröffentlichung eine renomierten Rechtsanwaltes im Bezug auf die Hundehaltung bei, aus dem Du die allgemeine Rechtsauffassung ersehen kannst.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

ZMR - Zeitschrit für Miet- und Raumrecht 2004-Heft 12 - Seite 881

Von Rechtsanwalt Stefan Lange, Köln

Mietbesitz als Verfassungseigentum – Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BVerfG für die Anwendung des einfachen Rechts
b) Untersuchung bestimmter Gebrauchsmodalitäten
(1) Hundehaltung
Es ist umstritten, ob die Haltung von Hunden – bei Fehlen einer ausdrückliche Regelung im Mietvertrag – zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört. Rechnet man die Hundehaltung zum vertragsgemäßen Mietgebrauch, kann der Vermieter dem Mieter die Tierhaltung nur bei Vorliegen gewichtiger sachlicher Gründe verweigern. Gehört die Haltung von Hunden demgegenüber nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch, fällt die Entscheidung über die Gestattung der Tierhaltung in das freie Ermessen des Vermieters, das erst durch das Verbot des Rechtsmißbrauchs eingeschränkt wird.50
Lange Zeit wurde das breit gefächerte Meinungsspektrum zu der Frage der Vertragsgemäßheit der Hundehaltung von einem Rechtsentscheid des OLG Hamm geprägt. Jedenfalls die Haltung von Hunden in einem Mehrfamilienhaus gehöre danach nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch, weil bei Hunden die Gefahr der Gefährdung oder der Belästigung von Mitbewohnern und von Nachbarn niemals ganz auszuschließen sei.51 Nach der Entscheidung des BVerfG zur Gleichstellung von Mietbesitz und Sacheigentum vom 26. 5. 1993 gewann aber die Ansicht an Gewicht, dem Mieter müsse im selben Umfang wie dem Wohnungseigentümer die Tierhaltung in der Mietwohnung gestattet werden.52 Für den Wohnungseigentümer wurde das Recht zur Haltung von Hunden – ohne maßgeblichen Widerspruch in Rechtsprechung oder Schrifttum – durch das OLG Stuttgart festgestellt. Das Halten von Haushunden ist – nach dem Urteil des OLG – nach den hiesigen sozio-kulturellen Vorstellungen als Inhalt eines ordnungsgemäßen Wohnens anzusehen. Dieses gelte nicht nur für die ländlichen Bereiche, sondern auch für städtische Ballungsgebiete.53
Die Frage nach der Zulässigkeit der Hundehaltung wird nach wie vor unterschiedlich beantwortet und vieles kommt auf die näheren Umstände des einzelnen Falles – etwa auf die Art und die Zahl der aufzunehmenden Hunde, auf die Größe des Hauses und auf die Altersstruktur seiner Bewohner54 – an. Dessen ungeachtet läßt sich feststellen, daß die Qualifizierung des Besitzrechts als Verfassungseigentum tatsächlich die Tendenz zur Ausweitung der Gebrauchsrechte des Mieters verstärkt hat unter gleichzeitiger Beschränkung der Eigentümerbefugnisse des Vermieters.

sorry, da kann ich nicht weiter helfen, außer zu sagen: auszienen.

Hallo,
nein, eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich, es sei denn, im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Vermieter.
Wegen der Hunde würde ich mal abwarten, was kommt. Der Vermieter muss beweisen, dass Sie (bzw. Ihre Hunde) gegen die Hausordnung verstoßen haben. das kann er zum Beispiel mit dem von Ihnen erwähnten Protokoll des Nachbarn.
Er muss Sie aber vorher offiziell abmahnen.
Da Sie ohnhin ausziehen werden, würde ich die Sache aussitzen.

Viele Grüße
Stefan_1962

Hallo,

suchen Sie sich am besten eine Wohnung mit Garten. Hunde in einer Mietwohnung, wenn sie den ganzen Tag alleine gelassen werden, sind wirklich nichts.

Sie können leider kein vorzeitiges Kündigungsrecht geltend machen, müssen aber die Hunde auch nicht innerhalb einer Woche „abschaffen“. Teilen Sie dem Vermieter die Kündigung mit und beziehen Sie eine neue Wohnung.