wir haben eine Mieterin die sich ohne unsere Erlaubnis einen Hund angeschafft hat, bzw. haben wir damals bei Einzug gesagt das wir eigentlich (außer mal ein Besuchshund) keine Hunde im Haus haben wollen. das hat den Grund das unser eigener Hund sich von anderen Hunden immer unterbuttern lässt und wir ihm so wenigstens den eigenen Garten zur Sicheren Zone machen wollten.
Nun hat die Mieterin also seit ein paar Monaten einen Hund (Rüde, noch nicht kastriert) bis jetzt ging alles gut, die Hunde spielten brav und sie war selbst auch immer mit dabei.
Seit einiger Zeit jedoch lässt sie den Hund auch unbeaufsichtigt in den Garten, er geht dann immer durch oder über den Zaun alleine in den Wald. Das dies gefährlich ist habe ich schon einmal erwähnt, das muss sie ja selber wissen. Unser Hund verlässt alleine nie das Grundstück (nicht mal bei offenem Tor)
Das eigentliche Problem ist, das dieses Spielen der Hunde immer öfter und schneller in für mich scheinbare Aggression umspringt. Das heißt der andere Hund findet einfach kein Ende und rempelt, kneift und springt unseren Hund immer wieder an. Selbst wenn unser Hund durch knurren und abwenden signalisiert das jetzt Schluss ist. Unser Hund fängt dann auch an sehr böse zu knurren und zu Bellen. Das kenne ich sonnst gar nicht von ihm. Eine zeit lang hat er sogar den anderen besprungen, das macht er nun nicht mehr.
Ich denke mal wenn ich in dieser Situation unseren nicht zurückrufen würde (den der andere hört überhaupt nicht)und somit die Hunde zur ruhe bringen würde , denn dann hört der andere auch auf, dann würde es zu einer richtigen Beißerei kommen.
wie verhalte ich mich denn nun richtig. Soll ich wirklich so bald ich merke das die Stimmung umschlägt eingreifen? oder lieber noch abwarten? Die Mieterin meint Ihrer will ja nur spielen, aber ich denke mir das er nun im Potenten alter ist und das das nicht nur spielen ist, sonnst würde unserer nicht so böse werden. Ich kann unseren dann trotz das er böse ist noch gut zurückrufen. Aber wie lange noch.
Die nötige Konsequenz, wenn es wirklich in Aggression umschlägt währe, das der andere Hund leider weg muss. Denn der Garten soll ja unserem Hund bleiben (Besuchshunde werden von unseren immer freundlich begrüßt) aber den dauer Streß für unseren mit einem Rivalen im eigenen Garten möchte ich nicht. und wenn es erst mal wieder wärmer wird halten wir uns mehr im Garten auf. Ich will dann nicht immer schauen ob der andere nicht irgend wo ist.
Du bist die Eigentümerin der Wohnung der Dame mit dem anderen
Hund oder sind beides Mietswohnungen?
Ja uns gehört das Haus, in dem wir die Einliegerwohnung Vermietet haben.
Einerseits ist es ja unser recht, zu sagen das der Hund weg muss, wenn die Situation für unseren Hund nicht mehr tragbar ist.
Der Hund ist unerlaubt angeschafft worden sogar gegen unsere Vorschrift das wir keinen Hund in der Einliegerwohnung wollen. Aber andererseits kommt das arme Tier ja aus dem Tierheim und man ist ja selbst Tierfreund.
Es ist also eine Zwickmühle. Wir haben so ja auch ein gutes Verhältnis zur Mieterin. Bin auch nicht so das ich anderen Leuten gerne Vorschriften mache. Also nicht so einfach.
Aber wir müssen ja auch für unsere Tiere das beste machen.
Hi Magret.
Tierheimhund hin oder her, wenn mein Eigener darunter leiden muss…
Ich würde gar nicht lange rum experimentieren sondern hier als Eigentümerin klar sagen:
Entweder der Hund ist im Hausbereich an der Leine und damit für deinen Hund tragbar
oder sie muss eine neue Wohnung sich suchen.
Jedes Training hat eine Grenze und was wenn beim Besten Training doch was passiert?
Was ist dir so blöd es klingt mehr wert? Dein Hund oder der deiner Mieterin?
Sag ihr mal, dass du der Meinung bist, dass das dein Hund anders sieht. Wenn sie weiter stur bleibt, dann sag ihr ruhig auch einmal, dass es keine Probleme gäbe, wenn sie keinen Hund hätte - wie es eigentlich vorgesehen war.
Die nötige Konsequenz, wenn es wirklich in Aggression
umschlägt währe, das der andere Hund leider weg muss.
Sag ihr das. Und sag ihr auch, dass du diejenige bist, die entscheidet, wann dieser Punkt erreicht ist - nicht sie.
Ich will dann nicht immer schauen ob der andere
nicht irgend wo ist.
Der andere hat in eurem Garten nichts verloren, und auf der Straße auch nicht.
Wie würdet Ihr reagieren?
Äußerst ungehalten … ich mag es nicht, wenn jemand seinen Hund nicht erzieht und ihm alles durchgehen lässt.
Ich würde klar und deutlich sagen, wenn sie den Hund ordentlich erzieht und immer beaufsichtigt, ok, dann trage ich die Sache auch entgegen der Mietabsprache mit. Wenn das nicht nach einer angemessenen Zeit klappt, dann mußt du kündigen, oder sie muß den Hund wieder abgeben.
Ich bin immer sehr dafür, daß Hundehaltung nicht unnötig erschwert werden muß, aber das geht nur, wenn sich alle rücksichtsvoll und vernünftig verhalten und eben das scheint bei deiner Mieterin nicht der Fall zu sein.
Also stelle sie vor die Wahl:
Sich ordentlich kümmern, oder kein Hund in eurer Wohnung.
kurze Rückfrage: Der andere Hund ist nicht kastriert, und Deiner?
Das es ein Tierheimhund ist, kannst du auch da mal nachfragen. Oft ist im Abgabevertrag Kastration vereinbart.
Wenn Dein Hund kastriert ist und der andere nicht, würde ich es auch gut finden, wenn der andere auch kastriert wird.
Und wie die anderen schon sagten: Klare Ansage. Dein Hund ist dir näher und du musst ihm helfen.
Die Mieterin muss eingreifen und erziehen.
Oder Gartenverbot!
Petra
kurze Rückfrage: Der andere Hund ist nicht kastriert, und
Deiner?
Meiner ist Kastriert.
Das es ein Tierheimhund ist, kannst du auch da mal nachfragen.
Oft ist im Abgabevertrag Kastration vereinbart.
Wenn Dein Hund kastriert ist und der andere nicht, würde ich
es auch gut finden, wenn der andere auch kastriert wird.
Er wird bald (angeblich) Kastriert. Aber da sie bis jetzt noch keine Probleme damit hatte das er nicht kastriert ist, gibt es eigentlich keinen Grund zur Kastration. Aber ich denke das Problem mit den beiden Hunden gerade entsteht ist schon genug.
Und wie die anderen schon sagten: Klare Ansage. Dein Hund ist
dir näher und du musst ihm helfen.
Die Mieterin muss eingreifen und erziehen.
Oder Gartenverbot!
Danke für die ganzen Ratschläge und Meinungen. Werde mit Ihr reden und hoffentlich die Sache klären können, bzw. sie wird im Interesse meines Hundes geklärt.
tach
so einfach ist es nun auch wieder nicht der mieterin im nachhinein den hund generell zu verbieten. es gibt hunderassen, die ein vermieter gar nicht verbieten kann, selbst wenn die haltung ausdrücklich im mietvertrag unterbunden ist. da du keine rasse angegeben hast, solltest du das vorher abklären.weiter geht auch nicht aus deinem posting hervor, wie lange der hund schon im haus ist. es gibt hier auch ein gewohnheitsrecht. und weil sich zwei hunde nach einem jahr nicht mehr verstehen, wird das meines erachtens keine rechtliche grundlage bieten, den anderen hund aus dem haus entfernen zu lassen.
was du allenfalls grundsätzlich verbieten kannst ist, dass der hund nicht in deinen garten darf.
nur meine meinung
stefan
weiter geht auch nicht aus deinem posting
hervor, wie lange der hund schon im haus ist. es gibt hier
auch ein gewohnheitsrecht. und weil sich zwei hunde nach einem
jahr nicht mehr verstehen, wird das meines erachtens keine
rechtliche grundlage bieten, den anderen hund aus dem haus
entfernen zu lassen.
Also in der Schweiz ist es meines wissens so das wenn man sich auf das gewohnheitsrecht beziehen will es mindestens 7 oder gar 10 Jahre gewohnheit bedarf. Ich glaube kaum das es bereits solange dauert…
Interessant währs aber zu wissen wies weitergegangen ist