Ein Zwischenmieter in einer WG läßt trotz mehrmaliger Aufforderung des Hauptmieters dieses zu unterlassen den Hund der Freundin heimlich in die gemeinsam genutzte Wohnung, wobei dann natürlich auch beide übernachten.
Dann hat der Zwischenvermieter ein Problem. Der muß den Hauptmietvertrag einhalten und auch den Untermietvertrag oder Zwischenmietvertrag. Wenn es da Abweichungen gibt, kann der Untermieter oder wohl hier der Zwischenmieter dies nicht vertreten.
Hundehaltung wäre ohne ein Vereinbarung dazu grundsätzlich erlaubt.
vlg MC
nehmen wir an:
Hauptmietvertrag: extra Erlaubnis für die H-Haltung,
Zwischenmietvertrag: keine besonderen Vereinbahrungen.