Hunde in der Wohnanlage

Liebe/-r Experte/-in,

können Sie mir sagen, ob Folgendes rechtens ist:

In einer Wohnanlage mit über 60 Wohneinheiten gibt es EINE Person, die 3 Hunde hat, die öfters mal bellen (nicht nachts). Die Person hat einen weiteren Wohnsitz und ist gar nicht so oft in der Anlage - nach meiner Beobachtung höchstens alle 2 Wochen mal 3 oder 4 Tage.

Nun gibt es Eigentümer im gleichen Haus, die sich über diesen Herrn + Hunde ärgern. Er wurde schon ein paarmal (auch von der HV) angeschrieben.

Nun zu mir und meinem Mann: Wir haben 1 Hund (ruhig, lieb) und niemand stört sich daran. Alles so weit okay.

Aber jetzt kommt es: Wegen dem Herrn schlägt nun unsere HV vor, dass nur noch EIN Hund gehalten werden DARF. Da mein Mann und ich es für möglich halten, später einmal einem Hunde-Paar ein Zuhause zu geben (wir sind Eigentümer), wollen wir der 1-Hund-Politik widersprechen.

Aber sind wir da rechtlich auf der sicheren Seite?

Ich finde es allerhand, dass wir wegen der einen Person alle über einen Kamm geschoren werden. Wir halten ein Tier vernünftig, so dass es weder Geräusch- noch Geruchsbelästigung gibt.

Ich freue mich auf Ihre hoffentlich positive Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Aita

Hallo Aita,

der Hausverwalter kann dies nicht eigenmächtig bestimmen.

Die Eigentümer müssen über diesen Antrag bei der Eigentümerversammlung beraten und dann Abstimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim

Sehr geehrte Anita,

sollte die Eigentümergemeinschaft einen derartigen Beschluss fassen, so ist das m. E. rechtens, da die Gemeinschaft diese Beschlusskompetenz hat. Sollte dieser Beschluss dann rechtskräftig sein, haben auch Sie sich daran zu halten. Sie haben natürlich die Möglichkeit, sollte dieser Beschluss auf einer Versammlung verkündet werden, gegen diesen Beschluss gerichtlich vorzugehen (4 Wochen Frist beachten).

Mit freundlichen Grüßen

Udo Behrend
ARCO-Immobilien
Hausverwaltung

Hallo Anita,

über diese Frage wird in der Eigentümerversammlung abgestimmt und ein Beschluß gefaßt.

Wichtig bei der Beschlußfassung ist m. E. auch, wie die Mietverträge bei vermieteten Wohnungen abgefaßt sind.

Ist dort eine Hundehaltung (sog. Tierhaltung) ausdrücklich erlaubt, wird es schwierig sein, einen Beschluß zu fassen, der Tierhaltung untersagt. Ob eine Tierhaltung auf 1 Hund „beschränkt“ werden kann, ist strittig. Hier empfehle ich einen örtlichen Fachanwalt und/oder einen Mieterverein, bzw. Haus- u. Grundbesitzerverein um Rat zu fragen.

Als Hundeliebhaber wünsche ich Ihnen viel Erfolg, bin aber dennoch auch der Meinung, daß es sinnvoll sein kann, gewisse Einschränkungen in der Tierhaltung zu machen, denn wenn z. B. jeder der 60 Wohnungen 1 oder sogar mehrere Hunde halten würde, dann wäre dies sicherlich auch nicht sinnvoll. Als Tierliebhaber sollte man auch die „Interessen“ des Hundes berücksichtigen, z. B. Größe und Art des Hundes im Verhältnis zu seiner direkten Umgebung.

Viele Grüße

Achim Meurer

Hallo Anita,

zu diesem Thema gibt es jede Menge Gerichtsurteile. Die meisten gehen aber in diese Richtung:
Tierhaltung darf in einer Wohnanlage nicht verboten werden.
Wenn die Tiere artgerecht gehalten werden und keine Belästigung oder Gefahr von ihnen ausgeht, ist da ohnehin nichts auszusetzen, egal wie viele es sind. Im Prinzip kann nicht die Hausverwaltung sondern der oder die Geschädigten (bei Lärm, Geruch usw.), bzw. Gefährdeten (bei Angriffe durch die Tiere, meist Hunde) eine entsprechende gerichtliche Entscheidung herbeirufen.
Ich würde dies auf der Versammlung klar und deutlich darstellen, dem beabsichtigen Beschluss der WEG auf jeden Fall widersprechen und notfalls, falls er doch beschlossen wird gerichtlich dagegen Einspruch einlegen, wenn es Dir die Sache so viel wert ist.
Oder:
Ihr lässt den Beschluss, wenn er denn so ausfällt und lässt das auf Euch zukommen, denn dann müssen ja die anderen reagieren, wenn sie es wollen und da steht das Recht m. E. auf Eurer Seite.

Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.
Viele Grüße
Hubert

Vielen Dank für die Antwort!
Schöne Ostern!

Vielen Dank für die Antwort!
Schöne Ostern!.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Schöne Ostern!

Danke für die Antwort! Schöne Ostern!

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo Anita,

eine positive Antwort in Ihrem Sinne gibt es wohl nicht! Der Gesetzgeber hat die WEG mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, und dazu gehört z.B. auch, in das Recht des Einzelnen zur unbeschränkten Tierhaltung einzugreifen. Die Haltung eines einzelnen Hundes (abhängig von Größe und Rasse und Gefährdungspotential - aber wer kann das beurteilen?) kann wohl kaum untersagt werden.

Bei zwei Hunden sieht das schon anders aus. Niemand, auch nicht der Hundebesitzer, kann vorhersagen, wie sich diese beiden Hunde verhalten werden: Selbst wenn sie sich vertragen, ist nicht auszuschließen, dass - beim miteinander Spielen - gekläfft wird. Ich weiß, wovon ich rede, ich bin seit 20 Jahren Hundehalter (Border Collies), davon 10 Jahre zwei gleichzeitig. Und deshalb weiß ich auch, dass es bei mir zu der Zeit, als der Ältere noch lebte, schon lauter zuging (obwohl die beiden ein Herz und eine Seele waren), als heute mit dem einen Hund! Bei vielen Bekannten habe ich erlebt, dass deren zwei Hunde sich nicht gut verstanden - und da geht dann die Post ab!

Ich bin mir sicher, dass die große Mehrheit der Eigentümer, wenn die Sache zur Abstimmung ansteht, solche Gedanken im Kopf hat und entsprechend ablehnend stimmen wird.

Auf Grund der oben genannten weitgehenden Entscheidungsbefugnis der WEG werden Sie das nur verhindern können, wenn Sie eine entsprechende Zahl (die Hälfte plus eine Stimme) von Ihrer Ansicht überzeugen können…!

Es steht Ihnen nach der für Sie negativen Abstimmung der Weg zur gerichtlichen Entscheidung offen, aber da würde ich vorher einen Anwalt befragen - ich glaube nicht, dass der Ihnen dazu raten wird.

Natürlich verstehe ich Ihre Haltung - ich ärgere mich z.B. dass ich meinen Hund hier im Ort anleinen muss, bloss weil es in der Vergangenheit einige Vorfälle mit Hunden gegeben hat, die (von ihren dämlichen Haltern) nicht richtig erzogen waren!

Ich bin nicht nur Hundehalter, ich bin auch Verwalter einer Wohnanlage und ich weiß ganz genau, dass ich ähnlich reagieren würde, wie Ihre Verwaltung! Was würde passieren, wenn dieser bewusste Eigentümer mit den beiden Hunden für ständig in seine Wohnung ziehen würde? Oder wenn jemand anderes auf die Idee käme. mehrere Hunde halten zu wollen (die dann ständig Krach machen)? Da kann es keine „Lex Anita“ geben, wonach nur Sie zwei Hunde halten dürfen! Dieses Recht wollten dann alle (und müssten es bekommen!).

Ich würde Ihnen empfehlen, sich meine Argumente zu Herzen zu nehmen und sich von dem Gedanken an zwei Hunde zu trennen! Es ist sicher nicht schön, irgend welche Träume aufzugeben, aber weniger aufregend als ein vergeblicher (!) Kampf!

Übrigens, die Idee, es drauf ankommen zu lassen, würde ich absolut vergessen! Die Verwaltung hätte das Recht, auf Entfernung des 2. Hundes zu klagen, wenn es einen entsprechenden Beschluss gibt! Stellen Sie sich vor, Sie müssten sich dann entscheiden, einen der beiden wieder abzugeben…

Gern geschehen.
Auch schöne Ostern!!

Vielen Dank für die Antwort!
Schöne Ostern!

Lieber Pieter, vielen herzlichen Dank für Ihre freundliche Antwort. Ich nehme mir zu Herzen, was Sie geschrieben haben. Es wäre doch nur eine Nerven zerfetzende Angelegenheit, wenn ich mich darüber aufrege und nutzlos dagegen ankämpfe - für DEN FALL, DASS ich vielleicht einmal 2 Hunde gern hätte. Es ist ja oft so: man bekommt mit, dass im Tierheim ein unzertrennliches Pärlein sitzt (aber lieb und ruhig), und da dachte ich schon mal: ja, vielleicht später, wenn unsere große Miri nicht mehr ist … und mein Mann Rentner … dann könnte man ja auch 2 nehmen, das Geld und der Platz für sie zu sorgen sind da.
Mich ärgert halt diese Gängelung! Es wird über einen bestimmt, nur 1 Hund! (In unserer Anlage gibt es außer dem seltenen Herrn mit 3 nur unsere Schwarze und einen uralten Yorki).
Oder was ist dann: Mit meiner Schwester habe ich ausgemacht, dass wir uns gegenseitig den Hund nehmen, wenn etwas (Schlimmes) passiert. Nun, ich würde es trotzdem machen. Ich stehe mich bei den Wohnungseigner, die ich kenne gut (die meisten noch nie gesehen), ich bin auch diejenige, die Unkraut jätet. Ich würde in so einem Fall wirklich den 2. Hund dazunehmen und entsprechend argumentieren.
Es kommt doch immer auf den Einzelfall an, nicht wahr? Ein vernachlässigter Hund, der den ganzen Tag bellt, das wäre freilich nicht auszuhalten. Aber wenn man für sein Tier sorgt und es auch auslastet, ist doch Ruhe im Karton. Bei uns ist das jedenfalls so.

Nochmals danke,
schöne Ostern und immer viel Freude mit dem Hund,
wünscht Anita

Vielen Dank für die guten Wünsche - gleichfalls kann ich da nur sagen!

Mir ist noch ein Gedanke gekommen: Versuchen Sie doch einfach, einen eigenen Abstimmungsvorschlag durchzubringen! So z.B. in der Form, dass Tierhaltung, die zu laut ist, untersagt wird! Wie ist es denn, als Beispiel, mit Aras oder ähnlichen Exoten? Das Gekreische und Geschreie ist fast unerträglich. Wenn man sich - wegen eines einzelnen Falles - hier nur auf die Hundehaltung beschränkt, fühlen Sie sich diskriminiert! Und wenn Sie die Diskussion auf die Ruhestörung allgemein umbiegen können, dann ist (vielleicht, vielleicht) die Zahl als Kriterium vom Tisch…!

Viel Glück!

pieter

Oh ja, stimmt!!
Grüße nochmals

hallo Aita,

generell ist Haustierhaltung ein doofes Thema. Auch wird dieses bei div. Oberlandesgerichten unterschiedlich ausgelegt.

Daher W I C H T I G:
Wenn anlässlich einer Versammlung ein solcher Beschluss gefasst wird - unverzüglich - innerhalb 3 Wochen zum Amtsgericht laufen und dort dem Versammlungsbeschluss widersprechen. 3 Wochen nach Versammlung und nicht nach Protokollzugang. 3 W O C H E N nach der Beschlussfassung in der Versammlung. Alles Weitere würde ich dann gerichtlich klären lassen. So wie es sich liest, sind die anderen Hunde nur „Besuch“. Und bei Deinem Hund kann es bereits Gewohnheitsrecht sein.
Aber hier gibt es so viele - auch sozialpolitische - Argumente dafür und dagegen, so dass ich Dir leider keinen besseren Vorschlag übermitteln kann.