Hallo Anita,
eine positive Antwort in Ihrem Sinne gibt es wohl nicht! Der Gesetzgeber hat die WEG mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, und dazu gehört z.B. auch, in das Recht des Einzelnen zur unbeschränkten Tierhaltung einzugreifen. Die Haltung eines einzelnen Hundes (abhängig von Größe und Rasse und Gefährdungspotential - aber wer kann das beurteilen?) kann wohl kaum untersagt werden.
Bei zwei Hunden sieht das schon anders aus. Niemand, auch nicht der Hundebesitzer, kann vorhersagen, wie sich diese beiden Hunde verhalten werden: Selbst wenn sie sich vertragen, ist nicht auszuschließen, dass - beim miteinander Spielen - gekläfft wird. Ich weiß, wovon ich rede, ich bin seit 20 Jahren Hundehalter (Border Collies), davon 10 Jahre zwei gleichzeitig. Und deshalb weiß ich auch, dass es bei mir zu der Zeit, als der Ältere noch lebte, schon lauter zuging (obwohl die beiden ein Herz und eine Seele waren), als heute mit dem einen Hund! Bei vielen Bekannten habe ich erlebt, dass deren zwei Hunde sich nicht gut verstanden - und da geht dann die Post ab!
Ich bin mir sicher, dass die große Mehrheit der Eigentümer, wenn die Sache zur Abstimmung ansteht, solche Gedanken im Kopf hat und entsprechend ablehnend stimmen wird.
Auf Grund der oben genannten weitgehenden Entscheidungsbefugnis der WEG werden Sie das nur verhindern können, wenn Sie eine entsprechende Zahl (die Hälfte plus eine Stimme) von Ihrer Ansicht überzeugen können…!
Es steht Ihnen nach der für Sie negativen Abstimmung der Weg zur gerichtlichen Entscheidung offen, aber da würde ich vorher einen Anwalt befragen - ich glaube nicht, dass der Ihnen dazu raten wird.
Natürlich verstehe ich Ihre Haltung - ich ärgere mich z.B. dass ich meinen Hund hier im Ort anleinen muss, bloss weil es in der Vergangenheit einige Vorfälle mit Hunden gegeben hat, die (von ihren dämlichen Haltern) nicht richtig erzogen waren!
Ich bin nicht nur Hundehalter, ich bin auch Verwalter einer Wohnanlage und ich weiß ganz genau, dass ich ähnlich reagieren würde, wie Ihre Verwaltung! Was würde passieren, wenn dieser bewusste Eigentümer mit den beiden Hunden für ständig in seine Wohnung ziehen würde? Oder wenn jemand anderes auf die Idee käme. mehrere Hunde halten zu wollen (die dann ständig Krach machen)? Da kann es keine „Lex Anita“ geben, wonach nur Sie zwei Hunde halten dürfen! Dieses Recht wollten dann alle (und müssten es bekommen!).
Ich würde Ihnen empfehlen, sich meine Argumente zu Herzen zu nehmen und sich von dem Gedanken an zwei Hunde zu trennen! Es ist sicher nicht schön, irgend welche Träume aufzugeben, aber weniger aufregend als ein vergeblicher (!) Kampf!
Übrigens, die Idee, es drauf ankommen zu lassen, würde ich absolut vergessen! Die Verwaltung hätte das Recht, auf Entfernung des 2. Hundes zu klagen, wenn es einen entsprechenden Beschluss gibt! Stellen Sie sich vor, Sie müssten sich dann entscheiden, einen der beiden wieder abzugeben…