Hallo
Ist ja ok, nur
WAS hat das Grundgesetz mit einem Arbeitgeber zu tun?
Ist der Arbeitgeber der Staat? Nein! Also hat das nichts mit
dem Grundgesetz zu tun!
*räusper*
Guido, das ist eine etwas forsche Behauptung. Das GG ist bei jedem Arbeitsverhältnis zwingend relevant. Der AG muß dafür nicht der Staat sein. Jedes klassisch dem Arbeitsrecht zugeordnete Gesetz ist dem GG untergeordnet.
Gruß,
LeoLo
Überzogen ausgedrückt
Hi!
Ist schon klar, dass ich mich „etwas“ zu krass ausgedrückt habe.
Aber ist es nicht so, dass viele Gesetze für das Arbeitsrecht vom GG „abgeleitet“ und „für das Arbeitsrecht angepasst“ sind?
Dann wäre doch das halbe BGB (ok, vielleicht nicht gleich das halbe BGB) und gerade das AGG überflüssig (ich sage jetzt nicht, was ich vom AGG halte *g*), wenn man für alles das GG häte, oder habe ich jetzt ein völlig falsches Rechtsverständnis?
LG
Guido