Hunde-Problem

Servus liebe WWW-Gemeinde,

ich hätt da mal ne Frage…

Angenommen eine fiktive Freundin von mir würde in der ambulanten Pflege arbeiten. Diese immernoch fiktive Freundin hätte Angst vor Hunden. Jetzt ist auf ihrer Tour aber eine Patientin die einen Hund hat. Eine dieser Wadenbeissenden giftigen Tölen (Ich LIEBE Hunde, hab selbst 2… hasse aber diese stets kläffenden Mastratten). Dieser Hund kläfft jetzt die ambulante Pflegekraft an, verbeisst sich in ihrem Hosenbein.
Die Pflegekraft will jetzt diese Wohnung nicht mehr betreten, es sei denn der Hund ist solange weggesperrt. Die Patientin will dies aber nicht tun.

Darf die noch immer fiktive Pflegekraft verweigern diese Wohnung zu betreten? Die fiktiven Vorgesetzten wären davon nicht begeistert… Einen Kündigungsgrund möchte die Pflegekraft nicht liefern, klar. Mit dem Chef darüber reden ist so eine Sache… er ist zwar damit einverstanden das die Pflegekraft die Wohnung nicht betritt, die „Einsatzleitung“ jedoch will davon nichts wissen.

Wie soll sich die arme Krankenschwester in der ambulanten Pflege verhalten?

Tüssi

darauf ankommen lassen–ich glaube,dass es zumutbar ist,den köter weg zu sperren–also auch kein kündigungsgrund!
der pflegedienstleiter könnte auch jemand anderen hinschicken!

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Hallo Tüssi,

wenn der Angriff auf das Hosenbein dokumentiert wurde und dem AG bekannt ist (diffuse Ängste reichen da idR nicht aus), sollte die AN den AG mal auf § 618 BGB, §§ 3-6 ArbSchG sowie §§ 5f ArbSichG hinweisen. Die findet man z. B. hier:
http://bundesrecht.juris.de/
Falls es einen BR gibt, sollte dieser auch informiert werden.
Außerdem könnte sich die zuständige BG unter dem Stichwort der Prävention für die Sache interessieren.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo

Die Pflegekraft will jetzt diese Wohnung nicht mehr betreten,
es sei denn der Hund ist solange weggesperrt. Die Patientin
will dies aber nicht tun.

Wenn die Patientin meint, der Hund könne es nicht aushalten, alleine zu sein, dann könnte sie ihn ja auch so lange an die Leine nehmen, die dann irgendwo befestigt wird, wo der Hund noch alle Leute sehen, diese aber nicht mehr beißen kann.

Ein weggesperrter Hund kläfft möglicherweise die ganze Zeit.

Viele Grüße
Simsy

wenn der Angriff auf das Hosenbein dokumentiert wurde und dem
AG bekannt ist (diffuse Ängste reichen da idR nicht aus),
sollte die AN den AG mal auf § 618 BGB, §§ 3-6 ArbSchG sowie
§§ 5f ArbSichG hinweisen. Die findet man z. B. hier:
http://bundesrecht.juris.de/
Falls es einen BR gibt, sollte dieser auch informiert werden.
Außerdem könnte sich die zuständige BG unter dem Stichwort der
Prävention für die Sache interessieren.

&Tschüß

Wolfgang

Servus Wolfgang,

BR bei einem ambulanten Pflegedienst hihihihihi *rofl*

Kannste vergessen.
Was sollte der auch für einen Sinn haben bei einer 6-7 Tage-Woche, Arbeitszeiten die es unmöglich machen Pausenzeiten einzuhalten etc.

Trotzdem Danke für Deine Antwort

Tüssi

Bianca

Hallo,

BR bei einem ambulanten Pflegedienst hihihihihi *rofl*

Kannste vergessen.
Was sollte der auch für einen Sinn haben bei einer 6-7
Tage-Woche, Arbeitszeiten die es unmöglich machen Pausenzeiten
einzuhalten etc.

Mitzubestimmen bei dem Beginn und dem Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, sowie Verteilung der Arbeitszzeit auf die einzelnen Wochentage.

Überwachen, dass alle gesetzlichen und tariflichen Vorschriften zu eingehalten werden.

Um nur zwei Aufgben zu nennen, die Sinn machen, einen Betriebs- oder Personalrat zu wählen

Trotzdem Danke für Deine Antwort

Tüssi

Bianca

Grüße Michael

Solange…
Hi!

…Mitarbeiter der Meinung sind, es hat keinen Sinn, einen BR zu wählen, ist ihnen vermutlich nicht zu helfen…

LG
Guido

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Servus,

halt, großes Mißverständnis!

Ich bin der Meinung das ein BR eine gute Sache ist (bzw. die Mitarbeiterververtretung wie sie in kirchlichen Krankenhäusern praktiziert wird… ist aber auch nicht das wahre…).
Aber…es gibt wieviele zehntausend ambulante Pflegekräfte in Deutschland, aufgeteilt auf tausende Firmen.
Wieviele davon haben einen Betriebsrat? Wenn ich wetten müsste würd ich sagen: Höchstens 20. Wenns 50 wären würd ichs schon nicht so richtig glauben…

Also ich versteh nicht warum „die in der ambulanten Pflege“ sich diese Arbeitszeiten und -Bedingungen gefallen lassen…

Aber andererseits: Ich hab auch einen Arbeitsvertrag (im Krankenhaus) unterschrieben in dem mind. eine Klausel steht die gegen das Grundgesetz verstösst (Aussage eines Verfassungsrichters a.D.). Aber weils in der Klausel um die Kirche geht… macht keiner was.

Tüssi

Bianca

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Hallo,

…Mitarbeiter der Meinung sind, es hat keinen Sinn, einen BR
zu wählen, ist ihnen vermutlich nicht zu helfen…

Deine Antwort scheint mir doch etwas abgehoben.
Die Menschen haben einfach Angst. Und das nicht unbegründet. Du weißt genau, dass man JEDEN Mitarbeiter hinaus bekommt, wenn man es darauf anlegt. Und gerade in den Pflegediensten: jemand, der sich da für einen Betriebsrat stark gemacht hat kann sich den Gedanken eine neue Stelle zu finden abschminken. Jedenfalls in seiner Region.
Nein, ich werde hier nicht breittreten, was ich in so einem Zusammenhang in einem großen Forschungs"betrieb" schon vor 25 Jahren erlebt habe. Jedenfalls haben da die drei oder vier jungen Akademiker ihre Unterschrift sehr schnell wieder zurückgezogen.
Konnte ich gut verstehen, nachdem man ihnen bedeutet hatte, dass ihre Karriere zuende wäre, bevor sie überhaupt begonnen hat.
Bißchen mehr Nachsicht, - bitte.
Gruß
Peter

Überzogen…
Hi!

Bißchen mehr Nachsicht, - bitte.

Es ging mir um das völlig überzogene *ROFL* zu diesem Thema - da reagier ich halt auch mal etwas überzogen!

Dass jemand Angst hat, verstehe ich - ich verstehe aber nicht, dass man alles mit sich machen lässt!

LG
Guido

Servus,

Hallo,

mir ging es nur darum, aufzuzeigen, dass es Sinn macht einen Betriebs- oder Personalrat zu wählen, zumindest es zu versuchen.

Natürlich sagt die bloße Existenz eines BR oder PR nichts über dessen Qualität aus.

Mir ist auch klar das Ambulante Pflegekräfte mehrere Probleme haben, die andere weniger haben, z.b. ist möglicherweise der Laden zu klein, oder die Mitarbeiter sehen sich eigentlich nie.

Kirchliche BR oder PR haben dabei noch besondere Probleme (Tendenzbetrieb usw.), die normale BRs, so wie ich einer bin, zur Verzweiflung treiben würden. Dennoch ist auch hier eine Mitarbeitervertretung sinnvoll.

Nichts für ungut, war und ist nicht böse gemeint :smile:
Grüße Michael

Kirche ist etwas völlig anderes!
Hi!

Ich bin der Meinung das ein BR eine gute Sache ist (bzw. die
Mitarbeiterververtretung wie sie in kirchlichen Krankenhäusern
praktiziert wird… ist aber auch nicht das wahre…).

Kirche ist ein anderes Kapitel - da greift das Arbeitsrecht nicht „normal“!

Also ich versteh nicht warum „die in der ambulanten Pflege“
sich diese Arbeitszeiten und -Bedingungen gefallen
lassen…

Ich auch nicht! Und das war, was ich zum Ausdruck bringen wollte!

Aber andererseits: Ich hab auch einen Arbeitsvertrag (im
Krankenhaus) unterschrieben in dem mind. eine Klausel steht
die gegen das Grundgesetz verstösst (Aussage eines
Verfassungsrichters a.D.).

GRUNDgesetz im Arbeitsrecht?

LG
Guido

GRUNDgesetz im Arbeitsrecht?

Ja…Religionsfreiheit und so

Grundgesetz
Hi!

Das Grundgesetz regelt Dinge zwischen Bürger und Staat (schützt den Bürger sozusagen vor staatlicher Willkür).

Im Arbeitsrecht ist das eher fehl am Platz. Auch wenn viele Dinge abgeleitet werden, ist eher das BGB das Maß der Dinge…

LG
Guido

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Ja…Religionsfreiheit und so

Art. 4 GG

So von wegen Glaubensfreiheit, Freiheit des religiösen Bekenntnisses…

Und Klausel im Arbeitsvertrag ist Sinngemäß „Der Angestellte lebt nach den Vorstellungen der katholischen Glaubensgemeinschaft. Verstoß dagegen bedingt eine fristlose Kündigung“.

Wird zwar nicht so streng durchgeführt, aber theoretisch darf keiner der da arbeitet sich scheiden lassen, Verhüten, aus der Kirche austreten, darf Sex nur zum Zweck der Fortpflanzung machen…uswuswusw.

Staht da halt so drin!

Klar!
Ist ja ok, nur

WAS hat das Grundgesetz mit einem Arbeitgeber zu tun?

Ist der Arbeitgeber der Staat? Nein! Also hat das nichts mit dem Grundgesetz zu tun!

Bestenfalls das AGG könnte hier (irgendwann) greifen!

LG
Guido

o.t.
Hallo Guido,

Bestenfalls das AGG könnte hier (irgendwann) greifen!

Da gibts auch Ausnahmen für den kirchlichen Bereich. http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__9.html

Grüßle

der pflegedienstleiter könnte auch jemand anderen hinschicken!

Hallo!

Eben, das wäre doch das erste, was ich fragen würde, wenn es mich beträfe.
Und es kann ja nicht im Interesse des AG sein, das seine Leute verletzt werden und ausfallen!

Gruß
Carmen

Führt wohl auch zu weit…
Hi!

Soll der BR dann mitgehen, wenn sie zum Hundehaushalt fährt??

Es muß doch nicht alles per Gesetzen und mit BR geregelt werden, es ist doch lediglich der Hinweis nötig, daß sie vor Hunden Angst hat und auch bereits gebissen wurde. Wie schon gesagt kann es nicht im Interesse des AG sein, wenn der MA auf seinen Dienstfahrten angegriffen und verletzt wird.

Gruß
Carmen

Hi!

Da gibts auch Ausnahmen für den kirchlichen Bereich.
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__9.html

Deshalb ja der gewählte Konjunktiv :wink:

LG
Guido