Zwei unangeleinte Hunde beginnen eine Rauferei, in deren Verlauf ein Hund eine Bisswunde davonträgt.
Ist der Besitzer des beissenden Hundes für die Tierarztrechnung zuständig?
Moon, lily,
Ist der Besitzer des beissenden Hundes für die
Tierarztrechnung zuständig?
nicht, wenn man ihn fragt. Fragt man den Besitzer des anderen Hundes, dann schon. Treffen sich die beiden vor dem Kadi, dann steht wohl Aussage gegen Aussage - wer besser beißt, ist nicht zwingend der Böse.
Gruß Ralf
Hallo,
in deutschen Gerichten wird in solchen Fällen oft 50:50 entschieden. Es muss schon etwas Besonderes vorliegen, wenn ein Hundehalter für den gesamten Schaden haftet.
Gruss
Iru
Klingt einsichtig, denn hier wird vermutlich Tiergefahr gegen Tiergefahr stehen, §§ 833, 254 BGB.
Hallo,
handelt es sich um zwei etwa gleich große und gleich starke Hunde, greift nach meiner Erfahrung die 50:50-Regelung. Ist ein Hund deutlich kleiner und schwächer als der andere und ist er auch noch der, der verletzt wurde, wird die Gesamtschuld öfter dem Besitzer des größeren Hundes angelastet, obwohl die Provokation in der Realität durchaus vom kleinen Hund ausgegangen sein kann.
Schöne Grüße,
Jule
Hallo,
genau so ist es. Und dabei spielt es kaum eine Rolle, ob einer oder beide Hunde angeleint waren oder nicht.
Gruss
Iru