Hundebeschädigung

Hallo Experten,

nachdem unten viel über das Verhalten von Menschen und Hunden geredet wurde, jetzt mal eine juristische Frage dazu:

Nachdem ich auch öfters auf Feldwegen laufe, kann ich mich der Meinung vieler, die unten geschrieben haben, anschließen: Jeder unangeleinte Hund, der meine Persönliche Zone anders als peripher „betritt“, würde intensive Bekanntschaft mit einem Laufschuh Größe 43 machen.

Wäre ich dann eigentlich schadensersatzpflichtig (was ist eigentlich der Zeitwert eines Hundes?), wäre das sowas wie Notwehr oder muss man erst abwarten, bis das Tier einem Schaden zugefügt hat? Jetzt bitte juristisch und nicht emotional!

Gruß
Stefan

Nachdem ich auch öfters auf Feldwegen laufe, kann ich mich der
Meinung vieler, die unten geschrieben haben, anschließen:
Jeder unangeleinte Hund, der meine Persönliche Zone anders als
peripher „betritt“, würde intensive Bekanntschaft mit einem
Laufschuh Größe 43 machen.

Wäre ich dann eigentlich schadensersatzpflichtig (was ist
eigentlich der Zeitwert eines Hundes?), wäre das sowas wie
Notwehr oder muss man erst abwarten, bis das Tier einem
Schaden zugefügt hat? Jetzt bitte juristisch und nicht
emotional!

Was ist denn deine ‚persönliche Zone‘? Alles, was in Wurfweite deines 43’er Schuhs liegt? Wenn ein Dackelche ankommt, und dir deine teure Sonntagshose zerreist, weil er tiefer eh’ nicht beissen kann, hast du einen zivilrechtlichen Anspruch an den Tierhalter. Wenn du daraufhin im Gegenzug die Bellratte tottrampelst, hat nicht nur der Tierhalter zivilrechtliche Forderungen an dich, du wirst dich auch strafrechtlich verantworten müssen. Kommt ein Rottweiler, greift dich oder einen dritten an und du bringst in dann berechtigter Notwehr(-hilfe) den Köter um, so hat der Halter zivil- und schwere strafrechtliche Folgen zu tragen.

Du hast dich grundsätzlich situationsangemessen zu verhalten. Ist ein Schaden für deine alte Jogginghose zu befürchten, darfst du diesen im vorhinein abwehren. Nur darf der Schaden am Tier den voraussichtlichen Schaden an deiner Hose nicht übersteigen. Und da zählt kein Zeitwert des Tieres, kein Wiederbeschaffungswert, sondern zunächst das grundsätzlich höher zu bewertende Strafrecht bezügl. Tierquälerei.

Also versichere dich der Situation, bevor du deinen 43’er Colt, pardon, Laufschuh entsicherst.

Persönliche Zone (off topic)

Was ist denn deine ‚persönliche Zone‘?

Die Persönliche Zone ist definiert als Abstand von 60-150 cm.

Gruß
Stefan

Wenn ein Dackelche ankommt, und dir

deine teure Sonntagshose zerreist, weil er tiefer eh’ nicht
beissen kann, hast du einen zivilrechtlichen Anspruch an den
Tierhalter.

Hallo,

bist Du schonmal von einem Dackel gebissen worden?
Siehst Du, ich auch nicht.
Um garnicht erst rauszufinden, wie tief der beissen kann, bekommt er vorsichtshalber erstmal einen Tritt wenn er kläffend in mein Hoheitsgebiet eintritt und schon nach meiner Sonntagshose schnappt. Ob groß oder klein, einen Knochen können alle Hunde zermalmen, wenn sie genug Zeit dafür haben und die Zeit bekommt er von mir nicht.
Nur eine Überlegung, der Hund hat schon ein Stück meiner Wade erwischt und möchte jetzt auch den Rest. Also überlege ich erstmal in Ruhe. So, es ist nur ein kleiner Hund, der kann mir ja nicht das ganze Bein abreissen, nur ein Stück, aber deswegen werde ich ihm doch nichts tuhen. Hast Du Dir das so ungefähr vorgestellt? Ich denke, es ist so oder so Eigenschutz, egal wie groß der Hund ist. Tja, und wenn dieser kleine Scheisser in dem Moment meine Abwehrreaktion nicht verträgt, hat er eben Pech gehabt. Hätte ja einen Metzger überfallen können. Von mir bekommt der Besitzer garnichts.

Gruß
roland

Oh je Oh je Oh je *off topic*
Hallo Ihr Experten!

schnipp

jetzt mal eine juristische Frage dazu:…
Jeder unangeleinte Hund, der meine Persönliche Zone anders als
peripher „betritt“, würde intensive Bekanntschaft mit einem
Laufschuh Größe 43 machen…

Jetzt bitte juristisch und nicht
emotional!

schnapp
A-Ha, „intensive Bekanntschaften“ ist also rein juristisch und nicht emotional formuliert!

schnipp

„…die Bellratte tottrampelst…“
„…den Köter …“

schnapp
dto.rein juristisch

schnipp

„…, und wenn dieser kleine Scheisser …“
„…Hätte ja einen Metzger überfallen können…“
„…wenn er kläffend in mein Hoheitsgebiet …“

schnapp
dto. alles rein juristisch.

„Die Persönliche Zone ist definiert als Abstand von 60-150 cm.“

Mein Gott, bin ich froh, dass ich nicht auf den Hund gekommen bin.
Wie oft komme ich Menschen näher als 60 cm. Ich könnte ja auch Knochen beißend zermalmen, wenn das sogar ein Dackel kann.
Oh je Oh je, ich seh die Laufschuh schon kommen.
Nichts für Ungut,
aber juristisch hab ich bei eurer Diskussion rein gar nichts gelesen.
Gruß
der Alex

überfallen können. Von mir bekommt der Besitzer garnichts.

Gruß
roland

Du zahlst.

Bis hierhin kann ich Dir ja noch folgen, aber…

„Die Persönliche Zone ist definiert als Abstand von 60-150 cm.“

Hier wird’s wirklich ernst! Echt!

Mein Gott, bin ich froh, dass ich nicht auf den Hund gekommen
bin.
Wie oft komme ich Menschen näher als 60 cm.

Achte mal drauf, wie (insbesondere fremde) Menschen sich verhalten, wenn Du ihnen näher als, sagen wir 1m kommst.

Ich könnte ja auch
Knochen beißend zermalmen, wenn das sogar ein Dackel kann.

Äh - ich denke, nein. Außerdem kann man mit Dir reden - mit nem Dackel… wäre es eine eher einseitige Kommunikation. Aber das hatten wir ja alles erst wenig weiter unten…

Doc.

Moin, Stefan!

Aus der Diskussion weiter unten habe ich mich ganz bewußt rausgehalten. Das Risiko, das ich dabei unsachlich werden würde, war mir etwas zu groß :smile:
Aber Dein Posting ruft zu laut nach einer Antwort von mir…

Nachdem ich auch öfters auf Feldwegen laufe, kann ich mich der
Meinung vieler, die unten geschrieben haben, anschließen:
Jeder unangeleinte Hund, der meine Persönliche Zone anders als
peripher „betritt“, würde intensive Bekanntschaft mit einem
Laufschuh Größe 43 machen.

Mal die kurze Gegenfrage: Was darf ich mit Dir machen, wenn Du die persönliche Zone meines Hundes betrittst? Sagen wir mal, so etwa 60-150 cm Abstand? Um es klarzustellen: Meine Schuhgröße wäre die 46. Noch Fragen?

Aber mal im Ernst: Ich bin sehr viel in der freien Natur unterwegs. Und zwar ganz bewußt und vorsätzlich mit meinem Hund (inzwischen sehr viel mit Hund und Doppelkinderwagen zusammen *ggg*)
Zwangsläufig begegnen mir dabei relativ viele Spaziergänger, Jogger und meine persönlichen Lieblinge, die Radfahrer. Ich stelle immer wieder fest, das gleichmäßig ansteigend mit der Fortbewegungsgeschwindigkeit des Entgegenkommenden offensichtlich dessen Verstand schrumpft. Anders kann ich mir nicht erklären, wie jemand derart unter geistiger Umnachtung leiden kann.
Wenn ich auf einem Weg mit guten 2½ bis 3 Meter Breite unterwegs bin und feststelle, das sich von hinten oder von vorn ein Jogger nähert, gibt es für mich eine ganz klare Reaktion. Ich fasse die Leine meines Hundes kurz, gehe an den Wegesrand und warte, bis derjenige an uns vorbei ist. In vielen Fällen frage ich mich dann, ob es schlicht Hirnschwund ist oder doch nur eine billige Provokation sein soll, wenn der Jogger meint, er müsse dann direkt auf mich und meinen Hund zuhalten. Stehe ich am rechten Wegesrand und links sind zwei Meter Luft, dann müssen die Herrschaften natürlich auch am Rechten Wegesrand durch die zwanzig Zentimeter Lücke durch. Stehe ich links, dann ist die linke Seite auch für den Jogger die schönere. Und wenn dann die betreffende Person etwa zwei bis drei Meter vor mir angekommen ist, dann darf ich mir mit guter Regelmäßigkeit in feinstem Proletendeutsch anhören, das ich mich mit meinem Scheißköter verpissen solle, wenn ich nicht ein paar auf die Fresse haben will. Inzwischen grinse ich dann nur noch und entgegne freundlich, das ich auf den Versuch gespannt warte.
Noch besser sind im allgemeinen die Radfahrer. Man kommt mit einer Geschwindigkeit, die sicher der Tour de Franz alle Ehre machen würde, von hinten auf uns zugerast, duckt sich tief und heizt mit knapp 50 Zentimeter im vollen Renntempo mit dem spassigen Ausruf „Buuhh“ an mir und meinem Hund vorbei. Natürlich reagiert ein Radfahrer sehr verwundert, wenn der auf diese Art erfreute Hund sich erschreckt und entsprechend reagiert. In solchen Situationen habe ich bisher nicht erst einen Radfahrer sein Fahrrad in einem geometrisch sehr schönen Halbkreis sein Gefährt verlassen sehen. Bin ich dafür verantwortlich? Ich denke nicht, auch wenn nach der heimischen Rechtsprechung das vielleicht anders betrachtet werden würde. Allerdings kann ich auch in solchen Situationen sehr viel über den Schimpfwörteranteil der deutschen Sprache lernen.

Soviel mal zur anderen Seite der Medaille. Ich kann Dir versichern, das meine Reaktion auf die von Dir angedachte Behandlung mit Deinem Laufschuh eine entsprechende mindestens gleichwertige Behandlung Deiner Person zur Folge hätte. Denn merke: Meinen Hund tritt oder schlägt niemand, ohne die Behandlung quittiert zu bekommen.
Allerdings glaube ich auch, das wir beide, also Du und ich, uns wohl nicht in die Quere kommen würden, selbst wenn wir im gleichen Viertel leben würden. Denn ich kann mir nicht vorstellen, das Du eine Verhaltensweise wie die von mir oben geschilderte an den Tag legen würdest, oder? Und da ich für meinen Teil mit meinem Hund anderen Leuten im wesentlichen aus dem Weg gehe, dürften kaum Konfrontationen zu erwarten sein, wenn sie denn nicht von der anderen Seite provoziert würden.

Wäre ich dann eigentlich schadensersatzpflichtig (was ist
eigentlich der Zeitwert eines Hundes?), wäre das sowas wie
Notwehr oder muss man erst abwarten, bis das Tier einem
Schaden zugefügt hat?

Mal ganz klar die rechtliche Seite: Notwehr wäre es nur dann, wenn Dir von einem anderen oder von dessen Tier ein Schaden zugefügt wurde oder gerade wird und Du Maßnahmen zur Abwehr ergreifst, die als Verhältnismäßig beurteilt werden können. Das bedeutet, Du hast die Sache schon richtig erkannt: Du darfst erst dann tätig werden, wenn bereits ein Schaden entstanden ist oder gerade entsteht. Wobei sich da dann die Frage nach der geeigneten Maßnahme und deren Verhältnismäßigkeit stellt. Wenn beispielsweise ein angeleinter Hund im Abstand von 60cm an Dir vorbeiläuft und den Kopf nach Dir dreht, welche Maßnahme hältst Du für geeignet? Aus meiner Sicht wäre dann wohl die beste Maßnahme, einfach ein bis zwei Schritte seitwärts zu gehen. Aber das ist lediglich meine pazifistische Meinung. Jetzt ist es sicherlich eine Frage der persönlichen Einstellung, aber ich finde, man muß derartige Zwischenfälle ja nicht provozieren, oder?
Andererseits sage ich aber auch ganz klar, das meine Reaktion anders ausfällt, wenn ein nicht angeleinter Hund (im übrigen völlig gleich welcher Größe!) auf mich zurast und meint, ich wäre ein ideales Jagdobjekt oder gar seine erwünschte Abendmahlzeit. In diesem Falle würde auch ich meine 46er benutzen. Allerdings würde ich wahrscheinlich nicht nur dem Hund einen mitgeben, zu 99% würde ich in einem solchen Falle dem verantwortlichen Halter gleich mit die Kauleiste sanieren. Denn so sehr auch immer auf die Hunde geschimpft wird: Sie sind nicht schuld daran. Schuld an solchen Situationen waren, sind und bleiben immer und ohne Ausnahme Hundebesitzer, die sich ihrer Verantwortung weder bewußt sind noch diese wahrnehmen. Und allein für diese Schuld, aufgrund derer viele Hunde völlig unnötig leiden müssen, verdienen solche Halter ganz klar nur eines: Immer mitten in die Fresse rein.

Und vielleicht noch ein paar Sätze zum Thema Schadenersatz: Für jeden Schaden, der Dir in irgendeiner Form durch ein Tier zugefügt wird, ist der Halter des Tieres voll und ganz verantwortlich. Es sei denn, Du hättest den Schaden selbst provoziert oder zumindest billigend in Kauf genommen, aber das wollen wir mal nicht unterstellen. Letztendlich ist es also so, das Dir der betreffende Hundehalter jeden Schaden, und sei es nur die Reinigung Deiner Kleidung, bezahlen muß. Wenn er -was jeder Verantwortungsbewußte Halter eines Hundes sollte- über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügt, dann wird diese den Schaden auch übernehmen.
Auf der anderen Seite ist es aber auch so, das Du schadenersatzpflichtig wirst, wenn Du ohne eine ganz deutliche Notwehrsituation, in der dies angemessen wäre, dem Tier einen Schaden zufügen würdest. Und um Deine Ausgangsfrage nach der Höhe des Schadenersatzes zu beantworten: Als Schadenersatz für einen von Dir getöteten Hund wird nicht nur der Zeitwert (was für eine widerliche Beschreibung für ein Lebewesen) eines Hundes gewertet. Hier wird von den Gerichten regelmäßig auch eine emotionale Komponente gewertet. Es wäre hier also einerseits der Preis zu bezahlen, der für einen Hund beim Züchter auf den Tisch gelegt werden muß (glaub mir, das kann teuer werden). Und zusätzlich ist eine Entschädigung zu zahlen, die den Halter für den emotionalen, ideellen Verlust schadlos halten soll. Davon kann man halten was man will, aus meiner Sicht wäre der Verlust meines Hundes nicht mit Geld zu bezahlen. Allerdings sind die Gerichte da nicht zimperlich, in der Regel sind diese Entschädigungen höher als der reine Preis des Hundes. Zusätzlich müßte man natürlich auch die strafrechtliche Komponente mit berücksichtigen, denn die unnötige Tötung eines Tieres ist Gott sei Dank strafbar.
Und der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das es für Dich auch richtig teuer werden könnte, wenn Du einem Hund bei solcher Aktion Verletzungen zufügst. Die Rechnungen vom Tierarzt wären von Dir nämlich ebenfalls zu bezahlen. Und glaube mir, Tierarztrechnungen können in schweren Fällen schonmal den Wert eines guten Gebrauchtwagens erreichen.

Jetzt bitte juristisch und nicht
emotional!

Nun gut, ich habe mich bemüht, Emotionen außen vor zu lassen.
Ich möchte mir auch jeglichen Emotionsgeladenen Kommentar ersparen, das könnte sonst ausarten. Nur eines möchte ich mir nicht verkneifen.
Vielleicht sollte auch die Nichthundehalterfraktion mal darüber nachdenken, ob nicht ein wenig Toleranz und Entgegenkommen auch von dieser Seite wieder zu einem normalen, entspannten Zusammenleben führen könnte. Ich höre und lese überall nur noch Pauschale Verurteilungen, in denen alle Hundehalter zu Kriminellen oder Verantwortungslosen Arschlöchern abgestempelt werden. Ich persönlich zähle mich weder zur ersten noch zur zweiten Gruppe. Trotzdem ist es auch für mich eine schlicht untragbare Situation, wenn ich mich nur noch im Dunkeln nach draußen wagen kann, weil ich um das Leben meines Hundes fürchten muß.
Ich erwarte ja von niemandem, das er Hunde toll finden muß. Jeder wie es ihm beliebt. Von mir aus darf jeder die Freiheit haben, zu leben wie er will. Aber genau diese Freiheit erwarte ich auch für mich selbst.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Du hast dich grundsätzlich situationsangemessen zu verhalten.
Ist ein Schaden für deine alte Jogginghose zu befürchten,
darfst du diesen im vorhinein abwehren. Nur darf der Schaden
am Tier den voraussichtlichen Schaden an deiner Hose nicht
übersteigen. Und da zählt kein Zeitwert des Tieres, kein
Wiederbeschaffungswert, sondern zunächst das grundsätzlich
höher zu bewertende Strafrecht bezügl. Tierquälerei.

Es ist auch bei einem Dackel - auch dessen Zähne kommen durch die Hose - die drohende Gesundheitsbeeinträchtigung - ich weiß ja nicht vorher, wie tief er beißen wird, es droht daher unmitelbare Verletzung und mittelbare durch Übertragung von Krankheiten, wo hatte er denn vorher seine Nase etc. - gegen den sächlichen und ideellen Wert des Tieres abzuwägen.

Leib und Leben geht grds. dem Tier vor, bei besonders wertvollen Sachen muß aber auch eine leichte Körperverletzung in Kauf genommen werden. Ein drohender Biß gehört sicher nicht zu dem Kreis der leichten Körperverletzungen, dazu zählen Anspringen, Umstoßen etc. (bei Menschen ist eine leichte Körperverletzung z.B. eine Ohrfeige).

Entschieden wurde schon, dass ein wertvoller Rassehund getötet werden kann, wenn er einen Mischling oder ein Schaf angreift.

Notwehr?
Moin Dicker,

Mal ganz klar die rechtliche Seite: Notwehr wäre es nur dann,
wenn Dir von einem anderen oder von dessen Tier ein Schaden
zugefügt wurde oder gerade wird und Du Maßnahmen zur Abwehr
ergreifst, die als Verhältnismäßig beurteilt werden können.
Das bedeutet, Du hast die Sache schon richtig erkannt: Du
darfst erst dann tätig werden, wenn bereits ein Schaden
entstanden ist oder gerade entsteht.

Aber da ist ja grade das Problem! Muß ich erst warten, bis Waldi beisst? Es gibt doch den Begriff der „putativen Notwehr“, oder gibt es das nur für Polizisten?

Wobei sich da dann die
Frage nach der geeigneten Maßnahme und deren
Verhältnismäßigkeit stellt. Wenn beispielsweise ein
angeleinter Hund im Abstand von 60cm an Dir vorbeiläuft und
den Kopf nach Dir dreht, welche Maßnahme hältst Du für
geeignet?

Ich sprach bewusst von unangeleinten Hunden! Wobei ich diese 20m-Aufrollleinen auch sehr mag…die wo der „Halter“ noch zwei Kurven weit weg ist.

Nebenbei: Logisch würde ich keinen Chihuahua hinter den Horizont kicken! Aber alles was mehr als kniehoch ist, unangeleint direkt auf mich zukommt und dann noch den Sicherheitsabstand unterschreitet… also entweder auf den nächsten Baum oder voll durchziehen!

Letztendlich ist es also
so, das Dir der betreffende Hundehalter jeden Schaden, und sei
es nur die Reinigung Deiner Kleidung, bezahlen muß. Wenn er
-was jeder Verantwortungsbewußte Halter eines Hundes sollte-
über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügt, dann wird
diese den Schaden auch übernehmen.

Naja, das tröstet nur bedingt, wenn einem ein Maul voll Fleisch aus der Wade fehlt. Das möchte man doch eigentlich vorher unterbinden.

Auf der anderen Seite ist es aber auch so, das Du
schadenersatzpflichtig wirst, wenn Du ohne eine ganz deutliche
Notwehrsituation, in der dies angemessen wäre, dem Tier einen
Schaden zufügen würdest.

Das war genau meine Frage: Was ist hier „deutlich“? Leider zeigen Hunde oft nicht wie wilde Tiere vorher an, was gebacken ist.

Aber was sich herauskristallisiert ist: es käme wohl auf die Anwälte und die Tagesform des Richters an, wie sowas ausginge.

Ich teile mir meine Strecke mit Radlern, Skatern, Reitern, Kühen, Traktoren - und auch angeleinten Hunden. Alles kein Problem. Aber wehe, die Leine fehlt - dann fangen die Probleme an!

Gruß
Stefan

Hi Dicker,

jetzt muss ich echt mal nach Berlin kommen um Dich, Deine Familie und Deinen Wauwau mal zu besuchen. Dein Schreibstil ist klasse :smile:))

Wenn jetzt noch alle Hunde- und Nichthundebesitzer Deine Einstellung annehmen dann kriegen wir das schon hin.

Bye
Rolf

Bleiben wir mal sachlich - Rechtslage
Nur mal vorne weg:
Ich bin mit Schäferhunden aufgewachsen, meine Eltern bilden diese zu Schutzhunden aus. Ich jogge oft und gern und über Jahre weg zusammen mit einem Hund. Beruflich bin ich Polizeibeamter. Ich kenne also im Prinzip alle Facetten der Materie.

Fakt ist, ohne das hier wissenschaftlich einwandfrei rechtlich durch zu subsumieren - würde zu lange dauern:

FÜHLT (egal was der Hund nun wirklich will) sich ein Mensch durch einen Hund angegriffen, egal ob dieser an der leine auf ihn zu springt (woher weiss der Mensch wie lang die Leine ist) oder auf ihn zu geht, rennt o was auch immer und tritt nun diesen Hund könnte er zwei Verstösse begangen haben:

  1. Sachbeschädigung
  2. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Die SB oder Ihr Versuch mag objektiv und subjektiv vorliegen, der Mensch wäre aber gem. §228 BGB - da hier eine Gefahr durch eine Sache Vorliegt können Notwehr oder Nothilfe gem § 32 StGB nicht in betracht kommen, es sei denn der Hund wird gehetzt - gerechtfertigt.

§ 228
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie
drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt
nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur
Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer
Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr
verschuldet, so ist er zum Schadensersatze verpflichtet.

Der Hund ist eine fremde Sache, er wird beschädigt (o zumindest liegt der Versuch vor), eine drohende Gefahr wird abgewendet nämlich der vermeintl. Biss des Hundes.
Die Handlung war auch erforderlich und des Rechtsgut der Gesundheit steht grundsätlich über dem des Eigentums.
Ob der Hund tatsächlich beissen wollte ist für den Menschen ohne Belang, er kann es nicht wissen, da er kein Sachverständiger in Hundefragen ist und auch keine Gedankenübertragung mit dem Hund stattfand, er muss lediglich die Willen gehabt haben sich mit dem Tritt zu verteidigen und nicht mal eben so nen Hund treten zu wollen.

Somit ist der Tritt gegen den Hund gerechtfertigt, sowohl im Rahmen der Sachbeschädigung, als auch iSd TierschutzG

D.H. den Menschen, der einen Hund tritt, der auf ihn zukommt werden in den seltensten Fällen Konsequenzen treffen, wenn er angibt er hatte Angst und kennt sich mit Hunden nicht aus, wurde evtl. schon mal gebissen.
Es gibt da noch kompliziertere Rechtfertigungskombinationen, für den Fall das man als Mensch denkt man werde angegriffen, wird aber gar nicht angegriffen (Erlaubnistatbestandsirrtum).
Nur kann bei Mensch gegen Mensch der „Angreifer“ befragt werden, bei Hund gegen Mensch (o. Umgekehrt) wird der Hund nichts zu seinem Verhalten und den Hintergründen äussern können.

Natürlich entscheidet am Ende der Richter und nur was vor Gericht gesagt wird zählt…

Ich kann Dir versichern, das meine Reaktion auf die von Dir
angedachte Behandlung mit Deinem Laufschuh eine entsprechende
mindestens gleichwertige Behandlung Deiner Person zur Folge
hätte. Denn merke Meinen Hund tritt oder schlägt niemand, ohne
die Behandlung quittiert zu bekommen.

Von solchen Quittungen sollte man in jedem Falle absehen, insbesondere wenn man einen sog. Kampfhund hält, besteht in einigen Bundesländern die Gefahr, dass einem gewalttätigen Halter das halten solcher Tiere untersagt wird, von Strafrechtlichen Konsequenzen und Schmerzensgeldern mal abgesehen.

Als Hundehalter muss man sich einfach darüber im klaren sein, dass man mit dem Hund mehr Verantwortungen als Rechte übernommen hat und vor Gericht meist den kürzeren zieht.

M.

hey, purerer Sarkasmus
Hallo Doc,

davor war ja alles nur purer Saksmus…

: „Die Persönliche Zone ist definiert als Abstand von 60-150 cm.“

Hier wird’s wirklich ernst! Echt!

Ich weiss ich weiss…

Achte mal drauf, wie (insbesondere fremde) Menschen sich
verhalten, wenn Du ihnen näher als, sagen wir 1m kommst.

Meinst du sie im Supermarkt, in er Straßenbahn, im Flugzeug?
Ich unterhalte mich mit Ihnen. Genauso wie ich mich mit dem Hundebesitzer unterhalten würde, bzw. Augen im Kopf hab und Situationen weit vor 1 Meter abschätzen kann.
Ich bin ja schon groß!

Ich könnte ja auch
Knochen beißend zermalmen, wenn das sogar ein Dackel kann.

Äh - ich denke, nein. Außerdem kann man mit Dir reden - mit
nem Dackel… wäre es eine eher einseitige Kommunikation. Aber
das hatten wir ja alles erst wenig weiter unten…

Jep, wie gesagt wieder Sarkasmus :wink:

Grüße
Alex

Hallo Dicker,

hab mir gerade Deinen doch sehr langen Artikel Artikel durchgelesen und er gefällt mir sehr gut. Etwas mehr Gelassenheit würde allen Beteiligten guttun.
Aus der Diskussion halt ich mich auch lieber raus-ich würde mich nur fürchterlich aufregen, viel Zeit investieren, unsachlich und emotional werden - und es bringt eh nichts.

Hab mir aber mal Deine Visitenkarte angesehen. Ich glaube, was Deinen Hundegeschmack betrifft, liegen wir auf einer Wellenlänge.
das Bild ist zwar recht dunkel, aber das ist doch ein Gordon?
(Habe gerade einen 13-wöchigen Racker zu Hause).

Grüße
Gordie

  1. Sachbeschädigung
  2. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Die SB oder Ihr Versuch mag objektiv und subjektiv vorliegen,
der Mensch wäre aber gem. §228 BGB - da hier eine Gefahr durch
eine Sache Vorliegt

Hallo Mike,

deine Antwort fand ich zwar gut, aber eins möchte ich anmerken:
Ich habe neulich im Radio gehört, dass der Tierschutz jetzt ins Grundgesetz aufgenommen wurde und Tiere jetzt endgültig nicht mehr als Sachen gelten. Meines Wissens waren auch schon seit einigen Jahren Tiere i.S.d. BGB keine Sachen mehr, sondern „Schmerzempfindliche Wesen“.

Gruß
Nelly

Das macht in diesem Fall keinen Unterschied

deine Antwort fand ich zwar gut, aber eins möchte ich
anmerken:
Ich habe neulich im Radio gehört, dass der Tierschutz jetzt
ins Grundgesetz aufgenommen wurde und Tiere jetzt endgültig
nicht mehr als Sachen gelten. Meines Wissens waren auch schon
seit einigen Jahren Tiere i.S.d. BGB keine Sachen mehr,
sondern „Schmerzempfindliche Wesen“.

Hab ich einfach mal reinkopiert:

Zivilrechtliche Aspekte
Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18.08.1896 ist im gegenwärtigen Zusammenhang mehrfach von Bedeutung.
a) Zunächst einmal enthält das BGB einige Sondervorschriften, die das Tier betreffen. Es spricht nämlich im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verlust des Eigentums von wilden und gezähmten Tieren (§§ 960 ff.), im Kaufrecht bei den Gewährleistungsansprüchen für Sachmängel (§§ 481 ff.) von der Viehgewährschaft und schließlich von der Haftung des Tierhalters und Tierhüters (§§ 833, 834). Bei dieser erscheint das Tier als Gefahrenquelle.
b) Bis vor kurzem war das Tier im bürgerlichen Sinne eine Sache. Am 01.09.1990 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht vom 20.08.1990 in Kraft: Seither gilt: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (§ 90a BGB). Folgerichtig ist nunmehr die Annahme eines ganz allgemeinen Rechtsgedankens, daß Tiere nicht mehr Sachen im Rechtssinne sind. Das Gesetzbuch unterscheidet „Personen" und „Gegenstände". Personen sind rechtsfähig, d. h. sie können Träger von Rechten und Pflichten sein. Das Tier ist also keine Person, daher Gegenstand. Körperliche Gegenstände heißen im BGB „Sachen". Nur Sachen konnten Gegenstand des Besitzes, des Eigentums und der anderen meisten dinglichen Rechte sein. Es war also die Sacheigenschaft eines Tieres, die zu einer Eigentumsfähigkeit führte. Ihr Zufolge mag das Tier auch Zubehör, z. B. eines Landgutes sein. Eine Diskussion um einen künftigen Rechtsstatus wurde in Gang gesetzt. Heute bilden die „Tiere" neben den „Sachen" eine selbständige und herausgehobene Kategorie der körperlichen Gegenstände.

§ 90a BGB
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Strafrechtliche Aspekte
Für das Strafgesetzbuch in der Form der Bekanntmachung vom 10.03.1987 ist eine ähnliche Unterscheidung möglich wie beim Bürgerlichen Gesetzbuch.
a) Das StGB erwähnt Tiere (hier auch tote) in § 184 Abs. 3 (Verbreiten harter Pornographie) sowie in § 325 Abs. 1 Nr. 1 (Luftverunreinigung) und § 326 Abs. 1 Nr. 1 (Umweltgefährdende Abfallbeseitigung) ferner spricht § 292 von Wild, § 293 von Fischen. In den Fällen der Jagd - oder Fischwilderei können Hunde und andere Tiere, die der Täter oder Teilnehmer bei der Tat mit sich führt oder verwendet hat, eingezogen werden (§ 295).
b) Darüber hinaus spricht das Strafgesetzbuch in einer ganzen Reihe von Vergehenstatbeständen von „Sachen", so vor allem in den §§ 242 (Diebstahl), 246 (Unterschlagung), 249 ff. (Raub), 259 (Hehlerei), , 303, 304 (Sachbeschädigung). Der Begriff der Sache wird hier nicht näher bestimmt. Das Reichsgericht hat aber frühzeitig klargestellt, daß Tiere Sachen im Sinne des Strafgesetzbuches sind. Auch trotz der zivilrechtlichen Veränderungen (vgl. IV. 2 bb), kann auch weiterhin an Tieren Diebstahl, Sachbeschädigung usw. begangen und ein Verstoß als Straftat geahndet werden.

M.

2 „Gefällt mir“

Sehr überzeugende Argumentation. Meine Hochachtung

Gruß
roland

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Gordie!

Hab mir aber mal Deine Visitenkarte angesehen. Ich glaube, was
Deinen Hundegeschmack betrifft, liegen wir auf einer
Wellenlänge.

Sicher? Wäre doch mal was… *gg*

das Bild ist zwar recht dunkel, aber das ist doch ein Gordon?

Nicht wirklich :smile:
Eher eine Rottidame (obwohl Dame ja nicht dransteht *g*)

(Habe gerade einen 13-wöchigen Racker zu Hause).

Das ist doch schön. Alles Gute und ein sicheres Händchen bei der Erziehung wünsche ich da :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hallo Mike,

Von solchen Quittungen sollte man in jedem Falle absehen,
insbesondere wenn man einen sog. Kampfhund hält,

Das war klar, dass musste jetzt hier auch noch erörtert werden. Es geht aber nicht um sog. Kampfhunde, sondern einfach um Hunde.

Als Hundehalter muss man sich einfach darüber im klaren sein,
dass man mit dem Hund mehr Verantwortungen als Rechte
übernommen hat und vor Gericht meist den kürzeren zieht.

Tolle Aussage. Egal ob nun Recht oder Unrecht. Jeder kann sich bewaffnen, auf einen Hund einstechen, erschlagen, vergiften ist ja gross in Mode gekommen oder sonstwas - und der Hundehalter ist der Dumme.

Wen wundert es noch, wenn sich demnächst Hundehalter auch bewaffnen ?? In welchem Land leben wir eigentlich, haben wir wirklich keine anderen Probleme ??

Gruss BelRia

*dieanredeundgrussimmernochalshöflichkeitansieht*

M.

Hallo Dicker,(gg*)

toller Artikel.

Leider ist sowas ähnliches im Haustier und Nutztierbrett gerade wieder entstanden.

Es hört nie auf :frowning:

Gruss BelRia

Moin, Stefan!

Aus der Diskussion weiter unten habe ich mich ganz bewußt
rausgehalten. Das Risiko, das ich dabei unsachlich werden
würde, war mir etwas zu groß :smile:
Aber Dein Posting ruft zu laut nach einer Antwort von mir…

Nachdem ich auch öfters auf Feldwegen laufe, kann ich mich der
Meinung vieler, die unten geschrieben haben, anschließen:
Jeder unangeleinte Hund, der meine Persönliche Zone anders als
peripher „betritt“, würde intensive Bekanntschaft mit einem
Laufschuh Größe 43 machen.

Mal die kurze Gegenfrage: Was darf ich mit Dir machen, wenn Du
die persönliche Zone meines Hundes betrittst? Sagen wir mal,
so etwa 60-150 cm Abstand? Um es klarzustellen: Meine
Schuhgröße wäre die 46. Noch Fragen?

Aber mal im Ernst: Ich bin sehr viel in der freien Natur
unterwegs. Und zwar ganz bewußt und vorsätzlich mit meinem
Hund (inzwischen sehr viel mit Hund und Doppelkinderwagen
zusammen *ggg*)
Zwangsläufig begegnen mir dabei relativ viele Spaziergänger,
Jogger und meine persönlichen Lieblinge, die Radfahrer. Ich
stelle immer wieder fest, das gleichmäßig ansteigend mit der
Fortbewegungsgeschwindigkeit des Entgegenkommenden
offensichtlich dessen Verstand schrumpft. Anders kann ich mir
nicht erklären, wie jemand derart unter geistiger Umnachtung
leiden kann.
Wenn ich auf einem Weg mit guten 2½ bis 3 Meter Breite
unterwegs bin und feststelle, das sich von hinten oder von
vorn ein Jogger nähert, gibt es für mich eine ganz klare
Reaktion. Ich fasse die Leine meines Hundes kurz, gehe an den
Wegesrand und warte, bis derjenige an uns vorbei ist. In
vielen Fällen frage ich mich dann, ob es schlicht Hirnschwund
ist oder doch nur eine billige Provokation sein soll, wenn der
Jogger meint, er müsse dann direkt auf mich und meinen Hund
zuhalten. Stehe ich am rechten Wegesrand und links sind zwei
Meter Luft, dann müssen die Herrschaften natürlich auch am
Rechten Wegesrand durch die zwanzig Zentimeter Lücke durch.
Stehe ich links, dann ist die linke Seite auch für den Jogger
die schönere. Und wenn dann die betreffende Person etwa zwei
bis drei Meter vor mir angekommen ist, dann darf ich mir mit
guter Regelmäßigkeit in feinstem Proletendeutsch anhören, das
ich mich mit meinem Scheißköter verpissen solle, wenn ich
nicht ein paar auf die Fresse haben will. Inzwischen grinse
ich dann nur noch und entgegne freundlich, das ich auf den
Versuch gespannt warte.
Noch besser sind im allgemeinen die Radfahrer. Man kommt mit
einer Geschwindigkeit, die sicher der Tour de Franz alle Ehre
machen würde, von hinten auf uns zugerast, duckt sich tief und
heizt mit knapp 50 Zentimeter im vollen Renntempo mit dem
spassigen Ausruf „Buuhh“ an mir und meinem Hund vorbei.
Natürlich reagiert ein Radfahrer sehr verwundert, wenn der auf
diese Art erfreute Hund sich erschreckt und entsprechend
reagiert. In solchen Situationen habe ich bisher nicht erst
einen Radfahrer sein Fahrrad in einem geometrisch sehr schönen
Halbkreis sein Gefährt verlassen sehen. Bin ich dafür
verantwortlich? Ich denke nicht, auch wenn nach der heimischen
Rechtsprechung das vielleicht anders betrachtet werden würde.
Allerdings kann ich auch in solchen Situationen sehr viel über
den Schimpfwörteranteil der deutschen Sprache lernen.

Soviel mal zur anderen Seite der Medaille. Ich kann Dir
versichern, das meine Reaktion auf die von Dir angedachte
Behandlung mit Deinem Laufschuh eine entsprechende mindestens
gleichwertige Behandlung Deiner Person zur Folge hätte. Denn
merke: Meinen Hund tritt oder schlägt niemand, ohne die
Behandlung quittiert zu bekommen.
Allerdings glaube ich auch, das wir beide, also Du und ich,
uns wohl nicht in die Quere kommen würden, selbst wenn wir im
gleichen Viertel leben würden. Denn ich kann mir nicht
vorstellen, das Du eine Verhaltensweise wie die von mir oben
geschilderte an den Tag legen würdest, oder? Und da ich für
meinen Teil mit meinem Hund anderen Leuten im wesentlichen aus
dem Weg gehe, dürften kaum Konfrontationen zu erwarten sein,
wenn sie denn nicht von der anderen Seite provoziert würden.

Wäre ich dann eigentlich schadensersatzpflichtig (was ist
eigentlich der Zeitwert eines Hundes?), wäre das sowas wie
Notwehr oder muss man erst abwarten, bis das Tier einem
Schaden zugefügt hat?

Mal ganz klar die rechtliche Seite: Notwehr wäre es nur dann,
wenn Dir von einem anderen oder von dessen Tier ein Schaden
zugefügt wurde oder gerade wird und Du Maßnahmen zur Abwehr
ergreifst, die als Verhältnismäßig beurteilt werden können.
Das bedeutet, Du hast die Sache schon richtig erkannt: Du
darfst erst dann tätig werden, wenn bereits ein Schaden
entstanden ist oder gerade entsteht. Wobei sich da dann die
Frage nach der geeigneten Maßnahme und deren
Verhältnismäßigkeit stellt. Wenn beispielsweise ein
angeleinter Hund im Abstand von 60cm an Dir vorbeiläuft und
den Kopf nach Dir dreht, welche Maßnahme hältst Du für
geeignet? Aus meiner Sicht wäre dann wohl die beste Maßnahme,
einfach ein bis zwei Schritte seitwärts zu gehen. Aber das ist
lediglich meine pazifistische Meinung. Jetzt ist es sicherlich
eine Frage der persönlichen Einstellung, aber ich finde, man
muß derartige Zwischenfälle ja nicht provozieren, oder?
Andererseits sage ich aber auch ganz klar, das meine Reaktion
anders ausfällt, wenn ein nicht angeleinter Hund (im übrigen
völlig gleich welcher Größe!) auf mich zurast und meint, ich
wäre ein ideales Jagdobjekt oder gar seine erwünschte
Abendmahlzeit. In diesem Falle würde auch ich meine 46er
benutzen. Allerdings würde ich wahrscheinlich nicht nur dem
Hund einen mitgeben, zu 99% würde ich in einem solchen Falle
dem verantwortlichen Halter gleich mit die Kauleiste sanieren.
Denn so sehr auch immer auf die Hunde geschimpft wird: Sie
sind nicht schuld daran. Schuld an solchen Situationen waren,
sind und bleiben immer und ohne Ausnahme Hundebesitzer, die
sich ihrer Verantwortung weder bewußt sind noch diese
wahrnehmen. Und allein für diese Schuld, aufgrund derer viele
Hunde völlig unnötig leiden müssen, verdienen solche Halter
ganz klar nur eines: Immer mitten in die Fresse rein.

Und vielleicht noch ein paar Sätze zum Thema Schadenersatz:
Für jeden Schaden, der Dir in irgendeiner Form durch ein Tier
zugefügt wird, ist der Halter des Tieres voll und ganz
verantwortlich. Es sei denn, Du hättest den Schaden selbst
provoziert oder zumindest billigend in Kauf genommen, aber das
wollen wir mal nicht unterstellen. Letztendlich ist es also
so, das Dir der betreffende Hundehalter jeden Schaden, und sei
es nur die Reinigung Deiner Kleidung, bezahlen muß. Wenn er
-was jeder Verantwortungsbewußte Halter eines Hundes sollte-
über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügt, dann wird
diese den Schaden auch übernehmen.
Auf der anderen Seite ist es aber auch so, das Du
schadenersatzpflichtig wirst, wenn Du ohne eine ganz deutliche
Notwehrsituation, in der dies angemessen wäre, dem Tier einen
Schaden zufügen würdest. Und um Deine Ausgangsfrage nach der
Höhe des Schadenersatzes zu beantworten: Als Schadenersatz für
einen von Dir getöteten Hund wird nicht nur der Zeitwert (was
für eine widerliche Beschreibung für ein Lebewesen) eines
Hundes gewertet. Hier wird von den Gerichten regelmäßig auch
eine emotionale Komponente gewertet. Es wäre hier also
einerseits der Preis zu bezahlen, der für einen Hund beim
Züchter auf den Tisch gelegt werden muß (glaub mir, das kann
teuer werden). Und zusätzlich ist eine Entschädigung zu
zahlen, die den Halter für den emotionalen, ideellen Verlust
schadlos halten soll. Davon kann man halten was man will, aus
meiner Sicht wäre der Verlust meines Hundes nicht mit Geld zu
bezahlen. Allerdings sind die Gerichte da nicht zimperlich, in
der Regel sind diese Entschädigungen höher als der reine Preis
des Hundes. Zusätzlich müßte man natürlich auch die
strafrechtliche Komponente mit berücksichtigen, denn die
unnötige Tötung eines Tieres ist Gott sei Dank strafbar.
Und der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das es für Dich
auch richtig teuer werden könnte, wenn Du einem Hund bei
solcher Aktion Verletzungen zufügst. Die Rechnungen vom
Tierarzt wären von Dir nämlich ebenfalls zu bezahlen. Und
glaube mir, Tierarztrechnungen können in schweren Fällen
schonmal den Wert eines guten Gebrauchtwagens erreichen.

Jetzt bitte juristisch und nicht
emotional!

Nun gut, ich habe mich bemüht, Emotionen außen vor zu lassen.
Ich möchte mir auch jeglichen Emotionsgeladenen Kommentar
ersparen, das könnte sonst ausarten. Nur eines möchte ich mir
nicht verkneifen.
Vielleicht sollte auch die Nichthundehalterfraktion mal
darüber nachdenken, ob nicht ein wenig Toleranz und
Entgegenkommen auch von dieser Seite wieder zu einem normalen,
entspannten Zusammenleben führen könnte. Ich höre und lese
überall nur noch Pauschale Verurteilungen, in denen alle
Hundehalter zu Kriminellen oder Verantwortungslosen
Arschlöchern abgestempelt werden. Ich persönlich zähle mich
weder zur ersten noch zur zweiten Gruppe. Trotzdem ist es auch
für mich eine schlicht untragbare Situation, wenn ich mich nur
noch im Dunkeln nach draußen wagen kann, weil ich um das Leben
meines Hundes fürchten muß.
Ich erwarte ja von niemandem, das er Hunde toll finden muß.
Jeder wie es ihm beliebt. Von mir aus darf jeder die Freiheit
haben, zu leben wie er will. Aber genau diese Freiheit erwarte
ich auch für mich selbst.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.