Moin, Stefan!
Aus der Diskussion weiter unten habe ich mich ganz bewußt rausgehalten. Das Risiko, das ich dabei unsachlich werden würde, war mir etwas zu groß 
Aber Dein Posting ruft zu laut nach einer Antwort von mir…
Nachdem ich auch öfters auf Feldwegen laufe, kann ich mich der
Meinung vieler, die unten geschrieben haben, anschließen:
Jeder unangeleinte Hund, der meine Persönliche Zone anders als
peripher „betritt“, würde intensive Bekanntschaft mit einem
Laufschuh Größe 43 machen.
Mal die kurze Gegenfrage: Was darf ich mit Dir machen, wenn Du die persönliche Zone meines Hundes betrittst? Sagen wir mal, so etwa 60-150 cm Abstand? Um es klarzustellen: Meine Schuhgröße wäre die 46. Noch Fragen?
Aber mal im Ernst: Ich bin sehr viel in der freien Natur unterwegs. Und zwar ganz bewußt und vorsätzlich mit meinem Hund (inzwischen sehr viel mit Hund und Doppelkinderwagen zusammen *ggg*)
Zwangsläufig begegnen mir dabei relativ viele Spaziergänger, Jogger und meine persönlichen Lieblinge, die Radfahrer. Ich stelle immer wieder fest, das gleichmäßig ansteigend mit der Fortbewegungsgeschwindigkeit des Entgegenkommenden offensichtlich dessen Verstand schrumpft. Anders kann ich mir nicht erklären, wie jemand derart unter geistiger Umnachtung leiden kann.
Wenn ich auf einem Weg mit guten 2½ bis 3 Meter Breite unterwegs bin und feststelle, das sich von hinten oder von vorn ein Jogger nähert, gibt es für mich eine ganz klare Reaktion. Ich fasse die Leine meines Hundes kurz, gehe an den Wegesrand und warte, bis derjenige an uns vorbei ist. In vielen Fällen frage ich mich dann, ob es schlicht Hirnschwund ist oder doch nur eine billige Provokation sein soll, wenn der Jogger meint, er müsse dann direkt auf mich und meinen Hund zuhalten. Stehe ich am rechten Wegesrand und links sind zwei Meter Luft, dann müssen die Herrschaften natürlich auch am Rechten Wegesrand durch die zwanzig Zentimeter Lücke durch. Stehe ich links, dann ist die linke Seite auch für den Jogger die schönere. Und wenn dann die betreffende Person etwa zwei bis drei Meter vor mir angekommen ist, dann darf ich mir mit guter Regelmäßigkeit in feinstem Proletendeutsch anhören, das ich mich mit meinem Scheißköter verpissen solle, wenn ich nicht ein paar auf die Fresse haben will. Inzwischen grinse ich dann nur noch und entgegne freundlich, das ich auf den Versuch gespannt warte.
Noch besser sind im allgemeinen die Radfahrer. Man kommt mit einer Geschwindigkeit, die sicher der Tour de Franz alle Ehre machen würde, von hinten auf uns zugerast, duckt sich tief und heizt mit knapp 50 Zentimeter im vollen Renntempo mit dem spassigen Ausruf „Buuhh“ an mir und meinem Hund vorbei. Natürlich reagiert ein Radfahrer sehr verwundert, wenn der auf diese Art erfreute Hund sich erschreckt und entsprechend reagiert. In solchen Situationen habe ich bisher nicht erst einen Radfahrer sein Fahrrad in einem geometrisch sehr schönen Halbkreis sein Gefährt verlassen sehen. Bin ich dafür verantwortlich? Ich denke nicht, auch wenn nach der heimischen Rechtsprechung das vielleicht anders betrachtet werden würde. Allerdings kann ich auch in solchen Situationen sehr viel über den Schimpfwörteranteil der deutschen Sprache lernen.
Soviel mal zur anderen Seite der Medaille. Ich kann Dir versichern, das meine Reaktion auf die von Dir angedachte Behandlung mit Deinem Laufschuh eine entsprechende mindestens gleichwertige Behandlung Deiner Person zur Folge hätte. Denn merke: Meinen Hund tritt oder schlägt niemand, ohne die Behandlung quittiert zu bekommen.
Allerdings glaube ich auch, das wir beide, also Du und ich, uns wohl nicht in die Quere kommen würden, selbst wenn wir im gleichen Viertel leben würden. Denn ich kann mir nicht vorstellen, das Du eine Verhaltensweise wie die von mir oben geschilderte an den Tag legen würdest, oder? Und da ich für meinen Teil mit meinem Hund anderen Leuten im wesentlichen aus dem Weg gehe, dürften kaum Konfrontationen zu erwarten sein, wenn sie denn nicht von der anderen Seite provoziert würden.
Wäre ich dann eigentlich schadensersatzpflichtig (was ist
eigentlich der Zeitwert eines Hundes?), wäre das sowas wie
Notwehr oder muss man erst abwarten, bis das Tier einem
Schaden zugefügt hat?
Mal ganz klar die rechtliche Seite: Notwehr wäre es nur dann, wenn Dir von einem anderen oder von dessen Tier ein Schaden zugefügt wurde oder gerade wird und Du Maßnahmen zur Abwehr ergreifst, die als Verhältnismäßig beurteilt werden können. Das bedeutet, Du hast die Sache schon richtig erkannt: Du darfst erst dann tätig werden, wenn bereits ein Schaden entstanden ist oder gerade entsteht. Wobei sich da dann die Frage nach der geeigneten Maßnahme und deren Verhältnismäßigkeit stellt. Wenn beispielsweise ein angeleinter Hund im Abstand von 60cm an Dir vorbeiläuft und den Kopf nach Dir dreht, welche Maßnahme hältst Du für geeignet? Aus meiner Sicht wäre dann wohl die beste Maßnahme, einfach ein bis zwei Schritte seitwärts zu gehen. Aber das ist lediglich meine pazifistische Meinung. Jetzt ist es sicherlich eine Frage der persönlichen Einstellung, aber ich finde, man muß derartige Zwischenfälle ja nicht provozieren, oder?
Andererseits sage ich aber auch ganz klar, das meine Reaktion anders ausfällt, wenn ein nicht angeleinter Hund (im übrigen völlig gleich welcher Größe!) auf mich zurast und meint, ich wäre ein ideales Jagdobjekt oder gar seine erwünschte Abendmahlzeit. In diesem Falle würde auch ich meine 46er benutzen. Allerdings würde ich wahrscheinlich nicht nur dem Hund einen mitgeben, zu 99% würde ich in einem solchen Falle dem verantwortlichen Halter gleich mit die Kauleiste sanieren. Denn so sehr auch immer auf die Hunde geschimpft wird: Sie sind nicht schuld daran. Schuld an solchen Situationen waren, sind und bleiben immer und ohne Ausnahme Hundebesitzer, die sich ihrer Verantwortung weder bewußt sind noch diese wahrnehmen. Und allein für diese Schuld, aufgrund derer viele Hunde völlig unnötig leiden müssen, verdienen solche Halter ganz klar nur eines: Immer mitten in die Fresse rein.
Und vielleicht noch ein paar Sätze zum Thema Schadenersatz: Für jeden Schaden, der Dir in irgendeiner Form durch ein Tier zugefügt wird, ist der Halter des Tieres voll und ganz verantwortlich. Es sei denn, Du hättest den Schaden selbst provoziert oder zumindest billigend in Kauf genommen, aber das wollen wir mal nicht unterstellen. Letztendlich ist es also so, das Dir der betreffende Hundehalter jeden Schaden, und sei es nur die Reinigung Deiner Kleidung, bezahlen muß. Wenn er -was jeder Verantwortungsbewußte Halter eines Hundes sollte- über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügt, dann wird diese den Schaden auch übernehmen.
Auf der anderen Seite ist es aber auch so, das Du schadenersatzpflichtig wirst, wenn Du ohne eine ganz deutliche Notwehrsituation, in der dies angemessen wäre, dem Tier einen Schaden zufügen würdest. Und um Deine Ausgangsfrage nach der Höhe des Schadenersatzes zu beantworten: Als Schadenersatz für einen von Dir getöteten Hund wird nicht nur der Zeitwert (was für eine widerliche Beschreibung für ein Lebewesen) eines Hundes gewertet. Hier wird von den Gerichten regelmäßig auch eine emotionale Komponente gewertet. Es wäre hier also einerseits der Preis zu bezahlen, der für einen Hund beim Züchter auf den Tisch gelegt werden muß (glaub mir, das kann teuer werden). Und zusätzlich ist eine Entschädigung zu zahlen, die den Halter für den emotionalen, ideellen Verlust schadlos halten soll. Davon kann man halten was man will, aus meiner Sicht wäre der Verlust meines Hundes nicht mit Geld zu bezahlen. Allerdings sind die Gerichte da nicht zimperlich, in der Regel sind diese Entschädigungen höher als der reine Preis des Hundes. Zusätzlich müßte man natürlich auch die strafrechtliche Komponente mit berücksichtigen, denn die unnötige Tötung eines Tieres ist Gott sei Dank strafbar.
Und der Vollständigkeit halber sei erwähnt, das es für Dich auch richtig teuer werden könnte, wenn Du einem Hund bei solcher Aktion Verletzungen zufügst. Die Rechnungen vom Tierarzt wären von Dir nämlich ebenfalls zu bezahlen. Und glaube mir, Tierarztrechnungen können in schweren Fällen schonmal den Wert eines guten Gebrauchtwagens erreichen.
Jetzt bitte juristisch und nicht
emotional!
Nun gut, ich habe mich bemüht, Emotionen außen vor zu lassen.
Ich möchte mir auch jeglichen Emotionsgeladenen Kommentar ersparen, das könnte sonst ausarten. Nur eines möchte ich mir nicht verkneifen.
Vielleicht sollte auch die Nichthundehalterfraktion mal darüber nachdenken, ob nicht ein wenig Toleranz und Entgegenkommen auch von dieser Seite wieder zu einem normalen, entspannten Zusammenleben führen könnte. Ich höre und lese überall nur noch Pauschale Verurteilungen, in denen alle Hundehalter zu Kriminellen oder Verantwortungslosen Arschlöchern abgestempelt werden. Ich persönlich zähle mich weder zur ersten noch zur zweiten Gruppe. Trotzdem ist es auch für mich eine schlicht untragbare Situation, wenn ich mich nur noch im Dunkeln nach draußen wagen kann, weil ich um das Leben meines Hundes fürchten muß.
Ich erwarte ja von niemandem, das er Hunde toll finden muß. Jeder wie es ihm beliebt. Von mir aus darf jeder die Freiheit haben, zu leben wie er will. Aber genau diese Freiheit erwarte ich auch für mich selbst.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.