Hundebisse

Hallo wer-weiß-was Freunde,

Habe eine sehr dringe Frage. Ich wurde am 1.5.2011 von nem Schäferhund mehrfach gebissen habe am 2.5.2011 eine Anzeige erstattet es war fahrlässige Körperverletzung und habe auch am 2.5.11 ein ärztliches Attest bekommen wo drauf steht …Es fanden sich mehrere Biss- und Quetschwunden an beiden Unterschenkel… Wie gesagt Anzeige habe ich erstattet habe danach nochmal angerufen und das Verfahren läuft stand 2011.. Vor paar Tagen hatte ich wieder ein Konflikt mit einem und, und habe Panikanfällen bekommen habe schwer Luft bekommen hatte Schweißausbrüche und natürlich total Angst weil ein Hund zu mir gerannt ist und auch so würde ich 2011 auch gebissen.
Habt ihr ein Rad was ich jetzt machen kann ? Also Narben habe ich nicht aber Anscheind was anderes und das sind panikatakken.

Könnte mir jemand helfen ? Habe bis heute nichts gehört.

Liebe Grüße

Hallo!

Wenn man den Fall anzeigt (gemeint ist hoffentlich bei der Polizei) und das war 2011, dann müsste man längst Nachricht von der Staatsanwaltschaft bekommen haben, dass der Fall z.B. eingestellt wurde.
Anders geht es nicht.
Es gibt zu der Anzeige ein Aktenzeichen. Unter dem kann man bei der zuständigen Stelle nachfragen.

Es ist nicht einsichtig, warum eine Anzeige aus 2011 nicht längst abgeschlossen sein soll.
Von Verhandlungen usw. schreibst du ja nichts. Auch nicht ob man sich von einem Anwalt hat vertreten lassen.

Was sicher sinnvoll gewesen wäre, wenn es um körperliche/seelische Schäden ging und auch das Thema Schmerzensgeld eine Rolle spielte.

Dass man nach so einer Hundeattacke Angst vor Hunden hat ist verständlich. Aber da wäre vielleicht eine Therapie mit einem Psychologen oder auch einem Hundetrainer eine Hilfe.

MfG
duck313

Hallo Alexandra,

dein Hauptproblem sind momentan die Panikattacken. Ich fürchte, es führt kein Weg an einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie vorbei. Geh zu ihm und vertrau ihm. Er wird dich wahrscheinlich medikamentös behandeln und eine psychologische Therapie empfehlen. Möglich und eventuell auch sehr empfehlenswert ist eine stationäre Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung.

Gruß
Ev22853.

Hallo duck313,

Ja ich habe Anzeige erstattet und danach auch nichts mehr gehört wie gesagt habe mal nachgefragt auch noch im Jahr 2011 aber der Fall war am laufen und wie gesagt bis heute habe ich keine Nachricht erhalten ob es eingestellt wurde oder nicht das ist ja das komische.

Meine Frage war ja ob man da noch was machen kann oder so? Wegen Schmerzensgeld usw?

Liebe Grüße

Hallo ev22853,

Ich glaube das werde ich auch machen.

Hallo,

gem. § 195 BGB endete die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche am 31.12.2014. Ob die Verjährungsverlängerung des Art. 229 EGBGB § 31 hier greift, ist mW zumindest strittig.

&Tschüß
Wolfgang

Hmm okay