Hundeelend und der Staat

Hallo,

HAbe gerade im Radio von einem Gerichtsurteil gehört, dass mich eigentlich nicht überrascht, aber verärgert.

Da hat eine Frau 2 Hunde vorübergehend aufgenommen und sie gepflegt, die von einem Tierschutzverein vermittelt werden sollten. Es ist in meinen Augen nichts anderes als eine andere Art von Tierheim.

Sie muss nun aber Hundesteuer (nach-)zahlen (2400 Euro waren es glaub ich), weil nicht der eigentliche Besitzer (Tierschutzverein =Steuerbefreit) sondern der zu zahlen hat der die Tiere versorgt und sonstige Ausgaben für die Tiere hat.
Klasse!
Diese Frau wird wohl für keine Hunde mehr sorgen. Die Hunde bleiben in den teilweise überfüllten Tierheimen in den Boxen sitzen.
Danke Deutschland!!!

Meine Meinung ist, dass gerade manche ärmere Leute (Rentner ect) durch Hundehaltung eine Lebensqualität bekämen die ihnen die Armut zum Großteil verhindert. Gassi gehen holt sie auch mal raus, schafft Bewegung, fördert soziale Kontakte ect…

Das alles wird ohne Unterscheidung (ich mein ja auch nicht dass sich jeder Harz4 empfänger steuerfrei nen Schäferhund holen sollte) durch unseren Staat teilweise verhindert.
Warum kann man nicht einfach Hunde die lange im Tierheim sassen und/oder über z.b. 7 Jahre alt sind von der Steuer befreien?
Menno!

Grüße
M.

Sie muss nun aber Hundesteuer (nach-)zahlen (2400 Euro waren
es glaub ich), weil nicht der eigentliche Besitzer
(Tierschutzverein =Steuerbefreit) sondern der zu zahlen hat
der die Tiere versorgt und sonstige Ausgaben für die Tiere
hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine kurzfristige Hundepflege eine Steuerschuld von 2400 Euro entstehen lässt. Das müssten dann entweder „ungeprüfte“ Kampfhunde oder eine wirklich längerfristige (mehrere Jahre) Pflege sein.
Zur Argumentation gegen die Hundesteuer sollte man sich überlegen, warum diese Steuer entstanden ist. Sie war usprünglich dazu bestimmt, die Hundehaltung zu steuern und zu limitieren. Das ist heutzutage nicht mehr nötig, aber wenn die öffentliche Verwaltung einmal einen Weg gefunden hat, dem Bürger Geld aus der Tasche zu ziehen, dann macht er das und lässt sich schwer wieder davon abbringen. Im Übrigen ist die Hundesteuer eine kommunale Steuer und so von Ort zu Ort verschieden.

Gruss

Iru

Hallo,

dieser Einzelfall ist natürlich unschön, aber es muss da besondere Umstände gegeben haben bzw. Nachlässigkeit des Halters bzw. des Vereins.

Pflegehunde sind oft zumindest für eine Weile steuerfrei, das ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Um eine Steuerschuld von 2400 EUR zu erreichen, werden schon einige Jahre benötigt. In meiner Gemeinde braucht man selbst beim höchsten Steuersatz für 2 Hunde (sogenannte Kampfhunde) 2 Jahre für diese Summe. Privatpersonen sind keine Tierheime, daher gelten eventuelle Steuerbefreiungen u.U. nicht für sie. Mir liegt hier ein Pflegevertrag einer privaten Tierschutzorganisation vor, in dem auch darauf hingewiesen wird. Eine dauerhafte Befreiung durch einfaches Vorzeigen eines Pflegevertrages würde dem Betrug Tür und Tor öffnen.

Gruß,

Myriam

Unfair auf jeden Fall. Trotzdem hat der Pfleger sich zu informieren, aber auch das Tierheim hätte ihn drauf hinweisen MÜSSEN.

Bein uns (Niedersachsen - Emsland) ist es so, dass das erste Jahr steuerfrei ist. Auch, wenn man einen Hund aus dem Tierheim übernimmt ist das erste Jahr steuerfrei.
Aber viele machen es sich einfach als Pflegestelle: 1 Jahr von den Kosten befreit. Danach übernimmt das Tierheim das Tier wieder und dann kann es wieder zurück zur Pflegefamilie.

Hi,

. Eine dauerhafte Befreiung

durch einfaches Vorzeigen eines Pflegevertrages würde dem
Betrug Tür und Tor öffnen.

Fändest Du das in diesem Fall wirklich soo schlimm?
Gruß
M.

Eine dauerhafte Befreiung

durch einfaches Vorzeigen eines Pflegevertrages würde dem
Betrug Tür und Tor öffnen.

Fändest Du das in diesem Fall wirklich soo schlimm?

Ja, das fände ich. Es würde nämlich auf die Tierschutzorganisationen zurückfallen, die ja bei dem Betrug Hilfestellung leisten müssten. Ich habe das schon mehrfach mitbekommen, dass jemand, der einen Hund erstmal als Pflegestelle aufnimmt (aber mit der eindeutigen Absicht, ihn zu behalten, falls alles klappt), den Schutzvertrag dann immer weiter hinauszögert, damit die Tierschutzorga schön weiter die Tierarztkosten zahlen muss und die Hundesteuer nicht anfällt, obwohl der Hund praktisch der eigene ist.

U.a. da ich mit einer Finanzbeamtin verheiratet bin, halte ich solche Betrügereien für asozial, egal welcher angeblich gemeinnützige Aspekt hier vorgeschoben wird. Bei Steuern und bei Versicherungen haben die „Kunden“ anscheinend keinerlei Unrechtsbewusstsein und allerlei Kleinigkeiten gelten als Kavaliersdelikte. Dass sich das summiert und letztlich alle darunter leiden müssen, ist den stolzen Mini-Hinterziehern irgendwie nicht bewusst.

Gruß,

Myriam

Hallo,

Bei Steuern und

bei Versicherungen haben die „Kunden“ anscheinend keinerlei
Unrechtsbewusstsein und allerlei Kleinigkeiten gelten als
Kavaliersdelikte. Dass sich das summiert und letztlich alle
darunter leiden müssen, ist den stolzen Mini-Hinterziehern
irgendwie nicht bewusst.

Könntest Du mir jetzt noch sagen wer unter Hundesteuerhinterziehung leidet?

Dass mit den Tierschutzvereinskosten finde ich natürlich auch nicht gut, aber hier machen die sowas gar nicht…muss wohl unterschiedlichste Vorgehensweisen geben.

Gruß
M. (die sich mal anbot Notmeerschweinchen zu beherbergen und die dann nicht bekam weil sie angeblich zu weit weg wohnte um genug kontrolliert zu werden *kopfschüttel*, bezahlen hätte sie dafür auch noch sollen!)

Könntest Du mir jetzt noch sagen wer unter
Hundesteuerhinterziehung leidet?

Die Gemeinden haben ein Budget an erwarteten Einnahmen durch Hundesteuer. Wenn dieses Budget aufgrund von Hinterziehung nicht erreicht wird, dann steht der Gemeinde weniger Geld zur Verfügung. Das hat i.d.R. nicht nur zur Folge, dass sich der Bürgermeister keinen neuen Ferrari als Dienstwagen gönnt, sondern auch dass die Gemeinde für Dinge kein Geld hat, von denen die Bürger profitieren würden.

M. (die sich mal anbot Notmeerschweinchen zu beherbergen und
die dann nicht bekam weil sie angeblich zu weit weg wohnte um
genug kontrolliert zu werden *kopfschüttel*, bezahlen hätte
sie dafür auch noch sollen!)

Warum Du bezahlen solltest, ist mir nicht klar. Zu der anderen Sache: ein Hilfsangebot an eine Tierschutzorganisation ist im besten Falle genau das: ein Angebot, ohne Gegenleistung etwas zu tun. Man bekommt dafür nichts außer einem guten Gefühl. Überraschenderweise werfen einem die Tierschutzorgas aber die Viecher nicht hinterher, denn sie müssen erreichbar sein, kontrolliert werden, sollten sich selbst um die Vermittlung bemühen, idealerweise bereit sein nicht jedes Pillepalle an den Verein weiter zu berechnen (ich könnte da Sachen erzählen).

Leider haben viele Leute (ich nehme Dich ausdrücklich aus) ein gewisses Anspruchsdenken und glauben, „nur“ weil sie ein Pflegetier beherbergen, würde ihnen andauernder Dank und finanzielle Zuwendung geschuldet. Es gibt genug Leute, die dann ihre eigenen Tiere auf Tierschutzkosten mit durchfüttern usw.

Gruß,

Myriam

Mich irritiert daß jetzt auf die Steuer hier geklagt wird.
Gut das hört sich doof an aber wenn ich meine Steuer nicht zahle klagt der Staat auch.
Was für mich aber viel schlimmer ist…
es gibt das Tierschutzgesetz.
Dort steht:
Wer ein Wirbeltier für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, will bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr.1 beizufügen.

(2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn

  1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen;

  2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat,

  3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen und

Stellt sich mir die Frage ob hier die zuständige Behörde informiert war und ob obige Sachkunde nachgewiesen wurde.
Dies gilt im Übrigen rein Sachlich gesehen für jede Pflegestelle!
Auch wenn jemand privat einen Hund im Urlaub betreut.
Derzeit wird hier nur ein großes Auge zugedrückt.
Gruß Steffen

Dies gilt im Übrigen rein Sachlich gesehen für jede
Pflegestelle!
Auch wenn jemand privat einen Hund im Urlaub betreut.
Derzeit wird hier nur ein großes Auge zugedrückt.

Korrekt, aber der Spaß ist bald vorbei. Hier in der Gegend hat ein TSV geklagt, weil der Amtsvet den Sachkundenachweis nach §11 von jeder Pflegestelle verlangt hat - und verloren.

„Mein“ Verein steht bereits in Kontakt mit dem Amtsvet, der die Genehmigungen erteilen wird und die Sache ist in der Mache. Eine gute Entwicklung, wie ich finde. Obwohl ich dem privaten und Auslandstierschutz positiv gegenüber stehe, artet die Sache doch viel zu schnell in planloses „Helfen“ ohne Sinn und Verstand aus.

Gruß,

Myriam

Hallo Steffen,

ich glaube, Du subsumierst die Pflegestellen unter den Tierheimen. Das trifft aber nicht zu, eine Pflegestelle ist etwas anderes als ein Tierheim. Würde es zutreffen, so dürfte ich z.B. für die Zeit meines Urlaubs, seien es auch nur 2 Tage, meinen Hund keinem Nachbarn anvertrauen.

Gruss

Iru

Hi Myriam
bin heute nicht ganz fit.
Daher verzeih meine doofe Nachfrage.
Auf Deutsch: Die Richter verlangen von jeder Pflegestelle §11?

LG
Steffen(Migräne ist Scheiße)

Hi Iru
Im Gegenteil
eine Pflegestelle ist etwas viel übleres als ein Tierheim,
Im Tierheim hat der Leiter und mind. ein Angestellter einen Tierpflegernachweis zu erbringen und damit Ahnung von dem was er tut.
Wenn eine Pflegestelle keine Ahnung hat was vorkommt dann ist diese Rechtswidrig. Das sagt das Tierschutzgesetz aus.
Wer Tiere schützen will kann nicht das Recht nach seinen Ansichten biegen damit es irgendwie passt.

Und wenn du einen Hund für deinen Nachbar betreust, ist das zwar Nachbarschaftshilfe aber es ist gegen das Tierschutzgesetz wenn man es hart auslegt. Daher sind aus meiner Sicht z.B. Housekeeper die Professionell dabei auch Hunde betreuen Gesetzwidrig da sie keinen §11 haben. Sie betreuen Professionell gegen Geld ein Haus mit Hund. Damit impliziert also die Betreuung eines Wirbeltieres gegen Geld. Ohne Sachkunde eigentlich Gesetzwidrig.

Wenn wir über Tiertransporte, Jäger und Pelzfarmen wettern sollten wir vor der eigenen Haustüre anfangen zu kehren und dort erstmal für Ordnung sorgen. Jedes Tier hat das Recht auf Schutz, egal wann und wo es betreut wird

Nebenbei: Aktueller Fall. Pro Animale muss den Hof in Hornberg im Schwarzwald schließen da keine Tierpfleger eingestellt waren.
D.h. keiner hatte den nötigen Sachkundenachweis auf dem Hof.
Jetzt leiden die Tiere weil jeder sein Tierschutzgesetz macht und meint es wird schon passen. Entweder Tierschutz komplett nach den aufgestellten Regel oder wir fangen erst gar nicht an

Steffen

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Auf Deutsch: Die Richter verlangen von jeder Pflegestelle §11?

Habe den Paragraphen vertauscht. Die Richter bzw. der Amtsvet verlangen von jeder Pflegestelle des privaten Tierschutzvereines diesen speziellen Sachkundenachweis (also nicht den für Hundehalter, sondern den anderen). Für Urlaubspflege für den Nachbarshund gilt das wohl noch nicht.

*kühles, feuchtes Handtuch aufleg*

Myriam

Hallo,
das fände ich eine Superidee…Kennt sich niemand mit Petitionen aus ? Könnte man dafür nicht versuchen eine ins Leben zu rufen ?
Grüße
Margit

Hi Myriam,
das feuchte Tuch nützte nix, dafür eine hohe Dosis Tramadol(danach wach ich immer auf… soll anscheinend Betäubend wirken… TsTsTs)

Aber die erste Aussage ist wichtig. Endlich.
Doch wenn ich Nachbarshund betreue… und dafür Geld bekomme…
wenn du es ganz krass siehst ist es ein Elferspiel, und ein Schwarzarbeitsspiel noch dazu.

Ja ich weiss… ich seh es eng aber… wir leben in Deutschland und da wird so geurteilt.

Steffen(der langsam aufwacht)

Hallo Steffen,

hier mal ein Urteil eines Gerichtes zu Pflegestellen:

"Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 09.01.2003 (Az.: 4 K 1696/02) das Begehren eines Klägers, ihm die von der Stadt Stuttgart versagte Erlaubnis zu erteilen, in einer tierheimähnlichen Einrichtung auf seinem Anwesen maximal 5 Hunde zu halten, abgelehnt. Die notwendige Sachkunde sei von ihm nicht nachgewiesen worden.

Der Kläger ist Eigentümer eines Anwesens in Stuttgart. Im Mai 2001 fand durch die Stadt Stuttgart eine Überprüfung der Hundehaltung des Klägers statt. Im Zuge der Überprüfung wurde festgestellt, dass sich in einem Kellerraum des Anwesens 5 Pflegehunde befanden. Deren Beschlagnahme wurde angeordnet. Wegen der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme ist ein weiteres Verfahren beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig, in welchem demnächst entschieden wird.

In einem Schreiben der Beklagten wurde der Kläger darauf hingewiesen, dass er für die Aufnahme von Pflegehunden eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz benötige. Daraufhin beantragte der Kläger die Erlaubnis, eine tierheimähnliche Einrichtung in seinem Haus und Garten zu betreiben. Die Stadt Stuttgart hat im August 2001 den Antrag des Klägers zum Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung abgelehnt und ihm ab sofort untersagt,
Tiere für andere in Pflege zu nehmen. Außerdem wurde ihm untersagt, mehr als einen eigenen Hund gleichzeitig zu halten.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts führte aus:

Der Kläger betreibe eine tierheimähnliche Einrichtung nach § 11 des Tierschutzgesetzes, wofür er eine Erlaubnis benötige. Er wolle nach seinen Angaben alten Tieren eine Heimat geben; er wolle aber auch Hunde von Dritten, etwa während deren Urlaubsabwesenheit, vorübergehend in Pension nehmen. Eine solche Hundehaltung sei ihrem Wesen nach nicht mit einer privaten Hundehaltung zu vergleichen. Vielmehr übernehme der Kläger gerade auch mit einer nur vorübergehenden Pensionshaltung umfassende Betreuungs- und Obhutspflichten über die Hunde, wie dies auch bei Tierheimen punktuell der Fall sei.

Der Kläger habe bislang trotz entsprechender Hinweise keine Nachweise vorgelegt, woraus er eine Sachkunde für die begehrte Tätigkeit herleiten könne. Soweit er sich auf das Zeugnis des Übungsleiters eines Hundesportvereins oder seine Tätigkeit als Vorsitzender eines Tierschutzvereins berufe, belege dies keine Sachkunde. Auch die Schreiben mehrerer Stuttgarter Bürger, die dem Kläger einen sachgerechten Umgang mit seinen und teilweisen ihren Hunden, die sie ihm überlassen hätten, bescheinigten, könnten den geforderten Sachkundenachweis nicht ersetzen. Der Kläger könne auch nicht einwenden, dass sich die Stadt Stuttgart durch ein Fachgespräch von seiner Sachkunde habe überzeugen können. Denn nur auf der Grundlage von Nachweisen könne die Behörde gegebenenfalls ergänzend oder erläuternd die geltend gemachte Sachkunde in einem Fachgespräch überprüfen.

Habe die Stadt Stuttgart danach dem Kläger die beantragte Erlaubnis zum Betreiben einer tierheimähnlichen Einrichtung zu Recht nicht erteilt, sei dem Kläger auf der Grundlage des § 11 TierSchG auch zutreffend untersagt worden, Hunde in Pflege zu nehmen.
Dagegen sei das Verbot, mehr als einen eigenen Hund gleichzeitig zu halten, rechtswidrig und daher aufzuheben. Den angefochtenen Bescheiden könne nicht entnommen werden, weshalb der Kläger aus Gründen des Tierschutzes nur einen einzigen eigenen Hund halten dürfe.

Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zu beantragen. "

Hinzuzufügen wäre m. E. aber, dass auch das VG von einer tierheimähnlichen Einrichtung spricht. Die Pflegestellen die ich kenne, sind Personen, die zu ihrem eigenen Hund noch einen zweiten halten, einen Tierheimhund aus südlichen Ländern. Diese Pflegestellen sind selbst sehr weit gefasst mit einem Tierheim nicht zu vergleichen. Bevor aber jemand einen Pflegehund anvertraut bekommt, wird überprüft, ob er eine artgerechte Haltung sicherstellen kann.
Ich halte es für ausgeschlossen, dass diese Art der Pflege nach § 11 verboten werden kann. Allerdings: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

Gruss

Iru

1 Like

Hi Iru
ich kenne das Urteil da es mich damals in Stuttgart noch arbeitend indirekt betraf.(Der Mann war mir recht gut bekannt)

Die Frage ist an dieser Stelle aber, was passiert wenn dank mangelnder Sachkunde in der Pflegestelle ein Problem auftaucht.
Nur weil ich einen Hund habe heißt das nicht daß ich Sachkundig bin.

Um es klar zu stellen. Mir ist egal wer wieviele Hunde wo betreut.
Nur wenn Profis eine Sachkunde brauchen, warum sollen dann nicht alle eine brauchen?
Führerschein als Beispiel. Der Eine braucht ihn beruflich der Andere privat.

Nimm einen Hund der Leishmaniose hat. Ohne Sachkunde machst du evtl. Fehler die das Tier unnötig leiden lassen (§1TschG) verbietet es aber.
Usw. usw. usw.

Daher. Was spricht denn dagegen von jedem der es machen will eine Sachkunde zu verlangen?
Wenn er Tiere liebt wird der die Prüfung machen und damit mit dem Tier auseinandersetzen. Was ich sehr gut fände.
Gleiches wünsche ich mir nicht nur im Zuge der IHK Brandenburg beim Hundetrainer sondern in ganz Deutschland für diese „Berufsgruppe“.
Ich brauch für jeden Sch… einen Nachweis meiner Fähigkeit. Nur nicht für Lebewesen. (Ok Pflegeberufe mal ausgenommen)
Steffen

Hallo Steffen,

ich denke, wir schwimmen beide auf einer Wellenlänge. Ich sehe kaum einen Unterschied zwischen dem Halter des eigenen Hundes und einer Pflegestelle. Eine Sachkundeprüfung bzw. einen Sachkundenachweis von allen zu verlangen halte ich für undurchführbar und würde letztlich dazu führen, dass unsere Tierheime noch voller werden. Wenn ich mir vostelle, dass mir meine Hunde - wegen meiner fehlender Sachkundeprüfung - weggenommen würden und ihr Leben in einem Tierheim verbringen müssten, es würde ihnen das Herz brechen.
Nebenher: Im Tierschutz bin ich aktiv und habe schon einige Hunde an Pflegestellen vermittelt, die ansonsten elende zugrunde gegangen wären.

Gruss

Iru

Iru
ich will niemand etwas wegnehmen!!! Noch verbieten.
Nur du schaffst beim Staat. Wer macht Gesetze und wozu?
Damit man sie einhält und durchführt.
Und wenn ein Tierschutzverein wie der Deutsche Tierschutzbund will daß es Pflegestellen gibt, warum verpflichtet er dann nicht die Leute zu einem Seminar in der Tierschutzakademie. Muss ja keine Sachkundeprüfung wie für die Profis sein(Kleiner Waffenschein, Großer Waffenschein als Beispiel)
Aber daß zumindest das Wissen vermittelt wird das man braucht… Das wär kein Aufwand sondern angewandter Tierschutz

LG
Steffen(nimm mir meine Meinung nicht krumm… mir gehts um Tiere und ich seh das Elend das durch unsachgemäße Haltung entsteht)