Hundeerlaubnis entzogen

Hallo ihr Lieben!

In einer Stellungnahme an den Mieterschutz hat unser Vermieter mitgeteilt, dass er ab sofort die Einwilligung zur Hundehaltung entzieht, weil der Hund den ganzen tag ohne Aufsicht in der Wohnung eingeschlossen sei.
Mal abgesehen davon, dass er das definitiv nicht ist, kann einem wirklich aus so einem Grund die Erlaubnis zur Hundehaltung in der Wohnung entzogen werden?
Ich meine, wäre eine Beanstandung nicht Sache des Tierschutzvereines?
Muss man, nur weil ein Hund gross ist, eine Wohnung zwingend dauerhaft lüften? Der dünstet doch auch nicht mehr aus als ein Mensch.
Desweiteren wirft er uns so einiges vor, was nicht stimmt.
Dazu kommt aber evt. noch ein extra Posting.
Kann uns eigentlich die Wohnung gekündigt werden, wenn wir uns nicht an das Verbot halten?
Ich bin wie gesagt abgesehen von Arztterminen den ganzen Tag über zu Hause, die Terrassentür ist fast ständig geöffnet, der Hund kann also zwischen draussen und drinnen wechseln. Zudem nehmen wir ihn abends mit, wenn wir Bekannte besuchen. Nur bei Einkaufen ist der Hund alleine zu Hause. Deshalb sehe ich dieses nachträgliche Hundeverbot nicht ein, ich kann doch nicht den Hund weggeben, bis das geklärt ist, oder?
Der Vermieter will uns damit übrigens wohl aus der Wohnung ekeln, nachdem wir ihm etwa sunbequem geworden sind. Um die Hundehaltung gehts da direkt gar nicht, so meine Vermutung.
Der ganze Streit (es geht ja um noch so einige Punkte) macht mir psychisch übrigens sehr zu schaffen. Kann man da nicht irgendwie einen Riegel vorschieben, damit solche und anderen unwahre Behauptungen in Zukunft nicht mehr in den Raum gestellt werden?
Wir werden natürlich über den Mieterschutz weiterhin „diskutieren“ mit dem Vermieter, aber mir geht das schon ziemlich an die Substanz.
Ich bin übrigens auch schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung, aber gerade mit Hund…*seufz*

Liebe Grüsse
Bine *die sich fragt wo das noch enden soll*

Hallo,
zu Deinem Problem habe ich folgendes gefunden:

Der Vermieter kann seine Zustimmung auch dadurch ausdrücken, daß er längere Zeit einen Hund stillschweigend duldet. Hat der Vermieter (ausdrücklich oder stillschweigend) der Hundehaltung zugestimmt, so kann er seine Zustimmung nicht ohne Grund wieder zurücknehmen. Denn der Vermieter muß berücksichtigen, daß der Mieter das Tier inzwischen liebgewonnen hat (LG Essen WM 86, 117; LG Mannheim MDR 62, 989; AG Bonn WM 87, 213; AG Hamburg-Harburg WM 83, 236).

Das gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag steht; „Der Vermieter kann seine Zustimmung zur Tierhaltung jederzeit widerrufen," Auch in diesem Fall braucht er triftige Gründe, wenn er nach längerer Zeit plötzlich vom Mieter verlangt, daß der seinen Hund abschafft. Die Haltung eines Bullterriers ist ein triftiger Grund (LG Nürnberg-Fürth WM 91, 93). Ist das Tier friedlich und ruhig, dann ist in der Regel kein triftiger Grund gegeben, und der Mieter kann den Hund behalten (LG Frankfürt WM 60, 135; AG Köln WM 80, 85; LG Hamburg MDR 62, 656). Ein triftiger Grund liegt nicht schon dann vor, wenn der Hund gelegentlich bellt. In einem größeren Mietshaus mit einer Vielzahl von Mietparteien und bei 3 - 4 genehmigten Hundehaltungen sowie einer größeren Zahl von Kleintierhaltungen gehört es zur hausüblichen Geräuschkulisse, wenn tagsüber hin und wieder Hundegebell oder Vogelgezwitscher aus einer Wohnung kommt (AG Hamburg-Wandsbek WM 91, 94; AG Frankfurt WM 78, 127). Der Vermieter ist aber zum Widerrufberechtigt, wenn ein Hund wiederholt das Treppenhaus verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt (AG Hamburg-Altona WM 89, 624).

Grüße
Michael

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Hallo Michael!

Erstmal danke!

Also kann unser Vermieter die Hundehaltung nicht verbieten, wenn ich das so richtig sehe.
Es steht ausdrücklich im Mietvertrag, dass die Hundehaltung erlaubt ist.
Mein Hund bellt nur, wenn er was im Garten hört, und ist still, wenn ich es ihm sage. das sind vielleicht zwei, drei laute Wuff, und fertig. Die Nachbarn stört das überhaupt nicht, die mögen den Hund, die Mietmieter stört es ebenfalls nicht.
Wenn wir heimkommen, jault der Hund ein paar Minuten vor Freude, egal, wie lange man weg war, aber das ist dann auch vorbei und lässt sich leider nicht „abstellen“.

Der Vermieter ist aber zum
Widerrufberechtigt, wenn ein Hund wiederholt das Treppenhaus
verunreinigt und in fremde Wohnungen eindringt (AG
Hamburg-Altona WM 89, 624).

Das passiert sowieso nicht.

Denn bin ich schonmal ein Stückchen beruhigt. So hatte ich es auch in Erinnerung, aber man weiss ja nie, was es da an Spitzfindigkeiten gibt.

Liebe Grüsse
Bine

Hi!

In einer Stellungnahme an den Mieterschutz hat unser Vermieter
mitgeteilt, dass er ab sofort die Einwilligung zur
Hundehaltung entzieht, weil der Hund den ganzen tag ohne
Aufsicht in der Wohnung eingeschlossen sei.
Mal abgesehen davon, dass er das definitiv nicht ist, kann
einem wirklich aus so einem Grund die Erlaubnis zur
Hundehaltung in der Wohnung entzogen werden?

Wie schon geschreiben geht es nicht ohne Grund, daher kommen ja die Unterstellungen des Vermieters, da er das vermutlich auch weiß!
Also bleib ganz locker, den wenn er nichts beweisen kann wird er auch nicht klagen oder sonstwas. Behandel deinen Vermieter wie einen Hund ;o)) Laß ihn sich mal austoben und danach ist Ruhe ;o))))

Abgesehen davon ist es fraglich, ob du dir ne andere Wohnung suchen solltest, denn wer sagt dir, daß du nen besseren Vermieter erwischt??? Jetzt klärst du gerade die Fronten mit dem jetzigen Vermieter und wenn ds geschehen ist ist üblicher Weise Ruhe!

Muss man, nur weil ein Hund gross ist, eine Wohnung zwingend
dauerhaft lüften? Der dünstet doch auch nicht mehr aus als ein
Mensch.

Du mußt mit Sicherheit mehr lüften bei einem Hund (sonst stinkts ja schon irgendwann ;o)) aber den ganzen Tag ist Blödsinn…

Desweiteren wirft er uns so einiges vor, was nicht stimmt.
Dazu kommt aber evt. noch ein extra Posting.
Kann uns eigentlich die Wohnung gekündigt werden, wenn wir uns
nicht an das Verbot halten?

Rein theoretisch kann er das natürlich machen, aber wie auch mein Vorredner schon sagte hat er kein Recht die Hundehaltung zu verbieten, also wird er das nicht tun…

Ich bin wie gesagt abgesehen von Arztterminen den ganzen Tag
über zu Hause, die Terrassentür ist fast ständig geöffnet, der
Hund kann also zwischen draussen und drinnen wechseln. Zudem
nehmen wir ihn abends mit, wenn wir Bekannte besuchen. Nur bei
Einkaufen ist der Hund alleine zu Hause. Deshalb sehe ich
dieses nachträgliche Hundeverbot nicht ein, ich kann doch
nicht den Hund weggeben, bis das geklärt ist, oder?

Blödsinn!! Leb weiter wie bisher und keep cool

Der Vermieter will uns damit übrigens wohl aus der Wohnung
ekeln, nachdem wir ihm etwa sunbequem geworden sind. Um die
Hundehaltung gehts da direkt gar nicht, so meine Vermutung.
Der ganze Streit (es geht ja um noch so einige Punkte) macht
mir psychisch übrigens sehr zu schaffen. Kann man da nicht
irgendwie einen Riegel vorschieben, damit solche und anderen
unwahre Behauptungen in Zukunft nicht mehr in den Raum
gestellt werden?

Du kannst diese Behauptungen erst verhindern, wenn es in den Bereich Verleumdung geht. Wenn dies der Fall werden sollte kannst du antürlich strafrechtlich gegen ihn vorgehen, aber das sollte eindeutig nur im Notfall passieren. Ansonsten nimms dir halt nicht so zu Herzen - gibt halt nicht nur gute Menschen wie mich ;o)))

Wir werden natürlich über den Mieterschutz weiterhin
„diskutieren“ mit dem Vermieter, aber mir geht das schon
ziemlich an die Substanz.
Ich bin übrigens auch schon auf der Suche nach einer neuen
Wohnung, aber gerade mit Hund…*seufz*

Im Frankfurter Raum könnt ich dir glatt was empfehlen ;o))

Bernd

Hallo Michael!

Hallo

Erstmal danke!

Also kann unser Vermieter die Hundehaltung nicht verbieten,
wenn ich das so richtig sehe.
Es steht ausdrücklich im Mietvertrag, dass die Hundehaltung
erlaubt ist.

Vertrag ist Vertrag und kann sowieso nicht einseitig geändert werden.

Grüße
Michael

Hallo Bernd!

Danke auch für Deine Antwort! :smile:

Also bleib ganz locker, den wenn er nichts beweisen kann wird
er auch nicht klagen oder sonstwas. Behandel deinen Vermieter
wie einen Hund ;o)) Laß ihn sich mal austoben und danach ist
Ruhe ;o))))

Naja, wenns so einfach wäre! Der Hund ist nur ein Teil. Der Vermieter hat in seinem Schreiben so einige Unwahrheiten beschrieben und weigert sich, Mängel am Haus auszubessern. Mit dem Hundeverbot will er uns nur aus der Wohnung haben.

Abgesehen davon ist es fraglich, ob du dir ne andere Wohnung
suchen solltest, denn wer sagt dir, daß du nen besseren
Vermieter erwischt??? Jetzt klärst du gerade die Fronten mit
dem jetzigen Vermieter und wenn ds geschehen ist ist üblicher
Weise Ruhe!

Wenn ich sicher sein könnte, dass dann Ruhe ist, wäre es ja bestens, dann würde ich auch in der Wohnung bleiben, zumal ich in etwa einem jahr sowieso woanders hinziehen möchte. Aber hier sind Mängel, die teilweise auch gesundheitsgefährdend sind (Schimmel, abbrückelnder Balkon über unserer Terrasse), und die der Vermieter nicht beseitigt. Die kann ich so einfach nicht hinnehmen. Und der wird sich auch weiterhin weigern, da was zu tun. Klar, kostet einen Haufen Geld.
Andererseits hast Du mit dem neuen Vermieter natürlich auch recht, wer weiss, womit der uns an die Karre fahren will. Schlimmer kanns aber kaum werden, denke ich.

Du mußt mit Sicherheit mehr lüften bei einem Hund (sonst
stinkts ja schon irgendwann ;o)) aber den ganzen Tag ist
Blödsinn…

Ok, so lüften, dass die Wohnugn nicht nach Hund riecht, ist eh klar *g* Aber eben zwingend dauerhaft halte ich für Unsinn. Allein aus Heizkostengründen, jetzt im Sommer ist eh alles offen.

Rein theoretisch kann er das natürlich machen, aber wie auch
mein Vorredner schon sagte hat er kein Recht die Hundehaltung
zu verbieten, also wird er das nicht tun…

Ich hätte auch nicht gedacht, dass er so einen Brief schreiben würde…:wink:

Du kannst diese Behauptungen erst verhindern, wenn es in den
Bereich Verleumdung geht. Wenn dies der Fall werden sollte
kannst du antürlich strafrechtlich gegen ihn vorgehen, aber
das sollte eindeutig nur im Notfall passieren. Ansonsten nimms
dir halt nicht so zu Herzen - gibt halt nicht nur gute
Menschen wie mich ;o)))

Ab wann ist es denn Verleumdung?
Keep cool ist leicht gesagt, ich bin wirklich am rotieren deswegen. Das Ganze geht ja schon eine kleine Weile, und es kommt immer dicker. Und es belastet mich psychisch ziemlich, ich will schon gar nicht mehr ans Telefon gehen, der Vermieter könnte ja anrufen, oder er schmeisst wieder mal einen Beschwerdebrief in den Briefkasten. So langsam leide ich unter Verfolgungswahn. Mal ganz davon abgesehen, dass ich mich ziemlich beobachtet fühle, denn einige Dinge kann er nur wissen, wenn er in unsere Wohnung geguckt hat, und er weiss die eben. Bin da wohl etwas zartbesaitet.

Im Frankfurter Raum könnt ich dir glatt was empfehlen ;o))

Nee, da solls nicht so ganz hingehen *g* leider sind wir momentan örtlich gebunden.

Liebe Grüsse
Bine *die schon lange der meinung ist dass nur das eigene heim einigermassen angriffssicher ist*

Hi!

Hallo Bernd!

Danke auch für Deine Antwort! :smile:

kost 10 Mark ;o))

Also bleib ganz locker, den wenn er nichts beweisen kann wird
er auch nicht klagen oder sonstwas. Behandel deinen Vermieter
wie einen Hund ;o)) Laß ihn sich mal austoben und danach ist
Ruhe ;o))))

Naja, wenns so einfach wäre! Der Hund ist nur ein Teil. Der
Vermieter hat in seinem Schreiben so einige Unwahrheiten
beschrieben und weigert sich, Mängel am Haus auszubessern. Mit
dem Hundeverbot will er uns nur aus der Wohnung haben.

Solange er nichts beweisen kann (bei unwahrheiten etwas schwierig ;o)) würde ich das kurz schreiben und dann erst gar net mehr reagieren…

Abgesehen davon ist es fraglich, ob du dir ne andere Wohnung
suchen solltest, denn wer sagt dir, daß du nen besseren
Vermieter erwischt??? Jetzt klärst du gerade die Fronten mit
dem jetzigen Vermieter und wenn ds geschehen ist ist üblicher
Weise Ruhe!

Wenn ich sicher sein könnte, dass dann Ruhe ist, wäre es ja
bestens, dann würde ich auch in der Wohnung bleiben, zumal ich
in etwa einem jahr sowieso woanders hinziehen möchte. Aber
hier sind Mängel, die teilweise auch gesundheitsgefährdend
sind (Schimmel, abbrückelnder Balkon über unserer Terrasse),
und die der Vermieter nicht beseitigt. Die kann ich so einfach
nicht hinnehmen. Und der wird sich auch weiterhin weigern, da
was zu tun. Klar, kostet einen Haufen Geld.

Informiermal das Gesundheitsamt bzw. das Ordnungsamt! Die werden mit etwas Glück dem Typen etwas „nachhelfen“!

Andererseits hast Du mit dem neuen Vermieter natürlich auch
recht, wer weiss, womit der uns an die Karre fahren will.
Schlimmer kanns aber kaum werden, denke ich.

Naja, wenn du in einem Jahr sowieso umziehen willst… der Umzug mit Wohnungssuche dauert doch eh ein paar Monate udn verursacht nebenher noch ein paar Pfennig an Kosten…so schnell bekäme er dich eh net aus dem haus (von wegen Gericht mahlen langsam ;o))…

Du mußt mit Sicherheit mehr lüften bei einem Hund (sonst
stinkts ja schon irgendwann ;o)) aber den ganzen Tag ist
Blödsinn…

Ok, so lüften, dass die Wohnugn nicht nach Hund riecht, ist eh
klar *g* Aber eben zwingend dauerhaft halte ich für Unsinn.
Allein aus Heizkostengründen, jetzt im Sommer ist eh alles
offen.

Rein theoretisch kann er das natürlich machen, aber wie auch
mein Vorredner schon sagte hat er kein Recht die Hundehaltung
zu verbieten, also wird er das nicht tun…

Ich hätte auch nicht gedacht, dass er so einen Brief schreiben
würde…:wink:

Na, Briefe schreiben kann jeder Dorftrottel, doch vor Gericht würds ihn etwas Geld kosten und da werden solche Typen meist gaaanz kleinlaut ;o)))

Unsere Exvermieter haben zum Beispiel gaanz große Klappe gehabt und mit Klage gedroht, usw… nun sind wir seit einem Jahr da raus und keine Klage kommt (da sie das dann beweisen müßten ;o))
Sie haben jetzt noch unsere Kaution aber wir werden warten (bis 4 Jahre vorbei sind) um zu klagen, da die Deppen anscheinden nicht raffen, daß der kleine Teil der Ansprüche die berechtigt sind, dann verjähren ;o))) (unser Sparbuch bekommen wir eh, da es ja uns gehört und net verjähren kann sondern Zinsen bringt ;o)))

Wie du siehst… große Klappe haben sie alle, aber dein Hund bellt ja auch… und beißt net ;o)))

Du kannst diese Behauptungen erst verhindern, wenn es in den
Bereich Verleumdung geht. Wenn dies der Fall werden sollte
kannst du antürlich strafrechtlich gegen ihn vorgehen, aber
das sollte eindeutig nur im Notfall passieren. Ansonsten nimms
dir halt nicht so zu Herzen - gibt halt nicht nur gute
Menschen wie mich ;o)))

Ab wann ist es denn Verleumdung?

Gute Frage… da müßtest du schon genauer posten, was er alles vorwirft und Francesco wird dann schon antworten obs Verleumdung ist ;o)

Keep cool ist leicht gesagt, ich bin wirklich am rotieren
deswegen. Das Ganze geht ja schon eine kleine Weile, und es
kommt immer dicker. Und es belastet mich psychisch ziemlich,
ich will schon gar nicht mehr ans Telefon gehen, der Vermieter
könnte ja anrufen, oder er schmeisst wieder mal einen
Beschwerdebrief in den Briefkasten. So langsam leide ich unter
Verfolgungswahn. Mal ganz davon abgesehen, dass ich mich
ziemlich beobachtet fühle, denn einige Dinge kann er nur
wissen, wenn er in unsere Wohnung geguckt hat, und er weiss
die eben. Bin da wohl etwas zartbesaitet.

Du mußt halt lernen über sowas zu lachen statt es ernst zu nehmen… schwer aber net unmöglich ;o)

Im Frankfurter Raum könnt ich dir glatt was empfehlen ;o))

Nee, da solls nicht so ganz hingehen *g* leider sind wir
momentan örtlich gebunden.

Liebe Grüsse
Bine *die schon lange der meinung ist dass nur das eigene heim
einigermassen angriffssicher ist*

Deswegen haben wir jetzt auch seit einem Jahr ne eigene Wohnung (unser Vermieter war auch ein Schachkopf mit ner völlig geistig überforderten Frau ;o)))

Bernd

Schimmel?!
Hi!

Was sagt denn der Mieterbund zu dem Schimmel in Eurer Wohnung? Ich würde nach einer Frist von 14 Tagen die Miete mindern!

Bei Schimmel sind das schon mal ein paar Mark - meine Mutter hat seinerzeit die Miete komplett gestrichen (nach Absprache mit dem Mieterbund) - nach zwei Wochen kamen die Handwerker…

Hat zwar nix mit Deinem Hund zu tun, aber fiel mir halt auf…

Grüße
Guido

Hallo Guido!

Was sagt denn der Mieterbund zu dem Schimmel in Eurer Wohnung?
Ich würde nach einer Frist von 14 Tagen die Miete mindern!

Frist war gesetzt, der vermieter hat eben die genannte Stellungnahme geschrieben, in der er angeblich aufgrund der Umstände (weil wir ihm das Leben ja so schwer machen) die Frist nciht einhalten kann. Danach ist er mal eben schön 3 Wochen in den Urlaub getigert.
Am Schimmel gibt er unserem Lüftverhalten die Schuld. Wir hatten zwar im Brief vom Mieterschutz angegeben, dass der vom Keller hochzieht, wenn es feucht ist (da kann er angeblich nix machen), aber er geht nur darauf ein, dass bei uns ständig Fenster und Rolläden geschlossen wären. Wir sind zwar nicht die Meisterlüfter, aber in unserem eigenen Mief versauern tun wir garantiert auch nicht, zumal er ja nicht weiss, ob wir nicht mehrmals täglich den Rolladen hochziehen und dann Stosslüften. Und weilw ir die Wäsche in der Wohnung trocknen (Terrasse geht nur wenns nicht feucht von oben kommt, ausserdem droht da „Steinschlag“, weil die Kante abbröckelt, Trockenkeller ist schimmlig und mieft). Mich wüder es allerdings sehr wundern, wenn der Schimmel durch unser Lüftverhalten und die Wäsche alleine kommt, denn beim Vormieter hats auch geschimmelt…

Hat zwar nix mit Deinem Hund zu tun, aber fiel mir halt auf…

Trotzdem danke :smile:
Ich sag ja, da sind einige Punkte, nur versucht er halt, uns über den Hund entweder rauszuekeln oder uns einen Schlag zu versetzen. Dass der ins Wasser geht, damit hat er wohl nicht gerechnet *g*

Liebe Grüsse
Bine :smile: