Hallo, liebe Rechtsgelehrten,
Hier eine Frage, wie sie im wahren Leben vorkommen könnte:
Eine Reihenhaussiedlung mit je 7 Häusern pro Reihe.
Drei Häuslebesitzer haben je einen Hund.
Der Häuslebesitzer, nehmen wir an der genau in der Mitte wohnt, fühlt sich durch das bellen der drei Hunde im 15 Minuten Takt gestört.
Jeder Hund für sich genommen würde vielleicht 20-30 Minuten insgesamt am Tag bellen.
Somit würden die Hunde gemeinsam am Tag 1-1,5 Stunden bellen. (Durchaus auch mehr)
Müsste der Hauseigentümer in der Mitte den Lärm hinnehmen oder nicht?
Müsste er gegen jeden eine Unterlassungsklage erheben (jeder Hund darf lt. OLG Hamm ja 30 Minuten pro Tag bellen), oder gelten in Reihenhaussiedlungen doch andere Regelungen?
vielen Dank schon vorab fürs Antworten.
Grüße
Ayse