man stelle sich vor: Das Haus bzw. Grundstück von Frau X. grenzt an einem öffentlichen Gehweg . Auf diesem Gehweg an einem Baum lassen diverse Hundehalter die Hunde ihre Häufchen machen ohne sich danach darum zu kümmern. Was kann Frau X. tun? Muss sie sich das gefallen lassen? Es sieht wirklich unmöglich aus.
das ordnungsamt der gemeinde einschalten, denn viele Gemeinden verhängen bereits Bussgelder für derartige Verschmutzungen.
Im weiteren könnten auch Unterlassungsansprüche gegen die verursache bestehen, dann müsste aber jeder einzeln verklagt werden.
man stelle sich vor: Das Haus bzw. Grundstück von Frau X.
grenzt an einem öffentlichen Gehweg . Auf diesem Gehweg an
einem Baum lassen diverse Hundehalter die Hunde ihre Häufchen
machen ohne sich danach darum zu kümmern. Was kann Frau X.
tun? Muss sie sich das gefallen lassen? Es sieht wirklich
unmöglich aus.
für sowas ist normalerweise das ordnungsamt zuständig. dieses gibt entsprechende verordnungen heraus. hält sich jemand nicht daran, kann das als ordnungswidrigkeit angezeigt werden und wird evtl. mit einer geldbuße geahndet.
tun? Muss sie sich das gefallen lassen? Es sieht wirklich
unmöglich aus.
Hallo,
mein ehemaliger Nachbar, ein Schrank von einem Kerl ( und nebenbei eigentlich friedlich und sehr angenehm), neigte dazu, diese Leute auf frischer Tat zu ertappen, sich ein kleines Schäufelchen zu nehmen, und die Scheiße den Leuten hinterher zu schleudern.
Das klappte ganz wunderbar, und zog komischerweise auch keine Konsequenzen für ihn nachsich!
Ich finde das, wenn man denn ein Schrank von einem Kerl wäre, eine wunderbare Lösung, mit laganhaltemdem Effekt.
Ich finde das, wenn man denn ein Schrank von einem Kerl wäre,
eine wunderbare Lösung, mit laganhaltemdem Effekt.
den Hundehaltern kräftig ein paar auf´s Maul zu hauen hätte sicher einen noch länger anhaltenden Effekt und wäre Deiner Ansicht nach daher dann noch besser?
Hier stellt jemand eine Frage nach der Rechtslage und Du empfiehlst Selbstjustiz. Na klasse…
Ist das Deine grundsätzliche Art und Weise Probleme anzugehen?
Ist das Deine grundsätzliche Art und Weise Probleme anzugehen?
S.J.
Hallo,
erstmal habe ich erzählt, was mein früherer Nachbar gemacht hat.
Zweitens finde ich die Idee wirklich köstlich und effektiv.
Drittens meine ICH, das jemand, der unseren Finanzminister in seiner Vika mit der Stasi vergleicht, doch bitte sich nicht über rechtmäßigkeit und selbstjustiz auslassen sollte!
Zweitens finde ich die Idee wirklich köstlich und effektiv.
Aber da wir hier im Rechtsbrett sind, sollten wir uns weniger auf das Köstliche, sondern mehr auf das Rechtliche konzentrieren, um dann festzustellen, dass das Bewerfen einer anderen Person mit Scheiße ein rechtswidriger Angriff ist, gegen den man durchaus Notwehr geltend machen kann (ich bin zwar kein „Schrank von einem Mann“, aber durchaus in der Lage, Schränke zu zerlegen) Nebenher wären auch noch strafrechtlichen Folgen für den Kotwerfer (ohne jetzt in den Kommentar zu schauen, könnte es meiner Auffassung nach als KV gewertet werden).
Nein, die einzig richtige Möglichkeit wäre, das Ordnungsamt einzuschalten und ggf. die Täter mittels Foto beweissicher festzuhalten.
Man muss kein Schrank sein …
… um die Hinterlassenschaft aufzuheben (behandschuht, versteht sich) und sie dem Hundehalter mit der freundlichen Bemerkung „Sie haben da was verloren!“ in die Hand zu drücken.
Frau kann aber auch versuchen bei der Stadt einen Tütchenständer und einen Hundeeimer an diese Stelle bringen zu lassen.
mein Favorit.
Damit währe Frauvielleicht mehr geholfen und die Hinterlassenschaften würden verschwinden.
Alternativ kann Frau selbst zur Schippe greifen oder Tütchen verteilen als Aktion mit der Hoffnung auf Besserung, das ist zwar alles unjuristisch aber dafür realistisch.
Und dann gibt es noch zum Schmunelz unser Nachbar hat schachlikspieße mit nicht kack Flaggen gebastelt und in die Häufchen gespießt, wirkt auch und ist 100% legal und folgenfrei.
Zur Selbstjustitz kann ich nur sagen, gerade vor kurzen wurde ich angepflaumt ich hätte Häufchen nicht weggepack,t hatt ich aber nur eben nur unser Häufchen nicht das daneben. Muß ich ja auch nicht:wink:
Würde mir da was hinterhergeworfen würden wir uns mit einem gaaaaanz guten Anwalt vor Gericht treffen. Dann iss es aber vorbei mit schmunzeln.
Die Frage ist doch: War das hundekackenlassen nicht schon ein
rechtswidriger Angriff? Aber sicher.
Aha? So ähnlich wie falsch Parken zum Beispiel? Worin genau besteht denn Deiner Meinung nach der Angriff auf den Werfer?
Insofern ist mit Scheißeschmeißen Notwehr.
Und wo siehst Du die Gegenwärtigkeit, wenn doch der angebliche Täter grad am weggehen ist?
Lies doch mal das, was Du zu kennen glaubst: http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
Und wenn Du jetzt glaubst, Nothilfe käme dann ja alternativ in Frage: Nothilfe zu Gunsten des Staates ist grundsätzlich unzulässig.
War das hundekackenlassen nicht schon ein rechtswidriger Angriff?
nur dann, wenn der Hundehalter den Hund willentlich genau dort auf dem Privatgrund kacken lässt. Hockt der Hund sich einfach hin ohne Zutun des Herrchens, ist das keine von menschlichem Willen gesteuerte Aktion und man könnte bestenfalls eine Notstandshandlung nach BGB geltend machen. Aber selbst wenn das ein von menschlichem Willen gesteuerter Angriff wäre, wenn das Häufchen dort liegt, dann ist der Angriff vorbei und aus ist’s mit der Notwehr. Allerdings könnte man eine GoA denken, aber ich hab jetzt keine Lust, die auch noch durchzuprüfen.
Ein Anruf bei dem OA wäre in jedem Fall am wenigsten arbeitsintensiv und man müsste sich keinen Kopf über die Rechtmäßigkeit von Notwehr- oder Notstandshandlungen machen. Wäre mir viel zu mühselig für ein bisschen Hundekacke.
die GoA bezieht sich nicht auf das Werfen, sondern auf das kostenpflichtige Entfernen der Hundekacke aus öffentlichem Raum (da das Liegenlassen der Kacke ordnungswidriges Handlen darstellt, kann eine GoA auch bei entgegenstehendem Willen des Geschäftsherrn stattfinden). Für das Kackehinterherwerfen gibt es keine Rechtfertigung.
Ich hab aber immer noch keine Lust, mich so tief da reinzudenken, das ist die Kacke nicht wert, besser das OA anrufen, sollen die doch machen, die kriegen sogar Geld dafür.