Hallo,
ich brauche mal Hilfe und bedanke mich schon mal vorab. f
Meine Freundin ist mit unseren Hund (5.Jahre alt) spazieren gegangen und der Hund war angeleint. Hier traf Sie nun auf eine weitere Hundehalterin dessen Hund auch angeleint war.
Die Hundehalterin des anderen Hundes telefonierte, erst beschnupperte unser Hund den fremden Hund und nahm dann aber abstand. Danach kam nun der andere Hund und beschnupperte unseren Hund, der sich dabei nicht bewegte. Aus unersichtlichem Grund biss der fremde Hund und ließ erst von unserem Hund Yorkshire Terrier Mix ab, als dieser sich nicht mehr regte.
Unser Hund blieb nun regungslos auf dem Gehweg liegend und musste schnellstens tiermedizinisch Versorgt werden. Die nächste Tierarztpraxis war leider geschlossen. Auf diesen Grund musste die Kleintierklinik in der Stadt aufgesucht werden. Nach einer notfallmäßigen Untersuchung, sowie Versorgung, musste unser lieber Hund wegen schwerster Verletzungen (gebrochenes Rückrad) eingeschläfert werden. Ob diese Entscheidung nun richtig war, kann ich bis jetzt auch nicht sagen bzw. vielleicht hätte ich doch nicht zustimmen sollen für die Einschläferung…
Meine frage, ich habe diesen Hund/Hunderasse mal für 120, -€ erworben im alter von ca. 1.Jahr aber dies ist nun zu Zeit nicht möglich für diesen Preis ca. erneut zu kaufen. Ich konnte nur Preise finden von ca.300-600 Euro. Muss die Hundehaftpflicht des Gegners auch die mehr kosten tragen oder welche Vorrausetzung müssen sein? Auf was haben wir überhaupt Anspruch. Wie weit haben wir denn auch schuldhaft gehandelt und wenn, wie wird dies dann gerechnet?
Hallo,
zuerst mein ehrliches Beileid.
Leider kann ich dir wenig Hoffnung machen: du bekommst wahrscheinlich problemlos die Tierarztkosten ersetzt, wenn du der Gegnerin die Rechnungen vorlegst und die diese an die Versicherung einreicht.
Ansonsten wird die Versicherung argumentieren, der Hund sei praktisch wertlos gewesen - nach deutschem Recht sind Hunde ja keine Lebewesen, sondern Sachen wie Möbel oder Fahrräder, und ein Nicht-Rassehund hat zeitlebens keinen kommerziellen Wert. Nach gängiger Rechtssprechung darf man wegen so eines Hundes nicht mal bremsen, sondern muss ihn überfahren.
Vor Gericht ist die Sache sowieso hoffnungslos, denn Amtsgerichte sprechen grundsätzlich kein Recht, sondern schlagen nur eine Einigung auf Basis halbe-halbe vor, du könntest also eh bloss 60 EUR bekommen und damit kannst du nicht weiter vors Landesgericht, auch wenn du bereit bist, aus Prinzip die Anwaltskosten dafür zu bezahlen.
Gruss Reinhard
Guten morgen Reinhard
ich geb dir an sich recht nur!
Vor 2 oder drei Tagen stand bei uns ein Fall in der Zeitung der dem hier fragenden Hoffnung machen könnte.
http://www.animal-health-online.de/klein/2009/02/18/…
Der Fall ist zwar nicht ganz vergleichbar,
jedoch würde ich in diesem Fall einen Anwalt hinzuziehen und wenn ich eine Rechtschutzversicherung habe, auf alle Fälle klagen!
Außerdem muss der Fall unbedingt gemeldet werden damit der Hund überprüft wird!
Dann wenn es normal gut für ihn läuft wird er Schmerzensgeld erhalten.
Das wiederum sprechen Gerichte trotz der Tatsache daß der Hnud eine Sache ist meistens dem Kläger in so einem Fall zu, da der Mensch auch seelisch an einer Sache hängen kann daß er dadurch Schmerzen hat
Gruß Steffen
Hallo,
soweit mir bekannt übernimmt die gegnerische Tierhalterhaftpflicht die Kosten, welche Dir beim Tierarzt entstanden sind (u.U. noch so etwas wie Fahrtkosten, wenn man mit dem Taxi zum TA muss oder so). Die Kosten für die Neuanschaffung eines Hundes werden nicht übernommen.
Gruß,
Myriam