Hallo!
Ja hallo auch.
Hier hat es ja schon einige Antworten gegeben, aber das ganze hat mich nicht zufriedengestellt.
Angenommen Person A lebt in Miete. Person B ist bie sich zu
Hause gemeldet wohnt aber zu 95% auch bei A.
Das ist durchaus eine wichtige Frage, im Versicherungsrecht spielen häufig die tatsächlichen Verhältnisse eine Rolle, nicht wer ist wo gemeldet etc.
Das kann zwar im Einzelfall dienlich sein, um bestimmte Verhältnisse nachzuweisen, muss aber nicht unbedingt der Fall sein. Es kann auch mal zum Nachteil ausgelegt werden !
Nun soll ein Hund angeschafft werden. Der Hund hat seinen
Lebensmittelpunkt bei A.
Die Frage ist nicht, wo hat der Hund seinen Lebensmittelpunkt sondern wessen Hund ist das eigentlich?
Ich habe die bisherigen Ausführungen so verstanden, dass es quasi ein gemeinsamer Hund ist.
1.) WEr muss den Hund Versichern Haftpflichtversichern?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Tierhalter-Haftpflicht sondern nur örtliche Vorschriften.
Dennoch ist es natürlich wichtig eine solche Haftpflicht zu haben, genauso wie eine „normale“ Privat-Haftpflichtversicherung.
2.) Hund macht in der Mietwohnung von A die Wohnungstüren
kaputt. Wer haftet?
Zunächst mal der Tierhalter, egal ob das jetzt A oder B ist. Es ist ja in jedem Fall fremdes Eigentum (Vermietereigentum).
Zum zweiten auch der Hüter des Tieres, also gegebenenfalls A oder B, falls in dem Moment abweichend vom Halter.
Zur Frage welche Versicherung dann gegebenenfalls dafür aufkommt, s.u.
3.) Die Couch bei A wird vom Hund zerfetzt. Wer haftet?
Wenn B Halter ist, dann B, wenn A Halter ist, dann Pech gehabt. Da aber den tatsächlichen Verhältnissen nach beide Halter sind wohl eher in jedem Fall Pech gehabt. -> Hund besser beaufsichtigen!
Nun zur interessanteren Frage wessen Haftpflicht wie auch immer dafür aufkommt.
Grundsätzlich ist zunächst mal eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung erforderlich. Diese gehört zum großen Bereich der Privat-Haftpflicht-Versicherung. In der Regel gibt es hierfür aber eine eigene Versicherung(spolice), das muss aber nicht so sein.
Theoretisch kann in der Privat-Haftpflichtversicherung auch das Risiko als Hundehalter abgedeckt sein.
Auch als Hüter fremder Hunde kann man gegebenenfalls in die Haftung genommen werden. (z.B. wenn der Halter keine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung hat) Manche „normalen“ Privat-Haftpflichtversicherungen decken auch dieses Risiko.
Zu 2)
Wer jetzt in dem Fall die Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat ist relativ egal sofern Mietsachschäden mitversichert sind. Die tatsächlichen Verhältnisse sind ja wohl so, dass A+B einen gemeinsamen Haushalt führen und der Hund als gemeinsam anzusehen ist.
Zu 3)
Auch hier ist es meiner Meinung nach relativ egal, wer die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat, da in beiden Fällen keine Leistungspflicht besteht, da eine häusliche Gemeinschaft besteht, also quasi das eigene Eigentum geschädigt wird.
Es sein denn man will auf einen Versicherungsbetrug hinaus und das kann keiner wollen, denn ein Sofa ist wohl keine Straftat wert!
Gruß Dirk