Hundehaftpflicht für Halter oder für Mieter?

Hallo!

Angenommen Person A lebt in Miete. Person B ist bie sich zu Hause gemeldet wohnt aber zu 95% auch bei A.

Nun soll ein Hund angeschafft werden. Der Hund hat seinen Lebensmittelpunkt bei A.
1.) WEr muss den Hund Versichern Haftpflichtversichern?
2.) Hund macht in der Mietwohnung von A die Wohnungstüren kaputt. Wer haftet?
3.) Die Couch bei A wird vom Hund zerfetzt. Wer haftet?

mfg
phobos

Hallo,

Angenommen Person A lebt in Miete. Person B ist bie sich zu
Hause gemeldet wohnt aber zu 95% auch bei A.
Nun soll ein Hund angeschafft werden. Der Hund hat seinen Lebensmittelpunkt bei A.

Und wer ist der Halter?

1.) WEr muss den Hund Versichern Haftpflichtversichern?

Niemand.

2.) Hund macht in der Mietwohnung von A die Wohnungstüren kaputt. Wer haftet?

Der Hundehalter.

3.) Die Couch bei A wird vom Hund zerfetzt. Wer haftet?

Der Hundehalter.

Grüße

Hallo!

Angenommen Person A lebt in Miete. Person B ist bie sich zu
Hause gemeldet wohnt aber zu 95% auch bei A.

Nun soll ein Hund angeschafft werden. Der Hund hat seinen
Lebensmittelpunkt bei A.

1.) WEr muss den Hund Versichern Haftpflichtversichern?

Es gibt keine Verpflichtung, eine Hundehaftpflicht abzuschließen; selber Hundebesitzer, bin ständig mit Fahrrad unterwegs, noch nie Probleme gehabt, pass halt auf mein „Familienmitglied“ auf:wink: :

2.) Hund macht in der Mietwohnung von A die Wohnungstüren
kaputt. Wer haftet?

Hundebesitzer,…

3.) Die Couch bei A wird vom Hund zerfetzt. Wer haftet?

Hundebesitzer,…
eine Hundehaftpflicht deckt aber nicht alles,

mfg

phobos

Hallo,
Angenommen Person A lebt in Miete. Person B ist bie sich zu
Hause gemeldet wohnt aber zu 95% auch bei A.
Nun soll ein Hund angeschafft werden. Der Hund hat seinen Lebensmittelpunkt bei A.

Und wer ist der Halter?

Genau das ist ja die eigentliche Frage. Wer soll den Hund anmelden damit bei einem Schaden die Versicherung dafür aufkommt.
A oder B?

2.) Hund macht in der Mietwohnung von A die Wohnungstüren
kaputt. Wer haftet?

Hundebesitzer,…

Vorsicht… nicht der Besitzer haftet sondern der Halter! Der Besitzer kann auch jemand sein, der den Hund vorübergehend hütet

3.) Die Couch bei A wird vom Hund zerfetzt. Wer haftet?

Hundebesitzer,…

s.o.

eine Hundehaftpflicht deckt aber nicht alles,

In diesem Fall sollte in jedem Fall die Privathaftpflicht des „Nicht-Halters“ auf das „Hüten fremder Hunde“ geprüft werden.

Grüße

Lars Grimm

Hallo!

Angenommen Person A lebt in Miete. Person B ist bie sich zu
Hause gemeldet wohnt aber zu 95% auch bei A.

Nun soll ein Hund angeschafft werden. Der Hund hat seinen
Lebensmittelpunkt bei A.

1.) WEr muss den Hund Versichern Haftpflichtversichern?

Dies ist ganz einfach zu beantworten, derjenige der die Hundesteuer zahlt.

2.) Hund macht in der Mietwohnung von A die Wohnungstüren
kaputt. Wer haftet?

ist ein Mietsachschaden und dies ist in der PHV bzw. in der Hundehaftpflicht mitversichert.

3.) Die Couch bei A wird vom Hund zerfetzt. Wer haftet?

Dies ist ein Eigenschaden und dieser wird nicht ersetzt.

Es gibt keine Verpflichtung, eine Hundehaftpflicht
abzuschließen; selber Hundebesitzer, bin ständig mit Fahrrad
unterwegs, noch nie Probleme gehabt, pass halt auf mein
„Familienmitglied“ auf:wink: :

Wenn man keine Ahnung hat… bitte einfach nicht antworten!
Es gibt mittlerweile sehr wohl in mehreren Bundesländern die PFLICHT zur Hundehaftpflichtversicherung!
Und mit Ihrer Argumentation braucht man also auch keine Privathaftpflichtversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man „aufpasst“, ja?

Mann o mann, da sträuben sich einem echt die Haare, wenn man so einen Beitrag lesen muss…

1 Like

Hi,

Sind ja schon ein paar Antworten eingetroffen. Aber leider habe ich noch keine befriedigende Antwort bekommen.

Mal kurz Zusammenfassend:
1.) Grundsätzlich zahlt der Hundehalter.
2.) Bei einem Mietschaden in der Wohnung des Halters zahlt die PHV des Hundehalters, Vorrausgesetzt Mietschäden sind mitversichert.
3.) ist der Halter bei jemandem zu Besuch und der Hund zerlegt die Couch, so zahlt die PHV des Halters.

Bitte korrigieren wenn falsch bis hier her.

Und nun die für mich wichtige Frage auf die ich noch keine Antwort bekommen habe.
Person A lebt in einer Mietwohnung.
Person B ist bei den Eltern gemeldet, lebt aber bei Person A
Der Hund hat seinen Mittelpunkt dementsprechend auch bei Person A.

Nun wird die Couch von A und die Wohnungstür der Mietwohnung vom Hund zerlegt.

Wer sollte nun im besten Falle der Halter sein damit die PHV sowohl Tür als auch die Couch ersetzt?

gruß
phobos

Hi,

Sind ja schon ein paar Antworten eingetroffen. Aber leider
habe ich noch keine befriedigende Antwort bekommen.

Mal kurz Zusammenfassend:

1.) Grundsätzlich zahlt der Hundehalter.

also noch einmal, die Tierhalterhaftpflicht schließt der ab, der auch die Hundesteuer zahlt!

2.) Bei einem Mietschaden in der Wohnung des Halters zahlt
die PHV des Hundehalters, Vorrausgesetzt Mietschäden sind
mitversichert.

falsch, die PHV leitstet nicht, sondern die Tierhalterhaftpflicht

3.) ist der Halter bei jemandem zu Besuch und der Hund
zerlegt die Couch, so zahlt die PHV des Halters.

falsch, keine PHV sondern THV,

Bitte korrigieren wenn falsch bis hier her.

Und nun die für mich wichtige Frage auf die ich noch keine
Antwort bekommen habe.

_Person A lebt in einer Mietwohnung.

Person B ist bei den Eltern gemeldet, lebt aber bei Person A

Der Hund hat seinen Mittelpunkt dementsprechend auch bei
Person A._

Nun wird die Couch von A und die Wohnungstür der Mietwohnung
vom Hund zerlegt.

Wer sollte nun im besten Falle der Halter sein damit die PHV
sowohl Tür als auch die Couch ersetzt?

bitte obige Antworten beachten. Hier handelt es sich um eine gemeinsame Wohnung, daher ist es völlig egal wer die Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hat. Der Schaden der Couch wird definit nicht erstattet.

Hallo,

Der Besitzer !!!
Was der Hund dann eventuell anstellen könnte sollte nicht vorher schon als Versicherungsbetrug geplant werden.
Die Tiehalterhaftpflicht kommt für Schäden auf die der Hund dritten gegenüber verursacht.
Da kann es andere Probleme geben wie eine zerbissene Couch…z.B. ein zerbissener Hund oder ein Kind.

Gruß
Gaby

bitte obige Antworten beachten. Hier handelt es sich um eine
gemeinsame Wohnung, daher ist es völlig egal wer die
Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hat. Der Schaden der Couch
wird definit nicht erstattet.

Es ist eigentlich keine gemeinsame Wohnung, denn B ist ja woanders wohnlich gemeldet.
Auch wenn die Person B bei A „mitwohnt“ und der Hund bei B gemeldet ist und dieser auch die Hundehafpflicht zahlt ist doch eine zerfetzte Couch durch die Haftpflicht gedeckt, oder?

gruß
phobos

bitte obige Antworten beachten. Hier handelt es sich um eine
gemeinsame Wohnung, daher ist es völlig egal wer die
Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen hat. Der Schaden der Couch
wird definit nicht erstattet.

Es ist eigentlich keine gemeinsame Wohnung, denn B ist ja
woanders wohnlich gemeldet.

Auch wenn die Person B bei A „mitwohnt“ und der Hund bei B
gemeldet ist und dieser auch die Hundehafpflicht zahlt ist
doch eine zerfetzte Couch durch die Haftpflicht gedeckt, oder?

hier ist nicht entscheidend, wo die einzelnen Personen polizeilich gemeldet sind.
Sie schreiben doch selbst in Ihrem Text, dass B bei A wohnt.

evt. könnte man hier auch noch prüfen: hat B überhaupt die Berechtigung bei A zu wohnen? Ein Blick in den Mietvertrag wäre sinnvoll.

Hallo!

Ja hallo auch.
Hier hat es ja schon einige Antworten gegeben, aber das ganze hat mich nicht zufriedengestellt.

Angenommen Person A lebt in Miete. Person B ist bie sich zu
Hause gemeldet wohnt aber zu 95% auch bei A.

Das ist durchaus eine wichtige Frage, im Versicherungsrecht spielen häufig die tatsächlichen Verhältnisse eine Rolle, nicht wer ist wo gemeldet etc.
Das kann zwar im Einzelfall dienlich sein, um bestimmte Verhältnisse nachzuweisen, muss aber nicht unbedingt der Fall sein. Es kann auch mal zum Nachteil ausgelegt werden !

Nun soll ein Hund angeschafft werden. Der Hund hat seinen
Lebensmittelpunkt bei A.

Die Frage ist nicht, wo hat der Hund seinen Lebensmittelpunkt sondern wessen Hund ist das eigentlich?
Ich habe die bisherigen Ausführungen so verstanden, dass es quasi ein gemeinsamer Hund ist.

1.) WEr muss den Hund Versichern Haftpflichtversichern?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Tierhalter-Haftpflicht sondern nur örtliche Vorschriften.
Dennoch ist es natürlich wichtig eine solche Haftpflicht zu haben, genauso wie eine „normale“ Privat-Haftpflichtversicherung.

2.) Hund macht in der Mietwohnung von A die Wohnungstüren
kaputt. Wer haftet?

Zunächst mal der Tierhalter, egal ob das jetzt A oder B ist. Es ist ja in jedem Fall fremdes Eigentum (Vermietereigentum).
Zum zweiten auch der Hüter des Tieres, also gegebenenfalls A oder B, falls in dem Moment abweichend vom Halter.
Zur Frage welche Versicherung dann gegebenenfalls dafür aufkommt, s.u.

3.) Die Couch bei A wird vom Hund zerfetzt. Wer haftet?

Wenn B Halter ist, dann B, wenn A Halter ist, dann Pech gehabt. Da aber den tatsächlichen Verhältnissen nach beide Halter sind wohl eher in jedem Fall Pech gehabt. -> Hund besser beaufsichtigen!

Nun zur interessanteren Frage wessen Haftpflicht wie auch immer dafür aufkommt.

Grundsätzlich ist zunächst mal eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung erforderlich. Diese gehört zum großen Bereich der Privat-Haftpflicht-Versicherung. In der Regel gibt es hierfür aber eine eigene Versicherung(spolice), das muss aber nicht so sein.
Theoretisch kann in der Privat-Haftpflichtversicherung auch das Risiko als Hundehalter abgedeckt sein.

Auch als Hüter fremder Hunde kann man gegebenenfalls in die Haftung genommen werden. (z.B. wenn der Halter keine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung hat) Manche „normalen“ Privat-Haftpflichtversicherungen decken auch dieses Risiko.

Zu 2)
Wer jetzt in dem Fall die Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat ist relativ egal sofern Mietsachschäden mitversichert sind. Die tatsächlichen Verhältnisse sind ja wohl so, dass A+B einen gemeinsamen Haushalt führen und der Hund als gemeinsam anzusehen ist.

Zu 3)
Auch hier ist es meiner Meinung nach relativ egal, wer die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat, da in beiden Fällen keine Leistungspflicht besteht, da eine häusliche Gemeinschaft besteht, also quasi das eigene Eigentum geschädigt wird.

Es sein denn man will auf einen Versicherungsbetrug hinaus und das kann keiner wollen, denn ein Sofa ist wohl keine Straftat wert!

Gruß Dirk