Hallo,
man möchte hier nicht unbedingt eine Rechtsauskunft, sondern es geht jemandem hier auch um Erfahrungen mit Hundehaftpflichtversicherungen, und die Frage ob in einem ähnlichen Fall die Fahrtkosten etc. übernommen wurden…
Hier der Fall:
ein (angeleinter) Hund wurde vor einger Zeit von einem größeren
unangeleinten Hund gebissen. Es gingen keinerlei Provokationen etc
voraus. Es geschah aus heiterem Himmel. Die BesitzerIn des größeren
Hundes war ebenfalls schwer geschockt und hat die „Schuld“ ihres
Hundes sofort (und auch im Nachhinen immer wieder ) zugegeben und uns
auch ihre/seine Versicherung genannt.
Der Hund wurde verletzt und da das ganze abends gegen 21 Uhr
passierte, wenn alle niedergelassenen Tierärzte geschlossen haben,
sind die Besitzer sofort mit dem blutenden Hund mit dem Taxi (mangels eigenem
Auto) zur Tierklinik.(18km einfach - 29 Euro) Der Hund wurde nun
notversorgt und am nächsten Tag operiert. Es folgten noch 10 weitere
Termin in der Tierklinik, weil die Wunden nicht sofort entsprechend
heilten. Heute geht es dem betroffenen Hund gut.
Nun die Frage: Es sind Tierarztkosten (insgesamt 780 Euro) und
die Fahrtkosten (12 Taxiquittungen für die ersten 6 Termine bei dem
es dem Hund nicht gut genug ging, um mit Bus und Bahn und 1km Fußweg
dorthin transportiert zu werden, eingereicht worden. (die anderen 6 Termine
haben die Besitzer dann mit dem Hund die öffentlichen benutzen können.
Werden diese Fahrtkosten nun übernommen ? (erfahrungsgemäß…?)
Und, bitte nicht falsch verstehen (die Besitzer sind ja froh, dass es dem Hund
wieder gut geht und würden alles für ihren Hund tun) :
Jeder Termin hat die Besitzer des Hundes 3 bis 4 Stunden Zeit gekostet, nicht gerechnet
den Zeitaufwand zuhause, um das Tier zu pflegen. Gibt es einen
(pauschalen) Satz für sozusagen „entgangene Freizeit“ ? Letztendlich
mussten die Besitzer Termine absagen (kein Verdinestausfall in dem Sinne, aber
ehrenamtliche Dienste). Hatte jemand schon einmal Erfolg mit solch einer „Forderung“ und wie hat derjenige das formuliert ?