Hundehaftpflicht

Liebe User,
es gab im Büro mal wieder eine Grundsatzdiskussion.
Mal angenommen folgender Fall: ein Hund (hier Jack Russell Terrier) wurde ordnungsgemäss haftpflichtversichert. Nun gehe ich mit ihm auf öffentlichen Verkehrsflächen spazieren und er ist unangeleint. Plötzlich reisst er sich los, rennt vor ein Auto, das Auto kommt durch ein Ausweichmanöver von der Strasse ab und es entsteht erheblicher Sachschaden.
Zahlt die Hundehaftpflicht in diesem Falle? Wie sieht es hier mit der Leinen-Pflicht aus?
Wie gesagt, diese Schilderung ist reine Theorie. Allerdings hat die betroffende Person in ihrer Versicherungspolice nachgelesen, leider steht dort nichts diesbezügliches drin.
Ich wäre wie immer für jede Antwort dankbar!

Gruss,
SylviaM

Hi Sylvia,

ich habe keine Ahnung von den Versicherungsbedingungen. Aber wenn jemand einen Hund im Straßenverkehr ungeleint laufen läßt, ist das in meinen Augen nicht grob fahrlässig, sondern mutwillig. Daher dürfte nach meinem (selbstverständlich voreingenommenem) Rechtsverständnis eine eventuell angebotene Versicherung sittenwidrig sein (genauso wie eine Versicherung, die mich gegen Schäden aus eigenen kriminellen Handlungen absichert).

Ciao

Uwe

Hallo Sylvia,

die Hundehaftpflicht hat für Schäden einzustehen, für deren Ersatz ansonsten der Hundehalter aufzukommen hätte. Voraussetzung ist, daß eine Haftung aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen vorliegt.

In der Police sind Vorsatzvergehen ausgeschlossen. Da in dem beschriebenen Fall der Hund nicht vorsätzlich auf die Straße gejagt wurde, um einen Schaden zu verursachen, liegt hier m.E. kein Vorsatz vor, sondern grobe Fahrlässigkeit.

Im Ergebnis müßte die Hundehaftpflicht zahlen.
Andreas

Hallo,
hab solche Schäden schon bezahlt.
Ist aus meiner Sicht kein Problem, wie gesagt Vorsatz liegt ja nicht vor !
Gruß Läppi

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Hallo Sylvia!
So etwas nennt man bei großen Schäden „Idiotenschäden“. Also Schaden durch Dummheit des Versicherten. Gerade die werden bezahlt.
Gruß Werner

Hallo !

Zu Hundeschäden noch eine andere Sache :

Greift ein Hund auf seinem Grundstück einen ungebetenen Gast an und richtet an ihm einen Schaden an, so ist jetzt nicht mehr der Hunde- und Grundstücksbesitzer haftbar, sondern der „Gast“ hat die Kosten selbst zu tragen.
OLG Düsseldorf Az.: 22U 143/00

Gruß Werner

So etwas nennt man bei großen Schäden „Idiotenschäden“. Also
Schaden durch Dummheit des Versicherten. Gerade die werden
bezahlt.

Kleiner Tatsachenbericht am Rande. Ein Hund hatte sich als bekannter Wiederholungstäter aus der offengelassenen(!!!) Haustür aus dem Haus des Hundebesitzer entfernt, um dann im Nachbarhaus ein wenig Verwüstung anzurichten. Die Versicherung zahlte beim ersten ebenso wie beim zweiten Fall.

Danke an alle!
Hallo!
Ich danke Euch allen für die Antworten. Es sieht ja so aus, als ob die Mehrheit dazu tendiert, dass solche Schäden von der Versicherung übernommen werden. Ist ja doch irgendwie beruhigend.

Allerdings hoffe ich, dass ein solcher Fall nicht eintritt (im Sinne des Hundes und des Autofahrers)!

Vielen Dank!
SylviaM