ich habe seit August 2016 eine unbefristete Halteerlaubnis für Hunde nach §4(1) LHG- für meinen Rottweiler- kosten damals-€100.-
Nun habe ich einen 2ten Rotti angemeldet, bekam ebenfalls eine unbefristete Halteerlaubnis und soll wieder €100.-
Es hätte doch lediglich der 2te Hund in meine bestehende Erlaubnis aufgenommen werden müssen oder sehe ich das falsch ??
Sind erneut die €100.- rechtens oder ist das Geldschneiderei ??
Das wirst Du mit dem Zuständigen Amt klären müssen. Der Gesetzetext ist derart schwammig gehalten, daß eine beliebige Interpretation möglich ist. In der Gesetzeüberschrift steht:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV)
Im Text entsteht jedoch der Eindruck, alles bezieht sich nur auf ein Tier.
§ 10
Erlaubnispflicht
ich habe gerade weder Zeit noch Lust, Gesetzestexte durchzukämmmen, aber wenn du vom
schreibst und dich auf die
beziehst, die ich bei einer ersten Recherche nur im Zusammenhang mit den „östlichen Bundesländern“ finde, der UP aber vom
schreibt, welches ich ebenfalls bei einer ersten Recherche als „Landeshundegesetz“ und nur im Zusammenhang mit NRW fand, da habt ihr schon mal keine gemeinsame Gesprächsgrundlage. Mag sein, die Gesetze/Verordnungen ähneln sich, aber ihr solltet schon über denselben Text sprechen.