Hundehalteverbot bei komischer Mietvertragsklausel

Hallo allerseits,

wir haben ein Problem und zwar.
Wir haben vor uns aus Spanien einen Strassenhund über eine Tierschutz Organisation zu holen. Jetzt habe ich mit unserem Vermieter gesprochen und er lehnt es vehement ab. Mit der begründung das es ja sein Eigentum wäre und er "angst" hätte das der Hund die Türrahmen verkratzen würde. Jetzt muss ich es etwas deutlicher erklären.
Wir Wohnen auf einem alten Bauernhof mit viel Platz, also einem riesigen Grundstück wo der Hund seinen Spaß und Platz hätte. Ich habe unserem Vermieter erklärt das es noch ein Welpe sei, wir mit dem Hund in eine Hundeschule gehen werden, er überhaupt nichts mit dem Hund zu tun hätte (unser Vermieter wohnt in einem anderen Ort) außer wenn er mal da wäre, was nur alle paar Monate mal der fall ist. Und auch dann würde er den Hund nur für eine gewisse Zeit sehen und würde ja wieder gehen. Ich habe Ihm Versichert das der Hund bei uns in die Haftpflicht Versicherung mit aufgenommen wird und so etwaige Schäden an den Türrahmen oder sonstige Schäden gedeckt wären. Wir das Grundstück von verunreinigungen (kot) Säubern würden. Die Nachbarn im Haus (meine Eltern) und auch die Nachbarn in unmittelbarer nähe kein Problem damit hätten das wir uns einen Hund anschaffen. Im gegenteil, sie fänden es toll da ihre Hunde dann einen Spielkameraden hätten.
In unserem Mietvertrag steht nicht explizit drinne das die Hundehaltung verboten ist. Vielmehr steht drinn "das es nicht gerne gesehn wird ", das ist in meinen Augen eine Wachsweiche aussage. Das ist kein "Ja" und kein "Nein". Was soll ich von so einer aussage halten? Soll das heißen, macht doch was Ihr wollt oder wie soll man das verstehen? Hmmmm....
Jetzt haben wir das mal Gegoogelt und haben ein Urteil vom BGH aus dem Jahre 2013 gefunden, in dem steht das ein Vermieter ohne triftigen grund die Haltung von Katzen und Hunden nicht verbieten darf. Ein solch triftiger grund liegt in unserem fall aber nicht vor.
Nach über einer Stunde Telefongespräch (Diskussion) mit unserem Vermieter haben wir beschlossen, das wir den Hund trotzdem nehmen und uns über seine Entscheidung (einem Nein zum Hund) hinwegsetzten werden.
Nun zu meiner eigentlichen Frage(n),
Was kann uns im schlimmsten fall passieren, dürfen wir das überhaupt und kann uns unser Vermieter einen Strick daraus drehen in dem er uns die Wohnung kündigt?
Wir badanken uns schon mal für eure Antwort.

auf welcher Basis?

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In den üblicherweise benutzten Vertragsvorlagen steht, dass keine mündlichen Nebenabreden bestehen.

Ein Haltungsverbot stellt, wenn es vorher nicht vereinbart war, eine Änderung des Vertrags dar, das geht nicht durch eine einseitige Erklärung.

Bleibt die Frage nach der Bedeutung der Klauseln im bestehenden Vertrag.
So lange eine Hundehaltung nicht verboten wurde oder von einer konkreten Zustimmung des Vermieters abhängig gemacht wird, ist sie prinzipiell erlaubt. (Ausnahmen wären natürlich zu viele/zu große/zu aggressive Hunde und sowas)

Eine Klausel „wird nicht gerne gesehen“ heißt für mich: Ist nicht verboten, auslegen würde ich es bestenfalls als Verbot besonders großer oder mehrerer Hunde.

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hi

wenn du unbedingt auf der Strasse landen willst, nimm den Hund und setz dich über das mündlich ausgeprochene Haltungsverbot hinweg.

Ein solch triftiger Grund liegt in unserem Fall aber nicht vor.

Oh doch - der Vermieter hat ja nicht prinzipiell Tierhaltung verboten, sondern die Haltung eines jungen Auslandstierschutz-Hundes und er hat wohl gute Gründe das zu tun - immerhin käme da ein wohl eher nicht sozialisierter junger Hund undwie mir scheint hundehaltungsunerfahrene Hände … das kann für so ein/e Wohnung/Haus schlecht enden …

Ich würde das als Vermieter auch nicht erlauben und mein Mieter bekäme eine Kündigung bzw. er müsste den Hund wieder hergeben, wenn er sich über das Verbot hinwegsetzen würde.

Gruß hex