Hundehaltund nach Tod

Hallo,
unser Hund ist vor 6 Wochen verstorben. In unserem Mietvertrag wurde hinzugefügt, dass nach dem Ableben des Hundes kein neuer mehr gehalten werden darf.

Ist es möglich trotzdem einen ähnlichen Hund zu halten ?

Hallo,

m. E. wird es schwierig, einen neuen Hund in der Wohung zu halten, da es ja schriftlich fixiert wurde, dass nach dem Tod des „alten“ Hundes kein neuer mehr in die Wohnung darf.

Sicher bin ich mir jedoch nicht - evtl. würde ich mir mal einen Rat beim Mieterverein oder bei einem Fachanwalt einholen…

Sorry, dass ich nichts genaueres weiß.

MfG schoerschi

Hallo,
ich würde mir einfach wieder einen ähnlichen Hund holen,steht im Mietvertrag welcher Hund das sein soll der nach dem Ableben nicht ersetzt werden darf?Ich würde mir einen holen und abwarten,die Beweislage des Vermieters das der verstorbene Hund gemeint war ist schwer.
LG

Hallo,unser Hund ist vor 6 Wochen verstorben. In unserem Mietvertrag wurde hinzugefügt, dass nach dem Ableben des Hundes kein neuer mehr gehalten werden darf.

Ist es möglich trotzdem einen ähnlichen Hund zu halten ?

http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Tier…

Ein Verbot der Hundehaltung kann wirksam im Mietvertrag vereinbart werden. Mieter müssen sich an dieses Verbot halten. Wer trotzdem mit einem Hund einzieht oder sich während der Mietzeit einen Hund anschafft, muss auf Verlangen des Vermieters das Tier abgeben oder ausziehen.

Mit freundlichen Grüßen, uhu43

Hallo - ich kann mir vorstellen wie sehr euch euer Hund fehlt und das ihr einen neuen haben wollt, aber hier seid ihr ganz und gar auf den Vermieter angewiesen. Ein nettes fragendes Gespräch - vielleicht bei einem Glas Wein - könnte die Frage beantworten. Wenn ihr das nicht tut - seid ihr an den Vertrag gebunden und es ist nicht möglich einen neuen Hund zu halten. Es sei denn ihre laßt euch auf die eventuell kommenden Folgen ein - die je nach Vermieter - bis zur Kündigung der Wohnung gehen kann.
Ich denke, ihr solltet das Gespräch führen.
Wie lang hattet ihr denn euren Hund? Wenn es sehr lang war - könnte man ja auf Gewohnheit hinweisen - aber damit wäre ich vorsichtig.
viel Glück - Gruss Barbara Natzschka

hallo,
ich denke, wenn es so im Mietvertrag steht habt ihr das auch unterschrieben und ist bindend. Die Frage ist, wieso erlaubt der Vermieter erst den einen Hund und dann nicht mehr, fühlt er sich belästigt oder andere Mieter ? Sein Recht ist es, Hundehaltung zu verbieten, auch wenn vorher oder bei anderen Mietern erlaubt. Ich würde ihn aber trotzdem fragen ob es nicht doch möglich ist, vielleicht hat er Verständnis.
Viel Glück, Koni

Da sehe ich keine Chance. Die Hundehaltung wird nur mit Erlaubnis der Vermieters möglich sein.

Mit Ostergrüßen

connection

Hallo,

Hundehaltung ist zustimmungspflichtig. Wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde, ist das rechtlich bindend. Es bleibt nur, dass du mit dem Vermieter sprichst, ihm gute Gründe für die Hundehaltung nennst und um sein Verständnis/Zustimmung bittest.

MfG, walser

Hallo,

der Vermieter darf in Punkto Hunde und Katzen Vorgaben machen. Wenn also im Vertrag steht, dass nach dem Tode des Tieres kein neuer Hund gehalten werden darf, hat man sehr schlechte Karten. Vertragsklauseln sind bindend. Ein Gerichtsurteil welches das aufheben könnte ist mir nicht bekannt,

Gruß

Hallo!
Wenn es der Vermieter im Vorwege schon so festgelegt hat, würde ich es nicht darauf ankommen lassen. Mindestens eine Anfrage diesbzgl. wäre angebracht.
Alles Gute!

Hallo,
wenn sie gerne in ihrer wohnung leben, würde ich es nicht drauf ankommen lassen.
da der zusatz hinzugefügt worden ist, und sie es auch gegengezeichnet haben, ist dies einfach so nicht möglich.
wünsche noch schöne ostern…

Hallo Blank!
Einfach den Vermieter fragen. Vereinbart ist, daß eigentlich kein neuer kommen soll. Aber wenn der Vermieter es erlaubt,… Gruß Thomas

Die Antwort wäre eine Rechtsberatung, die mir als Nichtjurist gesetzlich verboten ist.

vnA

Hallo Bl@nk,

Sorry, dass ich mich erst jetzt melde, hatte leider früher keinen Internetzugang.
Was Dein Problem angeht, so sehe ich für die erneute Hundehaltung ein Problem. Wenn beiderseits vereinbart wurde, dass keine weitere Hundehaltung erlaubt ist, dann gibt es wohl nur die Möglichkeit einer Erneuten Vertragsänderung in der die Hundehaltung erlaubt wird.

Viel Glück bei den Verhandlungen, Hubert Steiger.

unser Hund ist vor 6 Wochen verstorben. In unserem Mietvertrag
wurde hinzugefügt, dass nach dem Ableben des Hundes kein neuer
mehr gehalten werden darf.

Ist es möglich trotzdem einen ähnlichen Hund zu halten ?

Dieser Passus sagt doch eindeutig, dass es sich um eine einmalige Genehmigung handelt. Also nur für einen bestimmten Hund.

Eine weitere Hundehaltung ist daher nicht gestattet!

Außer der Vermieter erlaubt den einen neuen Hund oder Hundehaltung generell für Ihre Mietwohnung.

Gruß
K.