hallo,
möchte mir aus gesundheitlichen Gründen einen Golden Retriever anschaffen. Da in meinem Mietvertrag steht die Hundehaltung bedarf einer Genehmigung des Vermieter, habe ich Ihn gefragt und er hat gemeint, dass er generell nichts gegen einen Hund hat, solange es kein Kampfhund ist. Er müßte aber erst die Nachbarn fragen. Nachdem keine Antwort von Ihm gekommen ist hab ich ihn angerufen und er hat mit der Begründung „wenn ich Ihnen einen Hund erlaube muß ich das bei jedem Mieter tun“ abgelehnt. also wir wohnen in einem Zweifamilienhaus mit Garten und unsere Nachbarn haben nichts dagegen im Gegenteil. Hab in daraufhin nochmals schriftlich um Erlaubnis gebeten, da wir und unsere Nachbarn erst eingezogen sind und somit auch so schnell kein Mieterwechsel wäre. Hat sich aber leider nicht mehr bei mir gemeldet was mich doch sehr ärgert. Mit welchem Argument könnte ich denn kommen um ihn bei einer erneuten Ablehnung doch umzustimmen.
Hallo,
der Vermieter darf hier generell die Hundehaltung untersagen (Ausnahme Blindenhund etc.). Ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen, möglicherweise zusammen mit der anderen Mietpartei.
Gruß,
Myriam
[MOD] Kein wirklicher Regelverstoß
Hi!
Da hier nur nach Argumenten und keinen rechtlichen Grundlagen gefragt wird, lasse ich das stehen - auch, wenn es eigentlich im falschen Brett steht - mir gerade aber kein besseres einfällt.
Gruß
Guido
hallo,
vielen dank für Deine Antwort aber ich hab ihn ja bei meiner schriftlichen Bitte ausdrücklich um ein persönliches Gespräch gebeten. Hat aber bis heute noch nicht darauf reagiert. Ausserdem hab ich wo gelesen, dass ein Hund zur gesundheitlichen Therapie ebenso wenig wie ein Blindenhund verboten ist. Aber trotzdem nochmal vielen Dank
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Hi!
Mal 'ne Frage: wenn keiner der im Haus Wohnenden etwas dagegen hat, warum schaffst Du Dir den Hund nicht einfach an? Wo kein Kläger, da kein Richter. (Kommt natürlich drauf an, wo der Vermieter wohnt und ob er das auf anderem Wege leicht mitbekommen könnte). Schätze, wenn das Tier wirklich aus gesundheitlichen Gründen da ist, dann wird sich da auch nachträglich net viel dran rütteln lassen.
Die (Nicht-)Reaktionen des Vermieters zeigen doch, dass es ihm im Prinzip wohl eh wurscht ist, solang keiner meckern kommt. Wahrscheinlich hat er bei den Anderen nicht mal gefragt, sondern die Ausrede mit „dann müßte ich es allen erlauben“ gebracht…
Naja, Du könntest ihm diesen Sachverhalt ja nochmal schriftlich darlegen, dass jetzt einen Hund anschaffst - mit Einverständnis aller Mietparteien. Nicht-Beantwortung des Schreibens wertest dann als Einverständnis. Kann ja gut sein, dass er sich daraufhin auch nicht mehr meldet. Ich würde es so probieren. Viel Erfolg.
Grüßle
Andrea
Hallo,
wenn der Vermieter der Hundehaltung nicht schriftlich zugestimmt hat (so der Mietvertrag die Einholung der Genehmigung des Vermieters vorsieht) und der Mieter sich dennoch einen Hund zulegt, kann der VM die Abschaffung des Hundes verlangen.
http://www.westieforum.de/ftopic127.html
Wenn der VM nicht reagiert bedeutet das noch lange keine Zustimmung. Der Hund müßte mind 6 Monate unentdeckt in der Wohnung leben, bevor man eventuell von einer stillschweigenden Duldung ausgehen könnte wie sie hier erwähnt wird:
http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900…
Einfach nur aus persönlich empfundenen gesundheitlichen Gründen einen Hund anzuschaffen und dann zu meinen dieser sei deshalb automatisch dem Status eines Blindenhundes gleichzusetzen, der irrt sich da. Dazu ist ein Facharztattest notwendig (lt oe Link)
Es wäre aus Sicht des Hundes allerdings eine mittlere Katastrophe, wenn sich der Mieter nur weil er einen Hund will ohne Genehmigung einen zulegt, der dann wieder abgeschoben werden muß, weil der Vermieter den Hund nicht duldet.
Das tut man einem Tier das man liebt nicht an. Das wäre dem Lebewesen gegenüber einfach nicht fair, sondern ziemlich verantwortungslos.
Gruß
Maja