Hundehaltung

Hi,

Folgender sachverhalt hat sich zugetragen:

Der Hund Eines Nachbarn hat das nachbarskind Gebissen, und wurde darauf hin Eingeschläfert.

Nun hat sich dieser nachbar wieder einen hund zugelegt und es ist anzunehmen das er diesen genau wie den vorherigen abrichten wird.

Das Kind hat davor nun Angst.

Wie kann man gegen den Hund vorgehen?
oder gegen den halter?

danke im vorraus

Das Kind kann sein ganzes Leben Angst vor Hunden haben, oder es freundet sich mit diesem jungem Hund (unter Aufsicht) an und bekommt dadurch ein normales ungestörtes Verhältnis zu anderen Lebewesen.

Das ganze unter dem Aspekt, dass auch ALLE an einem gutem nachbarschaftlichen Verhältnis interessiert sind.

hallo,

ich denke, hier sind zwei aspekte zu unterscheiden:

  1. das kind hat - verständlicherweise - angst vor dem / einen hund. hier kann man eine ganze menge dagegen unternehmen, wurde ja auch schon was dazu geschrieben - das hat aber erstmal nix mit dem halter und seinem neuen hund zu tun, sondern ist ein „grundsätzliches problem“

  2. der neue hund soll nicht beißen. nun, das liegt ganz entscheidend im verhalten des halters. der ist dafür verantwortlich, was sein hund tut und läßt.
    ich kenne in diesem fall die hintergründe nicht, aber ein hund beißt auch nicht grundlos (sofern er nicht extrem aggressiv oder verhaltensgestört ist oder aufgehetzt / „scharf gemacht“ wurde). für einen menschen ist nicht immer ersichtlich, warum ein hund „aggressiv“ reagiert und beißverhalten zeigt, aber das muß nicht zwangsläufig heißen, daß ein hund „gefährlich“ ist (er kann sich z.b. auch „bedroht“ fühlen).

hier kann es helfen, die hintergründe zu beleuchten, warum der hund das kind gebissen hat. die kann und sollte durchaus auch mit dem halter des hundes passieren, um ihm dabei klarzumachen, daß das kind angst vor hunden hat und es stark von seiner hundeerziehung abhängen wird, ob sich diese angst zu einer lebenslangen phobie auswächst.

bedenklich stimmt mich, daß der hund nach dem biß eingeschläfert wurde. das kann schon auf wiederholungsfälle oder extreme aggressivität hinweisen (je nachdem, wer das entschieden hat). einem halter gerichtlich zu verbieten, sich einen neuen hund zuzulegen, ist nahezu unmöglich, da müssen schon äußerst heftige dinge vorgefallen sein. leider gibt es ja keine verpflichtung zum „hundeführerschein“, so bleibt also nur, den halter äußerst wachsam zu „verfolgen“ und zu sehen, was er mit dem hund anstellt. ein „abrichten“ allerdings ist noch kein grund und anlaß, irgendwie tätig werden zu können - es sei denn, es ist offensichtlich und nachweisbar, daß der halter den hund „scharf macht“.

wir haben in unserer gemeinde ähnliche fälle - hier haben zwei aktivitäten geholfen: kontakt mit der gemeindeverwaltung aufgenommen (die können nämlich nur dann aktiv werden, wenn vorfälle gemeldet werden) und kontakt mit dem führer der zuständigen polizeihundestaffel aufnehmen. die zeigen sich für derlei situation i.a. sehr sensibel und fahren auch gerne mal hin, um das verhalten von hund und halter „vor ort“ in augenschein zu nehmen.
ich würde aber trotzdem als erstes mal mit dem halter reden - solange der hund klein (welpe) und verspielt ist, bestehen die größten chancen, daß kind und hund zueinander finden.

viel glück und grüße, boris

Hallo

verständlich, dass das Kind momentan Angst vor Hunden hat.

Nun ist aber nicht jeder Hund ein gefährlicher Beisser.
Wenn es sich um einen sogenannten „Listenhund“ handeln sollte, könnte man mal beim Ordnungsamt nachfragen ob der Halter die Voraussetzungen dazu hat.

Ansonsten kann man erst mal nichts unternehmen.

der halter macht seine hunde „scharf“ es soll ja niemand auf sein grundstück kommen können

Hallo,

grundsätzlich kann man nichts dagegen machen, wenn jemand einen Hund „scharf“ macht. Da aber die Gefahr, die von so einem Hund ausgeht, relativ groß ist, muss der Halter dafür Sorge tragen, dass der Hund keinen Schaden anrichten kann. D.h. dass er z.B. den Zaun so herrichten müsste, dass einerseits der Hund nicht entweichen, andererseits auch niemand von außen über den Zaun langen kann.
Werden keinerlei Maßnahmen getroffen, die vom Hund ausgehende Gefahr abzuwehren, so müsste u.U. die Ordnungsbehörde durch entsprechende Verwaltungsverfügung dies anordnen (ggf. mit Zwangsgeld). Aber dafür muss die Behörde das erst einmal wissen.

Gruss

Landkreis und Ordnungsamt sindbereits informiert und prüfen.

das kind hat keine angst vor hunden allgemein sondern nur vor diesem nachbarn weil der wieder diesen hund so scharf macht das er beisst, der nachbar ist 76 jahre alt und beim letzten mal hat er auch nur eben vergessen die hoftür zu schließen.