Hundehaltung in der Mietwohnung

Hallo,

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte das Urteil. „Es ist
letztlich kein Grund ersichtlich, warum Mieter nicht einen
kleinen Hund halten dürfen, wenn der niemanden im Haus stört
und sich kein Nachbar beschwert“,
erklärte DMB-Direktor Lukas
Siebenkotten in Berlin.

Ein Hund kann wohl erst dann belästigen, wenn er da ist. Und erst dann kan sich auch ein Nachbar beschweren. Deshalb ist es vorher eben kein triftiger Grund.

Dieses Risiko ist gegeben wenn es sich um mehr als eine im
Haus wohnende Partei handelt.

Risiko allein reicht eben nicht.

Und gerade kleine Hunde neigen
zum kläffen.

Quatsch.

Zudem scheint der VM Tierhaltung nicht generell abgeneigt zu
sein, da die Nachbarn ja Katzen halten.

Und gegen den Hund gibt es auch kein Argument.

Gruß

TET

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Ein Hund kann wohl erst dann belästigen, wenn er da ist. Und
erst dann kan sich auch ein Nachbar beschweren. Deshalb ist es
vorher eben kein triftiger Grund.

Hm, sogesehen.

Und gerade kleine Hunde neigen
zum kläffen.

Quatsch.

Nein, ist so, sieht und vor allem hört man immer wieder. Die Yorkis meiner Eltern haben wesentlich mehr gebellt, das der DK und der Weimaraner. Wenn ich mit dem/den Pflegehunden wandern gehe, sind es überwiegend die kleinen Hunde bellen und das dann auch sehr ausdauernd. Einer der Pflegehunde ist mittelgroß, der andere klein, auch hier kläfft die Kleine wesentlich mehr, als der große. Beide gehören dem selben Halter, daher ist es auszuschließen, das sie unterschiedlich erzogen wurden.

Ich denke viele Hundehalter können Dir bestätigen, das die kleinen Hunde mehr zum kläffen neigen, als große.

Zudem scheint der VM Tierhaltung nicht generell abgeneigt zu
sein, da die Nachbarn ja Katzen halten.

Und gegen den Hund gibt es auch kein Argument.

Das sehe ich anders. Katzen machen keinen Lärm, sie miauen nicht, wenn es an der Tür klingelt oder jemand sich im Flur aufhält.

Ein Hund kann wohl erst dann belästigen, wenn er da ist. Und
erst dann kan sich auch ein Nachbar beschweren. Deshalb ist es
vorher eben kein triftiger Grund.

Beschränkungen der Erlaubnis oder des Verbots

Die weit verbreitete Ansicht, dass die Haltung von Haustieren, die keine Kleintiere sind, grundsätzlich erlaubt sein müsse, ist falsch.

Die Haltung größerer Tiere wie Hunde oder Katzen bedarf der Zustimmung bzw. der Erlaubnis des Vermieters, auch wenn nichts im Mietvertrag steht. Dies liegt vor allem daran, dass diese Tiere Belästigungen anderer Hausbewohner verursachen können oder eine Gefahr für die Mietsache darstellen können. Beispiele sind lautes oder ständiges Gebell oder Gejaule oder Möglichkeit der Verunreinigung des Hausgrundstücks durch die Tiere.

Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, ob das betroffene Haustier ( „Mein Fido ist aber ganz lieb, stubenrein und bellen tut er auch fast nicht“) im Einzelfall tatsächlich keinerlei Störungen verursacht. Tiere sind Lebewesen und können ihr Verhalten ändern, wie auch Tierhalter ihr Verhalten ändern können.

Ferner ist der Vermieter dem Risiko ausgesetzt, dass andere Mieter des Hauses die Miete mindern, weil sie von dem Tier eines anderen belästigt oder gar bedroht werden. Im Umkehrschluß muß es dem Vermieter daher erlaubt sein, die Haltung größerer Tiere von seiner Zustimmung abhängig zu machen um seine Interessen wahren zu können.

Der Vermieter ist in seinem Ermessen, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht, unter anderem daran gebunden, dass er seinem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gewähren muss. Hierzu kann auch die Haltung eines Tieres gehören, sofern vom Tier keine Störungen oder Gefahren ausgehen, welche den Frieden der Hausgemeinschaft stören könnten. Bei erheblichen Belangen des Mieters oder wenn der Vermieter anderen Mietern des Hauses die Tierhaltung bereits erlaubt hat, kann die Abwägung schneller zugunsten des Mieters ausfallen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen VIII ZR 168/12 vom 20.03.2013 muss der Vermieter eine konkrete Prüfung in jedem Einzelfall vornehmen und kann nicht auf sein übliches Vorgehen verweisen.

Ich glaube wir reden aneinander vorbei.

nein, DU redest vorbei. am thema nämlich.

Der Mieter hat „nein“ gesagt und damit die Hundehaltung
verboten.

nein, das war der vermieter.

Das er dieses Verbot nicht begründet hat, bedeutet nicht, das
ein Hund gehalten werden darf.

das hat auch niemand behauptet.

es ging darum, ob der vermieter einen triftigen grund für das verbot haben muss oder nicht - zumal er das ja selber in die klausel reingeschrieben hat. hier: http://www.gevestor.de/details/bei-streit-um-grosse-…
steht, dass er muss. nur leider habe ich nirgends gefunden, ob er den auch angeben muss. vielleicht, weil das selbstverständlich wäre? vielleicht, weil er sich sonst für entstehende kosten schadensersatzpflichtig machen würde? das muss dann vielleicht ein jurist beantworten. ich bin keiner.

du übrigens auch nicht.

Und gerade kleine Hunde neigen
zum kläffen.

Quatsch.

Nein, ist so, sieht und vor allem hört man immer wieder.

Was man nicht so hört. Von einem Beweis ist das ewig weit entfernt.

Zudem scheint der VM Tierhaltung nicht generell abgeneigt zu
sein, da die Nachbarn ja Katzen halten.

Und gegen den Hund gibt es auch kein Argument.

Das sehe ich anders. Katzen machen keinen Lärm,

Du hast keine Katze, oder? Wenn meine Katze rein oder raus will, schreit sie stundenlang.

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Nein, es ist immer noch eindeutig. Du kannst doch den Vertrag nicht einfach ignorieren.

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