Hallo,
ein bekannter hat in eine ETW gekauft. Die Wohnanlage besthet aus 3 Wohnungen. Die Eigentümer der anderen beiden Wohungen sind miteinander verwandt, was mein Bekannter aber erst jetzt mitkriegte (unterschiedliche Namen).
Mein Bekannter beseitzt einen Riesenschnauzer. Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde nun beschlossen (natürlich gegen sie Stimme meines Bekannten), dass Hundehaltung ab sofort verboten sein soll. Zur Erklärung: der Hund ist werder laut noch aggressiv, läuft im Bvereich der Wohnanlage ausschließlich an der leine, macht dort keine Häufchen hin… Vernünftige Argumente gegenüber den anderen Eigentümern brachten auch nix. Sie behaupten, die kleine Tochter der einen familie hätte eben große Angst vor Hunden (es gab keinen negativen Vorfall mit dem Hund meines Bekannten). Meinem Bekannten wurde mündlich eine Frist von 2 Monaten gesetzt, den Hund irgendwie zu „entfernen“.
Dürfen die das? Kann mein Bekannter irgendwas unternehmen? In seiner Wohnung kann er ja wohl noch machen, was er will, solange andere nicht unzumutbar belästigt werden! Und wenn er die Wohnung mal vermieten will und sein Wunschmieter einen Hund hat? Ich meine, das ist doch eine eindeutoge Wertminderng, oder was meint ihr zu der sache?
Danke für eure Antworten!
Felicia