Hallo,
angenommen, ein Paar spricht seinen Vermieter vor Unterzeichnung eines Mietvertrags auf das Thema Hundehaltung an. Der Vermieter scheint nicht in jedem Fall einverstanden, äußert aber, dass es wenn es sich um einen gut erzogenen Hund handelt und die Nachbarn einverstanden sind kein Problem darstellen würde. Nun unterzeichnet das Paar den Mietvertrag, in dem die Klausel steht, dass für die Tierhaltung die Zustimmung des Vermieters einzuholen ist. Das Paar geht davon aus, dass der Vermieter seine Zustimmung für den speziellen Fall erteilen wird, schließlich hatte er es vorher so angekündigt. Die Nachbarn hätten nichts dagegen. Angenommen, das Paar fragt vor endgültiger Anschaffung eines Hundes den Vermieter erneut und will die letztendliche Zustimmung einholen, der Vermieter verbietet es aber aus nichtigen Gründen. Angenommen, das Pärchen hätte das Haus jedoch nur aufgrund der vorherigen Zustimmung zur Hundehaltung überhaupt gemietet. Was gilt nun? Und was würde passieren, wenn das Paar sich trotz des Verbots einen Hund anschafft? Könnte das Pärchen auf der vorherigen Zusage beharren?
Viele Grüße.
Hallo,
Was gilt nun?
Es gilt, dass die Hundehaltung ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters verboten ist - egal, was er vorher mal gesagt hat. Offenbar scheint er sich doch nicht mehr so sicher zu sein, dass von dem Hund keine Störung ausgeht. (Zu Recht übrigens, denn jeder Hund stört.)
Und was würde passieren, wenn das Paar
sich trotz des Verbots einen Hund anschafft?
Gar nichts, weil die Gesetze in Deutschland eh nur auf dem Papier gelten.
Gruß
Petra
Und was würde passieren, wenn das Paar
sich trotz des Verbots einen Hund anschafft?Gar nichts, weil die Gesetze in Deutschland eh nur auf dem
Papier gelten.
ok, ironie-tags vergessen - aber so lustig war’s eh nicht.
es wird so lange nichts passieren, wie der vermieter nichts mitbekommt bzw. sich niemand über den hund beschwert. sobald das passiert, wird zunächst eine abmahnung kommen und spätestens daraufhin muss das vieh wieder raus aus der wohnung. passiert das nicht und bleiben beide seiten hartnäckig, schaukelt sich das langsam hoch und kann bis zur kündigung gehen.
Hallo,
Der Vermieter scheint nicht in jedem Fall einverstanden,
Nun unterzeichnet das Paar den Mietvertrag,
in dem die Klausel steht, dass für die Tierhaltung die
Zustimmung des Vermieters einzuholen ist.
Das Paar geht davon aus, …
dass der Vermieter seine Zustimmung für den speziellen
Fall erteilen wird, schließlich hatte er es vorher so
angekündigt.
Mit dem, was Du schreibst, sehe ich nirgendwo, dass der Vermieter angekündigt hat, die Erlaubnis zu erteilen. Das Pärchen hätte sich ja die Erlaubnis ja gleich mit dem Mietvertrag geben lassen können.
Von einer unerlaubten Hundehaltung würde ich abraten, weil das nur zu Lasten des Hundes gehen kann.
Liebe Grüße,
-Efchen
Moin,
(Zu Recht übrigens, denn jeder Hund stört.)
Persönliche Abneigung gegen Hunde?
-Efchen
Moin,
es wird so lange nichts passieren, wie der vermieter nichts
mitbekommt bzw. sich niemand über den hund beschwert. sobald
das passiert, […] muss das vieh wieder raus aus der
wohnung.
Das Vieh? Vieh steht auf der Weide und nicht in der Wohnung.
Und „muss raus“ heißt dann, es wird ins Tierheim abgeschoben?
Von solchen unüberlegten Aktionen (unerlaubte Hundehaltung) kann ich nur abraten. Sowas muss nicht zu Lasten des Hundes gehen.
Gruß,
-Efchen
Eben!!
Hi Efchen,
Von solchen unüberlegten Aktionen (unerlaubte Hundehaltung)
kann ich nur abraten. Sowas muss nicht zu Lasten des Hundes
gehen.
absolut richtig. Zumal es im UP ja um ein noch völlig ungelegtes Ei handelt, wenn man schon 10 Jahre lang einen Hund besitzt und sich dann von ihm trennen muss, dann sieht die Sache schon ganz anders aus, aber so kauft man sich eben erstmal keinen und fertig. Ich habe großes Mitgefühl mit Menschen, die ihre langjährigen Gefährten nicht behalten können, aber in der vorliegenden Sache sehe ich doch überhaupt keine besondere emotionale Problematik.
Gruß
Annie
Das Vieh? Vieh steht auf der Weide und nicht in der Wohnung.
ja, das vieh! laut duden ist die bedeutung von „vieh“ eben auch „tier“ - egal, ob es auf der weide steht, oder nicht. aber das nur am rande
Und „muss raus“ heißt dann, es wird ins Tierheim abgeschoben?
„muss raus“ bedeutet schlicht weg, was da steht: das vieh ('tschuldigung: tier) muss aus der wohnung raus. wo es der besitzer dann unterbringt ist hier nicht das thema. ob tierheim, bei der oma oder im schlachthof ist hier völlig unerheblich
Von solchen unüberlegten Aktionen (unerlaubte Hundehaltung)
kann ich nur abraten. Sowas muss nicht zu Lasten des Hundes
gehen.
grundsätzlich stimme ich dir aber zu. ein haustier ist eben keine stereoanlage, die man dann einfach auf den dachboden oder sonst wohin verbannen kann.
Jetzt wird’s aber offtopic
Hallo Jens,
ich sag’ auch immer „Viecher“ oder „Biester“, auch und gerade wenn ich von meinen spreche. Und als ich noch einen Hund hatte, war immer meine Rede von der Töle, mit der ich jetzt noch ne Runde Gassi gehen muss.
Nie hab ich mir etwas dabei gedacht, bis letztens im Haustierbrett, da wurde ich auf das allerderbste angegangen und ob dieser meiner flapsigen Ausdrucksweise der vollkommenen sittlichen Verrohung geziehen und schlimmeres. Also Vorsicht
)
Gruß
Annie
das erinnert mich lebhaft an die „leuchtobst-diskussionen“ in den e-technik brettern. wenn man da was von „glühbirne“ schrieb, regten sich gleich min. 10 laute auf, dass es kein leuchtobst gäbe. auch hier: der duden kennt eine glühbirne! entstammt eben dem allgemeinen sprachgebrauch…
Du meist diese Richtigsteller, die auch immer gleich losgeschimpft haben, wenn man Lampen als Leuchten (oder war’s umgekehrt?) bezeichnet hatte, von der Verwechslung von Fliesen und Kacheln ganz zu schweigen?
Persönliche Abneigung gegen Hunde?
irgendein $ im mietrecht, der das verbietet?
Das Tier müsste auf keinen Fall wieder weggegeben werden, eher würde das Pärchen ausziehen, wenn es darauf ankäme.
Aber um nochmal auf die rechtliche Seite zurück zu kommen: Kann das Paar nicht von einer Zustimmung des Vermieters ausgehen, wenn dieser schon vorher mündlich zugestimmt hat unter den gegebenen Umständen? Hätte der Vermieter nicht sonst auch direkt in den Vertrag schreiben können/müssen, dass Hundehaltung verboten ist?
LG
Das Tier müsste auf keinen Fall wieder weggegeben werden, eher
würde das Pärchen ausziehen, wenn es darauf ankäme.
Aber um nochmal auf die rechtliche Seite zurück zu kommen:
Kann das Paar nicht von einer Zustimmung des Vermieters
ausgehen, wenn dieser schon vorher mündlich zugestimmt hat
unter den gegebenen Umständen? Hätte der Vermieter nicht sonst
auch direkt in den Vertrag schreiben können/müssen, dass
Hundehaltung verboten ist?
Hi,
eine Zustimmung des VM kann ich aus der Schilderung nicht entnehmen. Im Mietvertrag steht, daß die Hundehaltung nur mit Zustimmung des VM erlaubt ist, demnach muß er nicht extra aufnehmen, daß Hundehaltung verboten ist.
Gruß
Tina
Servus, ihr zwei,
tja, leider reagieren manche Leute halt extrem überempfindlich, wenn nicht jeder Haustiere als Fast-Menschen sieht, sondern eben als das, was sie sind, eben Tiere bzw. auch Viecher.
Und genauso wird überreagiert, wenn jemand wagt auszudrücken, daß er vielleicht keine Hunde mag (so).
Gruß manu