Hundehaltung in Mietswohnungen!

Hallo,
ich habe da etwas von einem neuen Gesetz gehört?! Ein Mieter braucht keine Erlaubnis mehr für einen HUnd? Der Vermieter darf nur die Größe bzw. Rasse vorschreiben?? Gild das auch für die Anzahl der Hunde. Hätte gerne einen zweiten Hund. Muss ich den Vermieter fragen oder dasf ich mir ienen kleinen Hund einfach so dazuholen??

Da ich mich in rechtlichen Fragen nicht auskenne, kann ich da nicht wirklich drauf antworten.
Doch vom Bachgefühl her würde ich IMMER eine schriftliche Anfrage machen.
Plötzlich hat ein Nachbar ein Problem damit und du hast dann den Ärger.
Liegt eine Genehmigung schriftlich vor ist es für dich sicherer.
Aber wie gesagt, so würde ich vorgehen.
Günstig wäre sicher auch, wenn der Vermieter dich und deinen Hund kennt. Das macht Entscheidungen um einiges leichter.

Hallo, da würde ich besser mal im www unter Mietrecht googlen… Sonnige Grüße

Hallo zwuggl,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, gehe mal ins Forum, dort Rechtsbrett, Mietrecht, da wurde gestern eine ähnliche Frage gestellt.

LG Sylvia

Kein Plan, das wohl eher was für einen der sich mit Mietrecht auskennt, sorry

LG

Jürgen

der Mieterschutzbund kann da sicher weiterhelfen.

Es war bisher generell juristisch strittig, dass Hunde in Mietverträgen verboten werden dürfen und seit einem Urteil vom Bundesgerichtshofs im März (BGH VIII ZR 168/12, siehe dazu diese Pressemitteilung vom Mieterverbund wurde nochmal bestätigt, dass Hunde nicht per se verboten werden dürfen, egal, was in Mietverträgen steht.
Wenn der Hund allerdings bereits in der Wohnung lebt und es zu Einschränkungen für andere Mieter_innen kommt wie körperliche Belästigung (Anspringen im Hausflur) oder akustische wie andauerndes Gebell, speziell in der Nacht, dann kann sehr wohl verlangt werden, dass das Problem gelöst werden muss, indem der Hund auszieht. Bei Listenhunden ist das nochmal eine andere Chose, da viele Gerichte davon ausgehen, dass eine Gefährdung bei gewissen Rassen von vornerein nicht ausgeschlossen werden kann (siehe dazu hier).
Was den Zweithund angeht, so meine ich aus juristischer Sicht, dass es wie mit dem ersten Hund ist: Verhält er sich gegenüber fremden Menschen gesittet, bellt im Rahmen oder gar nicht und entsteht auch sonst keine Einschränkung für die Mitmietenden, so dürfte es kein Problem sein. Trotzdem rate ich dir allein schon aus diplomatischen Gründen und Regeln der Höflichkeit deinen Vermieter zu informieren, damit es nachher nicht zu einer unangenehmen Situationen kommt und heißt „Hätten Sie doch mit uns geredet!“ (Unsere Sachbearbeiterin hatte mal einen echt patzigen Ton gegenüber einer Nachbarin drauf, wie sie ihre Wohnung doch untervermieten konnte. Aber der Nachbar musste nicht ausziehen, also war sie rechtlich wohl auf der sicheren Seite, aber wurde halt ziemlich unhöflich behandelt.)

Die Größe dürfte unerheblich sein, schließlich heißt artgerechte Haltung nicht: Wir spielen in der Wohnung, sondern wir gehen regelmäßig raus.