Hallo Leute =)
Ich weiß dieses Thema ist hier schon oft durchgekaut wurden, aber ich habe noch nicht die richtige Antwort gefunden, denn mal ist die Antwort so und mal so. Also Partei AA wohnen in einer Mietwohnung (Nähe Flensburg) 1.Etage unter Partei AA wohnen 2 andere Parteien und gegenüber eine Partei. Nun ist es hier ein großes Chaos, weil der Vermieter alt und krank ist, wird dieses Gebäude von seinem Schwiegersohn verwaltet. Jedoch ist diese Verwaltungssache nicht an alle Parteien angekommen. Partei AA muss nun wegen Hundehaltung an den Verwalter richten, denn in Partei AA Mietvertrag steht, dass Partei AA die Genehmigung benötigt. Diese hat Partei AA telefonisch versucht einzuholen und der Verwalter meint sie dulden in der 1.Etage keine Hunde und sagte, wenn Partei AA einen Rechtsstreit haben will, dann kann das losgehen!, dabei haben Jahre lang hier Hunde gewohnt, weil der Vermieter nie dagegen war, denn er ist ein Tierfreund, selbst von Partei AA wohnt der Mann seit sieben Jahren in diesem Gebäude hatte mit seinen Eltern auch schon Hunde und hatte nie Probleme mit dem Vermieter, aber seitdem der Verwalter hier für Partei AA zuständig ist versucht er Partei AA durch Schikane hier rauszubekommen, weil Partei AA Mann sich mal über Schimmel bei dem Verwalter beschwert hatte. Umziehen ist im Moment nicht möglich, da andere Wohnungen zu teuer sind. Andere Parteien haben auch Hunde und auch Katzen und Partei AA wird das verwehrt?? Also meine Frage darf der Vermieter Partei AA das verwehren, aber alle anderen dürfen Hunde haben??? Kann man sich da nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und auf das Schikaneverbot?? p.s.: Partei AA hat einen schriftlichen Antrag an den Verwalter geschickt (per Einschreiben) und hat immernoch keine Antwort erhalten!