Hallo zusammen,
wir haben eine Hund (Boxer) aus dem Tierheim geholt. Der Hund hat ein Handicap er ist taub.
Er bellt so gut wie nie. Wir haben den Vermieter darüber mündlich informiert. Im Mietvertrag steht: „Die Tierhaltung, insbesondere von Katzen und Hunden, ist generell untersagt. Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Erlaubnis des Vermieters.“
Jetzt haben wir Angst, nachdem der Hund uns sehr ans Herz gewachsen ist, dass der Vermieter, der selbst einen Hund hat, uns die Zusage verweigert.
Gibt es eine Möglichkeit ich habe hier von einem EU Urteil gehört, gibt es das wirklich?
Wie können wir den Hund behalten?
Bitte helft uns hier weiter!!!
wolli1954