Hundehaltung in Mietwohungen

Hallo zusammen,
wir haben eine Hund (Boxer) aus dem Tierheim geholt. Der Hund hat ein Handicap er ist taub.
Er bellt so gut wie nie. Wir haben den Vermieter darüber mündlich informiert. Im Mietvertrag steht: „Die Tierhaltung, insbesondere von Katzen und Hunden, ist generell untersagt. Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Erlaubnis des Vermieters.“
Jetzt haben wir Angst, nachdem der Hund uns sehr ans Herz gewachsen ist, dass der Vermieter, der selbst einen Hund hat, uns die Zusage verweigert.
Gibt es eine Möglichkeit ich habe hier von einem EU Urteil gehört, gibt es das wirklich?
Wie können wir den Hund behalten?

Bitte helft uns hier weiter!!!

wolli1954

Generell gilt der abgeschlossene Mietvertrag. ist in diesem die Hundehaltung untersagt, gilt dies.
Zustimmungen durch den Vermieter bedürfen der schriftlichen Form und auch durch den Vermieter erlaubte Hundehaltung kann jederzeit wieder aufgehoben werden.
Seriöse Tierheime verlangen auch immer eine Kopie des Mietvertrages und eine Kopie der schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter, bevor sie einen Hund abgeben, eben um zu verhindern, dass dieser dann wieder umplatziert werden muss.
Es gibt Urteile, welche in Sonderfällen die Haltung von Hunde erlaubt, auch wenn der Vermieter die Zustimmung aufhebt, z.B. bei sehr alten Hunden, welche schon lange in der Familie gehalten wurden, gibt es Ausnahmen, aber nur, wenn nach dem Ableben des Hundes kein neues angeschafft wird… usw…
Dieser Boxer fällt kaum in eine der Sonderregelungen, er gehört sogar zu den Hunderassen, wo die Vermieter mehr rechte haben und die Haltung verbieten können, dies hat alleine mit der grösse des Hundes zu tun und nicht ob er bellt oder nicht.
Also, sollte der Vermieter die Haltung des Hundes verbieten, gibt es für anständige Hundehalter nur die Lösung „suche eine andere Wohnung“ denn einen Hund ggibt man so wenig wieder weg wie ein Kind, es ist eine „Anschaffung“ fürs leben.

Hallo Wolli,
Grundsätzliche Gerichtsurteile über die Tierhaltung in Mietwohnungen findest Du mit Quellennachweis unter diesem Link:

http://forum.ksgemeinde.de/archive/index.php/t-6662…

Es ist aber sicherlich sinnvoller mit dem Vermieter zu sprechen,allein schon um des lieben Friedens Willen. Du hast auch leider nicht erwähnt,wie der Vermieter auf die telefonische Benachrichtigung reagiert hat. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es völlig unerheblich ist,ob der Vermieter einen Hund hat oder nicht, solang der Vermieter nicht im gleichen Haus wohnt.
Sicherlich wäre es besser gewesen,alles vorher in trockene Tücher zu bringen.
Ich wünsche Euch und Eurem Vierbeiner aber alles Gute und drück die Daumen dass alles gut wird.

Lieben Gruss

Schwierige Frage , es gibt solche Urteile und solche . generelles Halteverbot für Haustiere darf nicht ausgesprochen werden . Aber der Vermieter muss auch nicht im jeden Fall zustimmen. leben mehrere Parteien im Haus ,so müssen alle damit einverstanden sein das der Hund bleibt ,keiner darf sich gestört fühlen ,sei es durch Gebell,oder aus Angst vor Hunden,oder deren Hinterlassenschaften . Im Nachhinein hilft da wohl nur der Kontakt zum Vermieter und lasst euch schriftlich geben das der Hund bleiben darf.Noch an zu merken wäre ,wohnt der Vermieter selbst im Gebäude und hält einen Hund oder Katze so kann er nur in ganz bestimmten fällen eine Hundehaltung untersagen und nicht generell.

Steht im Mietvertag ein Haltungsverbot für Hunde und der Vermieter weiß über den Hund bescheid so ist dies eine „Duldung“, die kann der Vermieter jeder Zeit rückgängig machen. Es gibt Richterliche Urteile, so wurde ein Hund über 2 Jahre geduldet und plötzlich ohne jeden Grund wurde dies wiederrufen…in diesem fall haben die Hundehalter gewonnen…in einen anderen fall ging es um einen sehr kleinen Yorkshireterrier der so der Richter weder in der lage sei Mitmieter zu belästigen noch großartig lärm zu verursachen und so sei ein Haltungsverbot für diesen winzigen Hund hinfällig!

Ich halte seit 2001 Hunde, mein erster war ein PitBull, jetzt haben wir einen Malinois…in jeder bisherigen Wohnung war Hundehaltung laut Mietvertrag untersagt und immer nur eine Duldung ausgesprochen. Noch nie hate ich Probleme deswegen. Allerdings achte ich auch sehr darauf das sich Mitmieter nicht belästigt fühlen z.B.das ich bei ängstlichen Menschen Treppenhausbegegnungen vermeide…meinen Hundekot entferne…kein Gebell in der Wohnung usw…das alles trägt dazu bei das sich niemand beschwert und somit auch ich in ruhe Wohnen kann ohne ständig Angst haben zu müssen.

Hallo wolli1954,

was hat denn euer Vermieter gesagt, als ihr ihm erzählt habt, dass ihr euch einen Hund zugelegt habt??
Wenn er selbst hundefreundlich ist, dann drückt er ja vielleicht ein Auge zu, solange es keine Beschwerden von anderen Mietern gibt.

Mir ist kein solches Gerichtsurteil bekannt. Ich kenne mich aber auf dem Gebiet auch nicht aus.
Aber allgemein sollte der Weg über ein Gericht doch der allerletzte sein. Setzt euch doch erstmal mit dem Vermieter zusammen.

Viel Glück!

Hallo!

Generell ist es nicht ratsam sich einen Hund anzuschaffen, wenn man weiss, dass die Haltung in der Wohnung untersagt ist. Diese darf der Vermieter auch verbieten. Was er nicht mehr verbieten darf, ist die Haltung von Kleintieren (Meerschweinchen etc). Die einzige Ausnahme ist es, wenn schon jemand anders im Haus einen Hund hat oder er jetzt - nach der Absprache - den Hund erst einmal toleriert und es ihm dann in einem halben Jahr einfällt, dass er den Hund verbieten will. Das geht dann nicht mehr, es sei denn der Hund erweist sich als Kläffer oder gefährlich.

Hallo wolli1954!

Maßgeblich ist, ob es sich bei Deinem Mietvertrag um eine Formularvertrag handelt oder nicht. Ist die Tierhaltung als Klausel in einem Formularvertrag verboten, dann ist das Verbot wohl unwirksam. Aber Achtung: Ein Vertrag ist nicht unbedingt ein Formularvertrag, wenn er auf Basis eines Vertragsformulars geschrieben wurde. Selbst kleinste Änderungen (Ergänzungen, Textkorrekturen, Streichungen, etc.) an den vorgedruckten Formulierungen des Formualars machen aus dem Vertrag einen Individualvertrag, der lediglich auf einem Formular basiert. Die Logik ist schon klar: Ein Formularvertrag ist, wenn das Formular viele gleichartige Verträge begründet hat. Wurde das Formular individuell angepasst, dann ist es ein Individualvertrag.

Aber es gibt auch noch weitere Details, die es aus juristischer Sicht zu beachten gilt. Früher oder später führt also kein Weg am Anwalt vorbei, es sei denn, dass der Vermieter nicht Dein Gegner ist.

Gruß,
Peter L.