Hundehaltung mit Stromspannungsleitung erlaubt?

Hallo,
unser Nachbar konnte seinen neuen Hund (Dackel) nicht bändigen und hat deshalb kurzerhand seinen Garten mit einer Stromspannungsleitung eingezäunt (ein Band).
Ist das überhaupt legal? Erstmal aus Tierschutzgründen aber auch weil ja ein Kind das anfassen könnte das vorbei läuft und es sich nicht um eine Weide sondern um ein normales Grundstück handelt. Er hat es zwar im Haupteingangsbereich des Gartens durch Sicherheitsband kenntlich gemacht aber der Rest des bandes hängt über einer kleinen mauer wo jeder ran kann.
Das arme Tier wird nur in Haus und Garten gehalten, ist das überhaupt legal?
Vielen Dank für Antworten
Asmadin

Also der strom selbst ist nicht verboten so einen Strom Zaun darf man auch benutzen damit Katzen z.B. den Garten nicht verlassen !!
Dein Nachbar muss allerdings dafür sorgen (mit schildern) das jeder sehen kann das dort Strom ist !
Das der Hund nur in Haus und Garten ist , ist natürlich alles andere als schön da mecker ich auch ständig mit meiner eigenen Mutter allerdings ist dies keine Tierquälerei oder Sonstiges der Hund kommt ja zum lösen raus und kann sich bewegen !
Wenn ich was falsches schreibe lasse ich mich gerne verbessern !!
Liebe Grüße

Hallo Asmadin,
ich weiß nicht, ob es in den Ländern unterschiedlich ist, bei uns ist das nicht erlaubt. In unserer Nachbarschaft hat das auch mal jemand gemacht, das Ordnungsamt der Stadt hat dafür gesorgt, dass der Zaun wegkam.
Vor allem wegen der Gefahr für Kinder, denn die können ja, je nach Alter, auch keine Schilder lesen.
Das der Hund nur im Haus und Garten gehalten wird ist leider zulässig, auch wenn es sehr schlecht ist.
Ich würde Dir empfehlen das mit dem Strom dem Ordnungsamt zu melden und die Tierhaltung mal vom Tierschutzverein überprüfen lassen. Vielleicht können die ihn überreden, es zu ändern oder den Hund abzugeben.
Viele Grüße
Fröschle

Hallo,

leider ist das deutsche Tierschutzgesetz eher schwammig.
Tiere müssen zwar „ihrer Art gerecht“ gehalten werden, genau festgelegt ist dies vielleicht bei z. B. Legehennen, überhaupt „Nutztieren“, weniger in der privaten Tierhaltung.

Als Hundehalter ist man nicht verpflichtet, täglich mehrere Male Gassi zu gehen. Man muß das Tier auch nicht im Haus halten. Zwingerhaltung ist erlaubt, wenn das Tier als Ausgleich „angemessenen“ Auslauf hat.
Aber was ist angemessen, wer kontrolliert das?

Dein Nachbar verstößt also ganz sicher gegen kein Gesetz, wenn er seinen Dackel in Haus und Garten hält.

Etwas ganz anderes ist die Geschichte mit dem Weidezaun. Da würde ich direkt bei Deiner Gemeinde nachfragen. Denn wo die Öffentlichkeit in Gefahr sein könnte, kleine Kinder an den Zaun greifen könnten, o. ä., da guckt der Gesetzgeber schon genau hin.

Vielleicht - wenn Du ein gutes Verhältnis zu Deinem Nachbarn hast - sprichst Du ihn mal auf den Besuch einer Hundeschule an.
Wenn Du tatsächlich das Gefühl hast, dem Dackel geht es schlecht, hilft Dir bestimmt auch der örtliche Tierschutzverein weiter.

Viele Grüße

Hallo Asmadin,
ich finde es gut, daß Du nicht wegschaust, wie es viele andere aus Bequemlichkeit oder Feigheit machen.
Ich an Deiner Stelle würde das zuständige Ordnungsamt
(wegen der Gefahr für Kinder u.a.) sowie das zuständige Veterinäramt (wegen der üblen Hundehaltung) informieren.
Viel Erfolg
Chris