Hundehaltung nachträglich verbieten

Der Mieter eines Hauses hat mit seinem Vermieter ein sehr gutes Verhältnis und darf
laut dessen Aussage „alles“ tun ohne das er wegen jedem bißchen fragen muss.

Da es eine ländliche Gegend ist und das Haus auch zu einer Seite „frei und abgelegen“
ist entschließt sich der Mieter einen Hund zu kaufen.

Der Vermieter wußte es nicht. Sah den Hund fragte ob der neu ist und hatte kein Problem damit.

4 Wochen später gab es eine Unstimmigkeit in der Nebenkostenabrechnung welche der
Mieter gern  ordentlich geklärt hätte.

Plötzlich kommt der Vermieter damit das der Hund ja gar nicht genehmigt worden wäre.

Könnte er, obwohl er davon seit 4 Wochen weiß und kein Problem damit hatte, nachträglich
den Hund verbieten?

was steht denn im Mietvertrag über Tierhaltung?

Dies ist meiner Meinung nach primär eine Frage des Mietrechts / Vertrages und könnte daher auch nur von Juristen beantwortet werden.
Trotzdem viel Glück

Der Vermieter wußte es nicht. Sah den Hund fragte ob der neu
ist und hatte kein Problem damit.

4 Wochen später gab es eine Unstimmigkeit in der
Nebenkostenabrechnung welche der
Mieter gern  ordentlich geklärt hätte.

Plötzlich kommt der Vermieter damit das der Hund ja gar nicht
genehmigt worden wäre.

Was hat denn der Hund mit der Unstimmigkeit in der Nebenkostenabrechnung zu tun ?

Der Hund hat nichts mit den Nebenkosten zu tun.
Der Vermieter ist verärgert weil zuviel berechnet wurde und er jetzt korrigieren muß.
Das mit dem Hund erscheint wie eine „Retourkutsche“.

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Gar nichts.

Vielleicht hilft dieser Link: http://www.mieterbund.de/934.html

Gruß Merger

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Könnte er, obwohl er davon seit 4 Wochen weiß und kein Problem damit hatte, nachträglich den Hund verbieten?

Ja - denn (außer bei Kleinsthunden) fällt Hundehaltung nicht mehr unter erlaubnisfreie Kleintierhaltung, der Mieter müsste also im Zweifel beweisen, dass er vor der Anschaffung des Hundes die Zustimmung des Vermieters eingeholt hat. Nach der Schilderung hatte der Mieter seinen Vermieter vorher aber gar nicht gefragt.

Hier ist ein ausführlicheres Merkblatt des DMB

Hallo, das Problem hätte m.E. vermieden werden können, indem man den korrekten Weg geht und in seinen Mietvertrag schaut, ob Hundehaltung genehmigt ist bzw.  VO R  Anschaffung eines Hundes sich die Genehmigung schriftlich einholt. Ich meine, der Vermieter hat Recht, da ja wohl keine schriftliche Genehmigung vorliegt. Solange keine Probleme auftauchen, ist ja alles o.K. Wie man sieht, nur solange. Ich selbst habe einen großen Hund, der jedoch im MV genehmigt wurde. Vielleicht kurzfristig mit dem Vermieter klären, ob eine Haltung nicht doch möglich ist. Auch mit der NK-Abrechnung, man kann sich ja alles mal (diplomatisch) erklären lassen. Ich wünsche viel Erfolg. Kauzi

Eine vorherige Genehmigung wäre sehr wichtig gewesen. Wie groß ist denn der Hund? Wenn er unter Minihund fällt, kann der Vermieter die Haltung nicht verbieten. Ansonsten kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht (Hundehaltungsverbot).
Auch wenn der Vermieter seit 4 Wochen von dem Hund weiß, kann er ihn jetzt noch verbieten, heißt, er hat ihn nur gebilligt, seine Haltung nicht erlaubt.
Wenn der Hund nicht im Tierheim landen soll, hilft nur eine gütige Auseinandersetzung mit dem Vermieter.
Viel Glück

Gar nichts.

Dann hier ein interessantes Urteil vom BGH:
http://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/wo…
Zitat:
„… beim Fehlen einer wirksamen mietvertraglichen Regelung die Zulässigkeit einer solchen Tierhaltung gemäß § 535 Abs. 1 BGB von dem Ergebnis einer umfassenden Abwägung der jeweiligen Einzelfallumstände abhängt (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06, a.a.O.).“

Es kommt also auf die genauen Umstände an, ob der Hund verboten werden kann oder nicht.
Ich persönlich (bin kein Anwalt) sehe keinen Anlass für ein Verbot. Zudem vermute ich, dass der Vermieter auch eine konkrete Begründung für das Verbot liefern müsste - was er ebenfalls nicht getan hat. Aber das muss ja nicht jedes Gericht so sehen.
Immerhin: klagen müsste ggf. der Vermieter.