Hundehaltung Neuer Vermieter

Hallo, in meinem Mietvertrag von 2005 steht " Hundehaltung gestattet, wenn sich keine Mieter gestört fühlen" Ich bin mit meiner Collie Hündin eingezogen, ohne negative Vorfälle in der Zeit.
Der Vermieter hat 2009 gewechselt und meine Hündin ist 2016 verstorben.
Als sich der neue Vermieter vorgestellte, hatte ich keinen Hund aber er sprach das Thema an und fragte, was ich für einen Hund hatte. Zum Collie sagte er " OK, nur keine Kampfhunde".
( Er mag Hunde nicht.)
Nun sind einige Neumieter zugezogen mit Hunden und anderen hat er schon gekündigt.
Ich habe nun eine ganz stille 5 Kilo CC Hündin und mein Freund einen 10 Kilo Sheltie. Der leider draußen gerne mal bellt.
Ansonsten laufen sie angeleint auf dem Grundstück, es gab keine bösen Vorfälle und jeder Haufen wird entsorgt. Leider von anderen Hundehaltern hier nicht.
Der neue Vermieter kündigt nun an im Mai alle Hundehalter aufzusuchen und " Hund weg oder Kündigung" in den Raum zu stellen.
Mein alter Mietvertrag ist noch gültig.
Die Mitmieter haben sich nicht beschwert.
Lediglich einer könnte, da wir ihn wegen Körperverletzung angezeigt hatten.
Da könnte man ggf. von Rache sprechen?

Meine Frage nun : Welche Handhabe / Rechte hat der neue Vermieter?
Gibt es Vergleichsurteile?
Als Beispiel noch : Als der neue Vermieter das Haus übernommen hat, wollte er auch postwendend meine Miete dem Spiegel anpassen. Das hat mein RA direkt abgeschmetter mit Verweis auf den bestehenden und gültigen Vertrag.

Vielen Dank

Wenn die Erlaubnis zur Hundehaltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, kann der VM die Abschaffung des Hundes fordern. Wenn der Mieter dem nicht nachkommt kann er kündigen.
Dagegen kann man natürlich gerichtlich vorgehen und abwarten wie der Richter entscheidet.
Wobei der bellende Sheltie das größere Problem sein dürfte. ramses90

In welchem Staat gilt das?
In Deutschland jedenfalls nicht.
Hundehaltung stellt grundsätzlich eine übliche Art der Wohnungsnutzung dar, wenn im Einzelfall keine begründeten Interessen anderer dem entgegen stehen.
Eine nicht differenzierende, generelle Untersagung von Hunde- und Katzenhaltung in einem Formularmietvertrag ist zum Beispiel nichtig.

In der Frage steht übrigens drin, dass die Hundehaltung nicht störender Hunde hier generell erlaubt ist.

Hier würde mich der Wortlaut interessieren, denn vermutlich wird am Ende ein Richter über die Auslegung entscheiden. Reicht bereits eine einmalige Beschwerde eines einzelnen Mieters?

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Da würde ich mir so mal gar keine Gedanken darüber machen, denn zu Euren Vertrag zählen auch die Mündlichen Abreden. Ist zwar schwer zu beweisen, da ihr aber schon vorher Hunde hattet, könnte dies auf einen anscheinsbeweis rauslaufen.

Welche Handhabe / Rechte hat der neue Vermieter?
Gibt es Vergleichsurteile? Ja ein paar auch von BGH, dies besagt, dass die Haltung nciht generell untersagt werden kann. Wenn es Gründe gibt, kann das Halten aber Untersagt werden. Das sind nun immer Einzelfall Entscheidungen.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013-3&nr=63557&pos=5&anz=17

Was mich dabei besonders interessiert, was ist wenn später ein Allergiker einzieht. hat er dann das Recht, dass der Hund entzogen wird? Was da wohl mehr wiegen wird.

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Dazu hätte ich jetzt gern mal einen Beleg. In Deutschland ist erlaubt, was nicht verboten ist, nicht andersrum.
Und vielleicht solltest du in der Frage mal nachlesen: Hundehaltung wurde seit Jahren gestattet und ausdrücklich akzeptiert. Da läuft nicht mal was, wenn die Haltung im Mietvertrag ausgeschlossen war.

Dazu hätte ich jetzt gern mal einen Beleg. In Deutschland muss der Vermieter seine Kündigung ggf. gerichtlich durchsetzen. Warum sollte der Mieter so dumm sein und selber gegen die unrechtmäßige Kündigung vorgehen?

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Na ja, ich hätte dazu schreiben sollen, dass der Knackpunkt die Beweisbarkeit der mündlichen Zusage ist und dazu wie jetzt verlinken:


ramses90

Nein, ist sie nicht. Knackpunkt ist, daß man als Vermieter die Haustierhaltung nicht generell verbieten kann. Die Klausel im Mietvertrag ist im übrigen ein Witz, die bzw. der vor Gericht allenfalls Gelächter verursachen wird. Wie soll denn ein Mieter vorher wissen, daß sich kein Mieter von einem bestimmten Hund, den er kaufen will, gestört fühlt? Woher soll er wissen, ob der Hund mal sein Verhalten oder ein Nachbar seine Meinung ändert? Und selbst, wenn der Mieter vorher alle Mitbewohner eine Genehmigung oder einen „Störgefühlverzicht“ unterschreiben läßt, kann irgendwann ein neuer Mieter einziehen, der sich mal aus Prinzip gestört fühlt. Soll dann der Mieter seinen Hund wieder abschaffen, nur weil ein anderer Mieter meckert, weil er sich tatsächlich gestört fühlt oder rechtsmißbräuchlich behauptet, daß er sich gestört fühlt? Lächerlich.

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Danke soweit - ich werde einen Screenshot von dem Teil des Mietvertrag einstellen.
Wie geschrieben : Vorheriger Vermieter und neuer Eigentümer.
Danke bis dahin vorab.

verstehe ich nciht, hast du mit den neuen Eigentümer einen neuen Vertrag abgeschlossen?

Einen neuen, anderslautenden Vertrag scheint es nicht zu geben:

Ich sehe den Knackpunkt in der Auslegung der Formulierung „…wenn sich keine Mieter gestört fühlen.“
Aber bevor wir da raten, warten wir doch erst einmal auf den Wortlaut dieser Klausel.

Hier nun der " Abschnitt / Formulierung aus meinem Vertrag

  1. Der Mietvertrag ist auch für den neuen Vermieter bindend.
  2. Die Klausel ist - wie schon ausführlich dargelegt - für die Tonne.

Ergebnis: Lage unverändert. Selbst, wenn sich irgendwann mal ein Nachbar belästigt fühlt, muß der Vermieter erst einmal klagen und da wird er verlieren.

Gruß
C.

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Vielen lieben Dank :heavy_heart_exclamation::paw_prints::paw_prints:

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