Hallo, in meinem Mietvertrag von 2005 steht " Hundehaltung gestattet, wenn sich keine Mieter gestört fühlen" Ich bin mit meiner Collie Hündin eingezogen, ohne negative Vorfälle in der Zeit.
Der Vermieter hat 2009 gewechselt und meine Hündin ist 2016 verstorben.
Als sich der neue Vermieter vorgestellte, hatte ich keinen Hund aber er sprach das Thema an und fragte, was ich für einen Hund hatte. Zum Collie sagte er " OK, nur keine Kampfhunde".
( Er mag Hunde nicht.)
Nun sind einige Neumieter zugezogen mit Hunden und anderen hat er schon gekündigt.
Ich habe nun eine ganz stille 5 Kilo CC Hündin und mein Freund einen 10 Kilo Sheltie. Der leider draußen gerne mal bellt.
Ansonsten laufen sie angeleint auf dem Grundstück, es gab keine bösen Vorfälle und jeder Haufen wird entsorgt. Leider von anderen Hundehaltern hier nicht.
Der neue Vermieter kündigt nun an im Mai alle Hundehalter aufzusuchen und " Hund weg oder Kündigung" in den Raum zu stellen.
Mein alter Mietvertrag ist noch gültig.
Die Mitmieter haben sich nicht beschwert.
Lediglich einer könnte, da wir ihn wegen Körperverletzung angezeigt hatten.
Da könnte man ggf. von Rache sprechen?
Meine Frage nun : Welche Handhabe / Rechte hat der neue Vermieter?
Gibt es Vergleichsurteile?
Als Beispiel noch : Als der neue Vermieter das Haus übernommen hat, wollte er auch postwendend meine Miete dem Spiegel anpassen. Das hat mein RA direkt abgeschmetter mit Verweis auf den bestehenden und gültigen Vertrag.
Vielen Dank